Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit

Durch zwei Polizeibeamte wurden unser Mandant und zwei weitere Personen in einem Park in Berlin Schöneberg durchsucht, da es dort vermehrt zu Betäubungsmittelstraftaten gekommen sein soll. Bei der Durchsuchung wurden bei unserem Mandanten zwölf Druckverschlusstütchen mit beinahe 15 Gramm Cannabis aufgefunden, die Durchsuchung der anderen Personen verlief negativ. Aus diesem Grund wurde unser Mandant wegen Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexueller Übergriff und Veröffentlichung von Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr

10 . Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant war schockiert, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhielt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Frau mit der Veröffentlichung von Nacktfotos und Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr erpresst zu haben, um den Sex mit ihr zu erzwingen. Die Mutter der Frau hatte das Geschehen angezeigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger unseres Mandanten an und forderte Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage der Frau heraus und wies darauf hin, dass weder sexuelle Handlungen noch die Veröffentlichung von Nacktbildern oder Videoaufnahmen nachweisbar seien. Insbesondere war nicht erkennbar, dass unser Mandant überhaupt im Besitz von Videoaufnahmen oder Nacktbildern der Frau war. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage mangels Tatnachweis einzustellen. Angesichts des erheblichen Gewichts der Tatvorwürfe war unser Mandant über dieses Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Dezember 2021: Vorwurf des Diebstahls durch einen BVG Mitarbeiter – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrgast hatte bei Verlassen eines Busses der Berliner Verkehrsbetriebe seine Tasche auf seinem Sitz vergessen. Er war daraufhin zum Betriebsbahnhof gefahren, wo ihm seine Tasche durch unseren Mandanten, dem Fahrer des Busses, ausgehändigt wurde. Als der Fahrgast festgestellt hatte, dass sein Portemonnaie aus seiner Tasche entwendet wurde, erstattete dieser Anzeige wegen Diebstahls.

Im Zuge des anschließenden Ermittlungsverfahrens wurden die Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe ausgewertet. Darin soll zu erkennen gewesen sein, wie unser Mandant die Tasche an sich genommen, geöffnet und einen Gegenstand entnommen haben soll. Den Gegenstand, bei dem es sich nach Auffassung der Amtsanwaltschaft um das Portemonnaie gehandelt haben soll, soll unser Mandant anschließend eingesteckt haben. Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Diebstahls hatte unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts der aufgeführten persönlichen Umstände war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer Geldauflage und Wiedergutmachung des für den Fahrgast entstandenen Schadens einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

06. Dezember 2021: Anklage wegen Beförderungserschleichung – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Innerhalb weniger Wochen wurde unsere in Strausberg wohnende Mandantin mehrmals in der S-Bahn Berlin durch Fahrkartenkontrolleure ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt. Die S-Bahn Berlin erstattete daraufhin Anzeige wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. Unsere Mandantin hatte zunächst auch das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens von jeweils 60,00 € nicht bezahlt und sich zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Dies hatte neben weiteren Mahnkosten auch zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) unsere Mandantin wegen des Erschleichens von Leistungen angeklagt hatte.

Aus diesem Grund kontaktierte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich anschließend mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Strausberg und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin eine außergerichtliche Verfahrenserledigung an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Das Amtsgericht war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

03. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Ladendiebstahls gegen eine geringe Geldauflage

In einer Filiale eines Kaufhauses in Berlin-Steglitz wurde unser Mandant von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie er mehrere Waren im Wert von 350,00 €, darunter auch ein Messerset, den Regalen entnahm und in seinen Stoffbeutel steckte. Unser Mandant wurde durch die Ladendetektive davon abgehalten, das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware zu verlassen. Im Rahmen einer späteren polizeilichen Durchsuchung wurden in der Tasche unseres Mandanten weitere ungeöffnete Waren entdeckt, auch hinsichtlich dieser bestand ein Verdacht auf Diebstahl.

Aufgrund der entwendeten Messer bestand zudem der Verdacht auf einen Diebstahl mit Waffen, sodass unser Mandant den Diebstahl noch vor Ort zum Teil zugegeben hatte. Nachdem unser Mandant die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht und argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens. Er verwies dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Gegen Zahlung einer geringen Geldauflage konnte das Verfahren wegen Diebstahls daher eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrraddiebstahl

01. Dezember 2021: Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage bei einem Verdacht auf Fahrraddiebstahl

Unser Mandat wurde von einer Polizeistreife in Berlin Neukölln dabei beobachtet, wie er ein abgeschlossenes Damenfahrrad zunächst näher betrachtet und anschließend davongetragen hatte. Die Beamten hatten unseren Mandanten daraufhin auf den vermeintlichen Fahrraddiebstahl angesprochen. Unser Mandant soll gegenüber den Polizeibeamten angegeben haben, dass es sich nicht um sein Fahrrad handelte und er auch keinen Schlüssel für das Fahrradschloss besitze. Dies hatte zur Folge, dass unser Mandant verdächtigt und auf die Polizeiwache mitgenommen wurde.

Nachdem ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt wurde, meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Wie befürchtet, hatte die Amtsanwaltschaft unseren Mandanten wegen besonders schweren Diebstahls angeklagt und bereits einen Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an das Amtsgericht, in welchem er Zweifel an der Verwertbarkeit der Aussagen unseres Mandanten gegenüber den Polizeibeamten wecken konnte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Hauptverfahren abzulehnen und das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da sich die Amtsanwaltschaft der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich anschloss, konnte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

30. November 2021: Verfahrenseinstellung trotz Unfallflucht und Totalschaden am fremden Fahrzeug

Bei einem Wendemanöver in Berlin-Reinickendorf soll unser Mandant gegen ein fremdes parkendes Fahrzeug gefahren sein. Das laut hörbare Knirschen sowie den Aufprall hatten auch zwei unbeteiligte Zeugen bemerkt. Diese sollen den Fahrzeugführer anschließend dabei beobachtet haben, wie er lediglich sein eigenes Auto begutachtete und den Unfallort ohne weitere Maßnahmen verließ. Durch den Unfall entstand an dem parkenden Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Unfallflucht

Als sich die Polizei im Zuge der Ermittlungsarbeit nach dem Fahrzeughalter erkundigt hatte, soll die Lebensgefährtin unseres Mandanten eingeräumt haben, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der beobachteten Unfallflucht das Auto genutzt hatte. Auch stimmten die Angaben der Zeugen über das Erscheinungsbild des Fahrzeugführers mit dem unseres Mandanten überein. Nachdem unserem Mandanten die Vorladung als Beschuldigter zugestellt wurde, hatte er Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung. Er argumentierte für eine Einstellung des Verfahrens, da sich unser Mandant nachdem er über den gegen ihn erhobenen Vorwurf erfahren hatte, kooperativ verhalten hatte. Die Schuld unseres Mandanten sei unter anderem deshalb als vergleichsweise gering anzusehen. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer Schadenswiedergutmachung eingestellt.