Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

20. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung. Er soll versucht haben, bei einer Bank die Genehmigung eines Darlehensantrages zu erreichen. Hierbei soll er durch gefälschte Entgeltabrechnungen versucht haben, über seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu täuschen. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich, welcher sich sogleich als Verteidiger anzeigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Neuruppin, in dem er anregte, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Bank zu täuschen und zu schädigen und davon überzeugt war, die monatlichen Kreditraten bezahlen zu können. Etwas anderes konnte von der Staatsanwaltschaft Neuruppin auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich wies weiter darauf hin, dass es unserem Mandanten ausweislich seines monatlichen Einkommens auch ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Kreditzahlen zu bezahlen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant andere bestehende Kreditraten auch immer regelmäßig und pünktlich getilgt hatte. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dies hatte vor allem den Vorteil, dass eine Eintragung unseres Mandanten ins Vorstrafenregister unterblieb.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Dezember 2021: Strafverfahren wegen Beleidigung trotz zahlreicher Vorstrafen eingestellt

Unser Mandant soll sich wegen Beleidigung strafbar gemacht haben, da er bei einem Ordnungsamt angerufen und eine beleidigende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen haben soll. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen verurteilt. Als sich unser Mandant diesmal an Rechtsanwalt Dietrich wandte, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.

In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an einem Tourette-Syndrom leidet, welches vor allem bei psychischen Belastungssituationen verstärkt zum Ausdruck kommt. Da unserem Mandanten kurz vor seinem Anruf von dem Ordnungsamt mitgeteilt worden war, dass ihm sein Haustier entzogen werden soll, war unser Mandant derart emotional aufgewühlt, dass er am Telefon die Kontrolle über seine Äußerungen verlor. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass zudem nicht geklärt sei, gegen wen die Äußerungen gerichtet waren und ob unser Mandant damit rechnete, dass und von wem der Anrufbeantworter abgehört werden würde. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung

15. Dezember 2021: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da gegen ihn in Brandenburg wegen Bodenverunreinigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Angezeigt wurde unser Mandant von seinem Nachbarn, der eine unbekannte Flüssigkeit auf seinem Grundstück entdeckt hatte und unseren Mandanten verdächtigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage des Nachbarn unseres Mandanten beruht und es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe, die eine Strafbarkeit unseres Mandanten beweisen könnten. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass der Ort, an dem die Flüssigkeit aufgefunden wurde, frei zugänglich ist und somit jedermann die Flüssigkeit hätte ausschütten können. Auch wies er darauf hin, dass überhaupt nicht geklärt sei, ob die Flüssigkeit umweltschädlich war oder zumindest dazu geeignet war, den Nachbarn körperlich zu verletzen, da eine genaue Untersuchung der Flüssigkeit unterblieben worden war. Die Staatsanwaltschaft war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

13. Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Handeltreibens mit Cannabis gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit

Durch zwei Polizeibeamte wurden unser Mandant und zwei weitere Personen in einem Park in Berlin Schöneberg durchsucht, da es dort vermehrt zu Betäubungsmittelstraftaten gekommen sein soll. Bei der Durchsuchung wurden bei unserem Mandanten zwölf Druckverschlusstütchen mit beinahe 15 Gramm Cannabis aufgefunden, die Durchsuchung der anderen Personen verlief negativ. Aus diesem Grund wurde unser Mandant wegen Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten bereits einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe von beinahe 2.000,00 € festgesetzt wurde, als er sich bei Rechtsanwalt Dietrich meldete. Umgehend nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und einen Schriftsatz aufgesetzt, in welchem er eine außergerichtliche Verfahrenserledigung nahelegte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Annahme, dass unser Mandant mit den Betäubungsmitteln Handel trieb. So war es ihm auch möglich, das Amtsgericht Tiergarten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu überzeugen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexueller Übergriff und Veröffentlichung von Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr

10 . Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant war schockiert, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhielt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Frau mit der Veröffentlichung von Nacktfotos und Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr erpresst zu haben, um den Sex mit ihr zu erzwingen. Die Mutter der Frau hatte das Geschehen angezeigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger unseres Mandanten an und forderte Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage der Frau heraus und wies darauf hin, dass weder sexuelle Handlungen noch die Veröffentlichung von Nacktbildern oder Videoaufnahmen nachweisbar seien. Insbesondere war nicht erkennbar, dass unser Mandant überhaupt im Besitz von Videoaufnahmen oder Nacktbildern der Frau war. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage mangels Tatnachweis einzustellen. Angesichts des erheblichen Gewichts der Tatvorwürfe war unser Mandant über dieses Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Dezember 2021: Vorwurf des Diebstahls durch einen BVG Mitarbeiter – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Ein Fahrgast hatte bei Verlassen eines Busses der Berliner Verkehrsbetriebe seine Tasche auf seinem Sitz vergessen. Er war daraufhin zum Betriebsbahnhof gefahren, wo ihm seine Tasche durch unseren Mandanten, dem Fahrer des Busses, ausgehändigt wurde. Als der Fahrgast festgestellt hatte, dass sein Portemonnaie aus seiner Tasche entwendet wurde, erstattete dieser Anzeige wegen Diebstahls.

Im Zuge des anschließenden Ermittlungsverfahrens wurden die Videoaufnahmen der Verkehrsbetriebe ausgewertet. Darin soll zu erkennen gewesen sein, wie unser Mandant die Tasche an sich genommen, geöffnet und einen Gegenstand entnommen haben soll. Den Gegenstand, bei dem es sich nach Auffassung der Amtsanwaltschaft um das Portemonnaie gehandelt haben soll, soll unser Mandant anschließend eingesteckt haben. Aufgrund des gegen ihn geführten Strafverfahrens wegen Diebstahls hatte unser Mandant sich an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Nach seiner Mandatierung hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts der aufgeführten persönlichen Umstände war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer Geldauflage und Wiedergutmachung des für den Fahrgast entstandenen Schadens einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

06. Dezember 2021: Anklage wegen Beförderungserschleichung – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage

Innerhalb weniger Wochen wurde unsere in Strausberg wohnende Mandantin mehrmals in der S-Bahn Berlin durch Fahrkartenkontrolleure ohne einen gültigen Fahrausweis festgestellt. Die S-Bahn Berlin erstattete daraufhin Anzeige wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB. Unsere Mandantin hatte zunächst auch das erhöhte Beförderungsentgelt wegen Schwarzfahrens von jeweils 60,00 € nicht bezahlt und sich zu dem Tatvorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert. Dies hatte neben weiteren Mahnkosten auch zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) unsere Mandantin wegen des Erschleichens von Leistungen angeklagt hatte.

Aus diesem Grund kontaktierte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich anschließend mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Strausberg und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin eine außergerichtliche Verfahrenserledigung an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Das Amtsgericht war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.