Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises

Ein Passant soll unseren Mandanten und seine Freundin in Berlin Mitte bei einem Streit beobachtet haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Zeuge gesehen haben, wie unser Mandant die junge Frau mit beiden Händen am Hals gepackt und gewürgt hatte. Da die Frau laut geschrien haben soll, hatte der Zeuge sich Sorgen gemacht und die Polizei alarmiert. Als die Freundin unseres Mandanten durch die Polizei auf das Geschehen angesprochen wurde, habe diese unter Tränen von dem Streit erzählt. Auch sollen Rötungen am Hals der Frau festgestellt worden sein.

Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

22. November 2021: Vorwurf der Unterschlagung von Geräten in Höhe von 15.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Bei unserem Mandanten waren im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere hochwertige Elektrogeräte im Wert von insgesamt 15.000 € aufgefunden worden. Nach Prüfung der Eigentumslage stellte sich heraus, dass die Elektrogeräte dem ehemaligen Arbeitgeber unseres Mandanten gehören. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unseren Mandanten daher ein Verfahren wegen Unterschlagung ein.

Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Akteneinsicht, um anschließend die Aktenlage mit unserem Mandanten besprechen zu können. Dabei offenbarte sich, dass unser Mandant als ehemaliger Mitarbeiter für den Verkauf der Geräte zuständig gewesen ist. In einem ausführlichen Schriftsatz argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant dazu berechtigt war, die Geräte bei sich zuhause zu besitzen. Dabei verwies er insbesondere darauf, dass der ehemalige Arbeitgeber unseres Mandanten keine Rückgabe der Elektrogeräte gefordert hatte. Rechtsanwalt Dietrich stellte bei der Staatsanwaltschaft Berlin aus diesem Grund einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren wegen Unterschlagung schließlich mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Hintergrund soll eine verbale und körperliche Auseinandersetzung auf dem RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain gewesen sein. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund zwei Männer angegriffen haben. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Freund unseres Mandanten ein Messer gezückt und die beiden Männer verletzt haben. Einer der beiden Zeugen hatte daher die Polizei herbeigerufen, welche die Verletzungen der Zeugen dokumentiert hatten.

Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

An einem Abend soll unser Mandant drei verschiedene Personen körperlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einer Bar in Berlin-Kreuzberg gewesen sein, bei welcher unser Mandant einen anderen Gast provoziert und ins Gesicht geschlagen haben soll. Aus diesem Grund soll ein Sicherheitsmitarbeiter unseren Mandanten aus der Bar verwiesen haben, weshalb unser Mandant diesem mit einem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben soll. Dem Sicherheitsmitarbeiter soll ein weiterer Zeuge zur Hilfe herbeigeeilt sein. Diesen Zeugen soll unser Mandant mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei

11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen

In einem Café in Berlin-Mitte wurde durch das Küchenfenster im Innenhof eingebrochen, wobei Bargeld in Höhe von 500,00 €, hochwertige Küchengeräte und Lebensmittelgutscheine entwendet wurden. Die Besitzerin des Cafés hatte aufgrund des Schadens in Höhe von 23.500,00 € Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als unser Mandant die entwendeten Lebensmittelgutscheine wenig später in einem Supermarkt eingelöst hatte, klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten wegen Diebstahls bzw. Hehlerei an. Unser Mandant war bereits vielfach, auch einschlägig wegen Diebstahls, vorbestraft und bat auch dieses Mal Rechtsanwalt Dietrich um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Stalking/Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

10. November 2021: Vorwurf des Stalkings und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 13 Fällen – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant wurde wegen Stalkings/Nachstellung seiner Nachbarin beschuldigt. Aus diesem Grund wurde durch das Familiengericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Anordnung besagte, dass unser Mandant sich seiner Nachbarin und ihrem Ehemann nicht nähern, diese anrufen oder auf andere Weise kontaktieren durfte. Da unser Mandant trotz Gewaltschutzverordnung die Zeugen und ihren Ehemann mehrmals angerufen, auf offener Straße angesprochen und beleidigt, sowie an der Kasse eines Supermarktes auf diese gewartet haben soll, erstattete das Ehepaar Anzeige.

Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.