Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
24. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweises
Aufgrund des schweren Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, welche mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird, hatte unser Mandant Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage und der Schwere des Tatvorwurfs gemacht. Rechtsanwalt Dietrich beantragte, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Gegenüber der Amtsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Streit lediglich um eine verbale Auseinandersetzung um den Drogenkonsum der Zeugin gehandelt habe. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es daher auch nicht auszuschließen war, dass die emotionale Reaktion der Freundin unseres Mandanten auf ihren Drogen- und Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass der unbeteiligte Zeuge unter Umständen das Geschehen falsch beobachtet hatte, da er auch in den Aussagen des Zeugen in der Vernehmung Widersprüche finden konnte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
22. November 2021: Vorwurf der Unterschlagung von Geräten in Höhe von 15.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises
Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte bei der Staatsanwaltschaft Berlin zunächst Akteneinsicht, um anschließend die Aktenlage mit unserem Mandanten besprechen zu können. Dabei offenbarte sich, dass unser Mandant als ehemaliger Mitarbeiter für den Verkauf der Geräte zuständig gewesen ist. In einem ausführlichen Schriftsatz argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant dazu berechtigt war, die Geräte bei sich zuhause zu besitzen. Dabei verwies er insbesondere darauf, dass der ehemalige Arbeitgeber unseres Mandanten keine Rückgabe der Elektrogeräte gefordert hatte. Rechtsanwalt Dietrich stellte bei der Staatsanwaltschaft Berlin aus diesem Grund einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren wegen Unterschlagung schließlich mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
18. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich verfasste nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er den Verlauf der wechselseitigen Auseinandersetzung skizzierte. So konnte er die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant lediglich angemessen auf einen körperlichen Angriff der anderen Gruppe reagiert hatte. Er verwies dabei insbesondere auf die Verletzung unseres Mandanten, aufgrund der er noch vor Ort durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden ist. Daher war letztlich auch die Amtsanwaltschaft der Auffassung, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der körperliche Angriff zuerst von den Zeugen ausgegangen ist. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
16. November 2021: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung mittels Pfeffersprays und Glasflasche – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Unser Mandant hatte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich gewandt, welcher umgehend Einsicht in die Akte beantragte und bei der Staatsanwaltschaft anregte, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte in seinem Schriftsatz den tatsächlichen Hergang der Auseinandersetzungen, indem er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der stark alkoholisierten Zeugen weckte. Allerdings wollte die Staatsanwaltschaft angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten zunächst nicht von der Verfolgung absehen. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich dagegen das Gericht überzeugen, indem er zudem auf die schwierigen persönlichen Umstände unseres Mandanten verwies. Das Amtsgericht war daher dazu bereit, das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich gefordert, gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, da die Mindeststrafe im Falle einer Verurteilung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei
11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking/Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
10. November 2021: Vorwurf des Stalkings und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 13 Fällen – Verfahrenseinstellung
Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung
08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.