Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei
11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking/Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
10. November 2021: Vorwurf des Stalkings und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 13 Fällen – Verfahrenseinstellung
Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung
08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.
Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung
05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage
Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
04. November 2021: Unberechtigte Beantragung der Corona Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt
03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter
Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen
01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises
Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.