Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei

11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen

In einem Café in Berlin-Mitte wurde durch das Küchenfenster im Innenhof eingebrochen, wobei Bargeld in Höhe von 500,00 €, hochwertige Küchengeräte und Lebensmittelgutscheine entwendet wurden. Die Besitzerin des Cafés hatte aufgrund des Schadens in Höhe von 23.500,00 € Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als unser Mandant die entwendeten Lebensmittelgutscheine wenig später in einem Supermarkt eingelöst hatte, klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten wegen Diebstahls bzw. Hehlerei an. Unser Mandant war bereits vielfach, auch einschlägig wegen Diebstahls, vorbestraft und bat auch dieses Mal Rechtsanwalt Dietrich um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Stalking/Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

10. November 2021: Vorwurf des Stalkings und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 13 Fällen – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant wurde wegen Stalkings/Nachstellung seiner Nachbarin beschuldigt. Aus diesem Grund wurde durch das Familiengericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Anordnung besagte, dass unser Mandant sich seiner Nachbarin und ihrem Ehemann nicht nähern, diese anrufen oder auf andere Weise kontaktieren durfte. Da unser Mandant trotz Gewaltschutzverordnung die Zeugen und ihren Ehemann mehrmals angerufen, auf offener Straße angesprochen und beleidigt, sowie an der Kasse eines Supermarktes auf diese gewartet haben soll, erstattete das Ehepaar Anzeige.

Nachdem unser Mandant insgesamt 13 Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz erhalten hatte, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Unserem Mandanten drohten bei einem Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Verfahren wegen Stalkings/Nachstellung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hatte, regte er gegenüber der Amtsanwaltschaft an, alle 13 Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierzu war die Amtsanwaltschaft schließlich nach einem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich bereit. Gegen eine geringe Geldauflage blieb unserem Mandanten so eine Verurteilung wegen Stalkings und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetzes erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung

08. November 2021: Einstellung mangels Tatnachweises bei Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr und Beleidigung ermittelt. Er soll auf einem Roller in Berlin Mitte Schlangenlinien gefahren sein und wiederholt stark beschleunigt und kurz danach abrupt abgebremst haben. Diese Fahrmanöver habe die anderen Verkehrsteilnehmer zu einem starken Bremsen genötigt. Bei einem Überholvorgang eines PKWs hatte der Beifahrer unseren Mandanten auf seine Fahrweise angesprochen, woraufhin unser Mandant die Fahrzeugführerin beleidigt haben soll. Auch als der Beifahrer unseren Mandanten an einer roten Ampel erneut konfrontiert hatte, soll unser Mandant die Zeugen beleidigt haben. Die später herbeigerufene Polizei hatte unseren Mandanten daher wegen Nötigung und Beleidigung beschuldigt.

Fachanwalt Strafrecht: Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung

05. November 2021: Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Schläge und Tritte - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage

In einer Gaststätte in Berlin Lichterfelde soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und einem weiteren Gast gekommen sein. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, soll unser Mandant gegenüber den Beamtinnen aggressiv reagiert haben. Ihm wird vorgeworfen, wiederholt mit Fäusten um sich geschlagen zu haben. Gegen weitere polizeiliche Maßnahmen soll sich unser Mandant mit Tritten und Schlägen gewehrt haben, wodurch die Polizeibeamten Verletzungen erlitten haben sollen.

Im Zuge des gegen unseren Mandanten wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleiteten Strafverfahrens hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktiert. Dieser hatte sich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte einen Überblick über den Geschehensverlauf verschafft. Anschließend hatte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verfasst, in dem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht überzeugen und es wurde ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt und diese schließlich davon überzeugt, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht, in der zahlreiche Zeugen ausgesagt hätten, blieb unserem Mandanten so erspart.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

04. November 2021: Unberechtigte Beantragung der Corona Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Computerbetrug begangen zu haben, indem er unberechtigterweise die Corona Soforthilfe beantragte. Das folgerte die Staatsanwaltschaft Berlin daraus, dass unser Mandant die Soforthilfe innerhalb kürzester Zeit wieder zurückzahlte.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt

03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter

Gegen unseren Mandanten, einem Bediensteten der Berliner Polizei, wurde ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Hintergrund war ein Notruf, aufgrund dessen unser Mandant zum vermeintlichen Tatort berufen wurde. Es soll zuvor unter anderem zu Beleidigungen zwischen zwei Personen gekommen sein. Dies sollen auch einige unbeteiligte Zeugen beobachtet haben. Da seit Absetzen des Notrufes über eine halbe Stunde vergangen sein soll, war der vermeintliche Tatverdächtige bei Eintreffen unseres Mandanten und seinem Kollegen nicht mehr vor Ort. Unser Mandant soll daher entgegen des Wunsches des Beteiligten keine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen haben. Insbesondere soll unser Mandant es unterlassen haben, etwaige Zeugen zu befragen. Dies führte dazu, dass der Zeuge unseren Mandanten im Nachhinein wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt hatte.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen

01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises

Im Rahmen einer Auseinandersetzung in Berlin Adlershof soll unser Mandant seine Schreckschusswaffe gezückt, auf einen Zeugen gerichtet und geschossen haben. Die herbeigerufenen Polizeibeamten hatten nach der Festnahme unseres Mandanten und seiner Lebensgefährtin am Ort des Geschehens eine Patronenhülse aufgefunden. Dies soll darauf hingedeutet haben, dass die Waffe im Rahmen der Auseinandersetzung durch unseren Mandanten abgefeuert worden ist. In einer späteren Zeugenvernehmung hatte seine Lebensgefährtin zudem eingeräumt, dass sich unser Mandant mit der Waffe gegen einen Angriff des Zeugen verteidigen wollte. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung mit Waffen ein.

Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.