Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
22. Juli 2021: Vorwurf der Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung der Wohnung unserer Mandantin an, bei der das infrage stehende Handy auch aufgefunden wurde. Unsere Mandantin kontaktierte daraufhin umgehend Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und beantragte dann bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt darstellen und die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich davon überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung
21. Juli 2021: Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
19. Juli 2021: Strafverfahren wegen Betrugs trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unser Mandant keinerlei Mängel bewusst war, da er das Fahrzeug vor dem Verkauf in einer Autowerkstatt hat untersuchen lassen und auf diese Ergebnisse vertraut hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Frankfurt am Main zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin erneut mit einem Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt am Main, in dem er alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen aufzeigte. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen unseres Mandanten wurde eine Einstellung zunächst trotzdem abgelehnt. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Frankfurt am Main dann aber schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
16. Juli 2021: Strafverfahren wegen Nötigung mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser wandte er sich mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant vor dem Vorfall bei dem Inhaber der Werkstatt ein Fahrzeug erworben hatte, welches erhebliche Mängel aufwies und sich im Nachhinein als nicht verkehrssicher herausstellte. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages lehnte der Inhaber dennoch ab, woraufhin unser Mandant ihn darauf hinwies, dass sein Verhalten betrügerisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich drängte sich daher der Verdacht auf, dass der Inhaber der Werkstatt mit einer Anzeige wegen Betrugs rechnete und daher selbst eine Strafanzeige gegen unseren Mandanten stellte, um sich als Anzeigender einen Vertrauensvorschuss bei den Ermittlungsbehörden zu verschaffen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
15. Juli 2021: Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Online-Anbieter des Glücksspiels zwar nicht über eine Lizenz aus Deutschland verfügt, jedoch Lizenzen in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält. Nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sei das Glücksspiel vorliegend daher nicht als unerlaubt einzustufen. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf den fehlenden Vorsatz unseres Mandanten hinsichtlich der Unerlaubtheit des Glücksspiels hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwere Körperverletzung
12. Juli 2021: Vorwurf der schweren Körperverletzung wegen Einsatz eines Messers – Freispruch in der Berufungsinstanz
Im Rahmen der Befragung vor Ort soll unser Mandant der Polizei gegenüber eingeräumt haben, ein Küchenmesser genutzt zu haben, wobei er während des Zustechens gesagt haben soll, er werde das Gesicht des Zeugen entstellen, damit ihn kein anderer mehr ansehen werde. Die Amtsanwaltschaft hatte unseren Mandanten daher wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung in der Hauptverhandlung hätte eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Kontakt zur Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit seiner Verteidigung in der Hauptverhandlung beauftragt. Vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Verurteilung wegen lediglich gefährlicher Körperverletzung erzielen, da unser Mandant in der Hauptverhandlung entgegen seiner Einlassung gegenüber der Polizei bestritten hatte, ein Messer genutzt zu haben. Die Dauer der Freiheitsstrafe konnte so auf nur sechs Monate reduziert werden. Gegen dieses Urteil legten Rechtsanwalt Dietrich und die Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung anstrebte, Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich die widersprüchlichen Erkenntnisse hinsichtlich des verwendeten Gegenstands dar und berief sich auf das Notwehrrecht unseres Mandanten. Er konnte glaubhaft machen, dass unser Mandant lediglich auf einen vorausgegangenen Angriff des Zeugen reagiert hatte. Dem schloss sich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Unser Mandant wurde daher durch das Landgericht Berlin freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.