Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch

18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unseren Mandanten lief ein Strafverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch. Unser Mandant soll unbefugt in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin eingedrungen sein und dort Pralinen für diese abgelegt haben. Auch soll er sie immer wieder gegen ihren Willen kontaktiert haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verwahrungsbruch

16. Juni 2021: Strafverfahren wegen Verwahrungsbruchs in der Hauptverhandlung eingestellt

Unser Mandant ist als Übersetzer tätig. Nachdem ihm von einer Bundesbehörde mehrere Urkunden zur Übersetzung überlassen worden waren, die unser Mandant trotz zahlreichen Aufforderungen nicht zurückgegeben hatte, erließ das Amtsgericht Tiergarten gegen ihn einen Strafbefehl wegen Verwahrungsbruchs, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000,00 € festgesetzt wurde. Unser Mandant hatte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich gewandt und ihn mit seiner Verteidigung beauftragt.

Nach seiner Mandatierung hat Rechtsanwalt Dietrich zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. In seinem Schreiben machte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf aufmerksam, dass unser Mandant zu dem Zeitpunkt des Vorfalls aufgrund eines Todesfalls in der Familie einen psychischen und körperlichen Zusammenbruch erlitten hatte und daher nicht in der Lage gewesen war, die Anfragen der Bundesbehörde zu beantworten. Dennoch wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber erneut auf die schwierige persönliche Situation unseres Mandanten hinweisen und das Gericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrügerische Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung

14. Juni 2021: Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung ohne Auflage eingestellt

Die Mutter unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da dieser unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Finanzierungskaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von über 30.000,00 € abgeschlossen hatte. Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen der betrügerischen Erlangung eines Kfz und Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten ein.

Unser Mandant nahm aus diesem Grund Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die Finanzierung des Pkw jederzeit gesichert war, unser Mandant also niemanden über die Bereitschaft zur Zahlung der Kreditraten getäuscht hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. In der Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflage einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

11. Juni 2021: Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt wurde. Hintergrund dessen war, dass unser Mandant ein Fahrzeug erworben hatte und dieses nach Berlin überführen wollte. Hierzu soll er ein selbst hergestelltes Überführungskennzeichen angebracht und das Fahrzeug gebraucht haben, obwohl hierfür die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Ihm wurde daher neben Urkundenfälschung auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Zudem war unser Mandant vielfach vorbestraft.

Angesichts der Höhe der in dem Strafbefehl angesetzten Geldstrafe hatte sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Dieser hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und gegenüber dem Amtsgericht Hof angeregt, das Verfahren einzustellen. Das Gericht war allerdings angesichts der teils einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten hierzu vorerst nicht bereit. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an das Gericht, um die entlastenden Umstände vorzutragen. Insbesondere führte er an, dass die Vorstrafen unseres Mandanten bereits mehrere Jahre zurücklagen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant die hohe Geldstrafe nicht bewältigen könne. Das Gericht beharrte zwar darauf, dass die festgesetzte Strafe angemessen sei, war dennoch dazu bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine deutlich geringere Geldauflage einzustellen.

Dem Einstellungsbeschluss fügte das Amtsgericht Hof bei: „Das Gericht weist darauf hin, dass es sich um ein außergewöhnliches Entgegenkommen der Staatsanwaltschaft handelt. Es liegt nicht nur ein Pflichtversicherungsverstoß, sondern auch eine Urkundenfälschung vor. Die hierfür festgesetzte Strafe von 150 Tagessätzen ist schuld- und tatangemessen. Grundsätzlich wird ein solches Verfahren nicht nach § 153a StPO eingestellt.“

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. Juni 2021: Strafbefehl wegen Sozialleistungsbetruges – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von über 2.000,00 € wegen Betruges erlassen. Unser Mandant soll es unterlassen haben, der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit mitzuteilen. Hierdurch soll er einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Höhe von beinahe 2.500,00 € erlangt haben. Deshalb hat   unser Mandant  Rechtsanwalt Dietrich  mit seiner Verteidigung beauftragt.

Rechtsanwalt Dietrich hat nach seiner Mandatierung zunächst ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten verfasst und darin angeregt, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass unser Mandant davon ausgegangen sei, seiner Mitteilungspflicht nachgekommen zu sein. Bei der Staatsanwaltschaft bestanden daran allerdings noch Zweifel, sodass eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. In dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente erneut glaubhaft vortragen. Er machte so deutlich, dass es unserem Mandanten nicht darauf angekommen war, unrechtmäßiges Arbeitslosengeld zu erhalten. Dem stimmte das Gericht zu und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Die Geldauflage für die Einstellung des Verfahrens lag zudem deutlich unter der in dem Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b

09. Juni 2021: Verbreitung von Kinderpornografie - Einstellung des Strafverfahrens nach Jugendstrafrecht

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist durch einen Hinweis einer Non-profit-Organisation auf unseren Mandanten aufmerksam geworden. Die Organisation sammelt Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit Kindern stehen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter. Unser Mandant soll eine kinderpornografische Bilddatei auf Facebook hochgeladen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher wegen Verbreitens von Kinderpornographie.

Unser zum damaligen Zeitpunkt erst 14-jährige Mandant und seine Eltern hatten aus diesem Grund die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Erst durch Einsicht in die Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das gegen unseren Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich im Anschluss mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Antrag konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant das hochgeladene Bild lediglich als einen Scherz verstanden hatte. Unserem Mandanten war nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um eine kinderpornographische Datei handelte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich ausführen, dass bereits durch das Gespräch mit seinem Mandanten und das Aufzeigen der Konsequenzen erzieherische Maßnahmen durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft beharrte zwar weiterhin darauf, dass sich unser Mandant einer Straftat schuldig gemacht haben soll, stellte das Verfahren aufgrund der durch Rechtsanwalt Dietrich durchgeführten erzieherischen Maßnahme jedoch   ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

07. Juni 2021: Diebstahl in Höhe von 3.500,00 € - Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Der Arbeitgeber unseres Mandanten hatte Anzeige wegen Diebstahls in seinem Handyshop erstattet. Unser Mandant war Mitarbeiter dieses Handyshops und befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls an seinem Arbeitsplatz. Hintergrund der Anzeige durch seinen Arbeitgeber war zudem der Umstand, dass unser Mandant ein Mobiltelefon an eine Zeugin verkauft haben soll, dessen Seriennummer mit einem der gestohlenen Geräte übereinstimmte.

Im Zuge dessen wurde unser Mandant beschuldigt, gemeinschaftlich mit einer anderen Person mehrere Smartphones und ein Tablet im Wert von 3.500,00 €  entnommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob Anklage gegen unseren Mandanten und  das Amtsgericht setzte einen Termin zur Hauptverhandlung fest. Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Durchsicht der Ermittlungsakte die entkräftenden Umstände herausarbeiten. So gelang es ihm auch, auf Widersprüchlichkeiten in den Zeugenaussagen hinzuweisen. Vor Gericht konnten dann auch die zerstrittene persönliche Beziehung zwischen der Zeugin und unserem Mandanten dargestellt werden. Dadurch konnten beim Gericht Zweifel an den Aussagen der Zeugin geweckt werden. Das Verfahren wurde infolgedessen gegen eine Geldauflage eingestellt.