Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

03. Juni 2021: Vorwurf des Betrugs und der Steuerhinterziehung beim Grundstückskauf – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Käufer mit einer anderen Person einen notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück abgeschlossen zu haben, wobei ein deutlich niedrigerer Kaufpreis in den Vertrag aufgenommen wurde, als der, der von den Parteien zuvor vereinbart wurde. Dadurch wären sowohl die Notarkosten als auch die Grunderwerbssteuer dementsprechend niedriger ausgefallen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und gab dann eine umfangreiche Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Potsdam ab. In dieser regte er an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass sich unser Mandant und der Verkäufer des Grundstücks zwar auf einen höheren Kaufpreis geeinigt hatten, da der Verkäufer jedoch noch einen Kaufpreis für ein Boot an unseren Mandanten zu zahlen gehabt haben soll, habe man sich darauf geeinigt, die Kaufpreise zu verrechnen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant, der keine rechtlichen Fachkenntnisse hat, lediglich irrtümlich davon ausgegangen war, dass eine solche Aufrechnung bereits vor dem Kaufvertragsschluss über das Grundstück möglich gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da dadurch eine Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

01.Juni 2021: Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs – Strafverfahren in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs erhoben. Gemeinsam mit einer anderen Person soll er mehrere Mobilfunkverträge mit nicht existierenden Personen oder mit existierenden Personen ohne deren Einverständnis abgeschlossen haben, die in der Folge nicht bezahlt worden sein sollen. Unser Mandant soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle zu verschaffen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte er sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In dem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen des Falles aufzeigen. Auch wies er darauf hin, dass der Arbeitgeber unseres Mandanten, dem alle relevanten Unterlagen vorlagen, diesen nicht entlassen hatte, was ein deutliches Indiz dafür sei, dass unser Mandant aus Sicht des Arbeitgebers in die Vorgänge nicht in vorwerfbarer Weise involviert war. Dennoch wurde ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmal alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen dar und überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) und Urkundenfälschung ermittelte. Er soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Bei der Fahrkartenkontrolle soll er dann eine verfälschte Fahrkarte vorgezeigt haben, bei der der ursprüngliche Gültigkeitszeitraum wegradiert worden war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt

Da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort ermittelte, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem von ihr gemieteten Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit einem anderen Auto verursacht, und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die erforderlichen Feststelllungen ermöglicht zu haben.

Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.  

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)

24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Nachbarin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, da er ihr über mehrere Wochen hinweg aufgelauert und von ihr heimliche Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Strafverfahren wegen Nachstellung (Stalking) gegen unseren Mandanten ein, woraufhin dieser Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung

17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt

Nachdem unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn Berlin ein verfälschtes Semesterticket vorzeigte, ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betrugs, Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. Unsere Mandantin suchte daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften

14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage

Unser Mandant beauftrage Rechtsanwaltsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da bei ihm im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung mehrere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden wurden und gegen ihn daher wegen des Besitzes dieser Dateien ermittelt wurde.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.