Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung
31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
27. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - mangels Tatnachweises eingestellt
Beim Durcharbeiten der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach seiner Auffassung nicht ermittelt werden konnte, wer den Mietwagen tatsächlich geführt hatte. Unsere Mandantin war von der Autovermietung lediglich als Mieterin angegeben worden. Auch hatte die Autovermietung an dem Mietwagen keinen Schaden feststellen können, während der Schaden an dem anderen Auto mehrere hundert Euro betragen haben soll, sodass fraglich sei, ob das mit den Daten unserer Mandantin angemietete Fahrzeug tatsächlich an dem Verkehrsunfall beteiligt war. Mit einem Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)
24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung
17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen
12. Mai 2021: Strafverfahren wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Akte wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Vorfalls im Zimmer des Bewohners befunden hatte, um diesen zu versorgen. Der Bewohner habe jedoch – wie in der Vergangenheit bereits schon öfter – sehr aggressiv reagiert und wild um sich geschlagen und getreten, woraufhin unsere Mandantin lediglich versucht hatte, diesen wieder zu beruhigen und hinzulegen. Dabei seien die Hämatome entstanden. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten hin, nach dem die von unserer Mandantin gemachten Aussagen zum Geschehensablauf nicht im Widerspruch zu den festgestellten Verletzungen des Bewohners stehen würden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.