Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit

07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß

Unser Mandant soll in Berlin-Charlottenburg mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren sein und dadurch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Rotlichtverstoß) begangen haben. Diese Ordnungswidrigkeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 90,00 € und einem Punkt „in Flensburg“ sanktioniert.

Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

04. Mai 2021: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweises eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, nachdem beim Beladen eines Firmenwagens das dahinterstehende Fahrzeug im Frontbereich beschädigt worden sein soll. Eine Zeugin hatte gesehen, wie ein Firmenwagen der Firma unserer Mandantin vor dem beschädigten Fahrzeug geparkt hatte. Die Firma unserer Mandantin hatte unsere Mandantin daraufhin als Fahrerin dieses Firmenwagens benannt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Nachdem unserer Mandantin die Vorladung als Beschuldigte zugestellt wurde, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte in einem Schriftsatz für eine Einstellung des Verfahrens. Er trug insbesondere vor, dass unsere Mandantin vormittags vor dem Auto geparkt hatte, der Halter des beschädigten Fahrzeugs den Schaden allerdings erst am Abend bemerkt hat und somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich der Schaden zu einem späteren Zeitpunkt ereignet hat. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Halter des beschädigten Fahrzeugs selbst angegeben hatte, dass er sein Auto nachmittags umgeparkt hatte und ihm Schäden hierbei noch nicht aufgefallen waren. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

30. April 2021: Versicherungsbetrug durch Vortäuschen einer Straftat – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Einbruchsanzeige durch unsere Mandantin ist der beauftragten Versicherung der Verdacht aufgekommen, dass unsere Mandantin unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder gar den Diebstahl nur vorgetäuscht haben könnte. Aus diesem Grund wurde gegen unsere Mandantin Strafanzeige erstattet.

Laut den Angaben unserer Mandantin wurden aus ihrer Gartenlaube zahlreiche schwere Gegenstände, insbesondere Werkzeuge im Wert von mehreren Tausend Euro, entwendet. Ein Zeuge konnte jedoch aussagen, dass unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Einbruchs diese Gegenstände nicht besessen hatte. Auch ein Abtransport der zahlreichen schweren Gegenstände schien unwahrscheinlich, da die Gartenlaube nur fußläufig zu erreichen ist und schwer zugänglich liegt. Nach Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unsere Mandantin gegenüber ihrer Versicherung widersprüchliche und unvollständige Angaben gemacht hatte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gelang es ihm, den Sachverhalt und Verbleib der Gegenstände nachvollziehbar zu schildern. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen, dass unsere Mandantin lediglich versehentlich unrichtige Angaben gemacht hatte. Daher wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung durch Unterlassen

28. April 2021: Mehrfache Körperverletzung und Verdacht der fahrlässigen Tötung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Als Krankenpflegerin in einem Seniorenzentrum war es die Aufgabe unserer Mandantin, für die Fürsorge und Obhut der Bewohner zu sorgen. Hierzu gehörte auch das Auswechseln von Inkontinenzmaterial bei Rundgängen durch die Zimmer. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, dies während ihrer Schicht unterlassen zu haben, was zu einer Auskühlung der Bewohner über mehrere Stunden geführt haben soll. Nachdem die Krankenpfleger am nächsten Morgen den schlechten Zustand der Bewohner bemerkt hatten, erstattete das Seniorenzentrum Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unsere Mandantin daraufhin wegen mehrfacher Körperverletzung durch Unterlassen an. Der Vorwurf war besonders schwerwiegend, da unsere Mandantin zudem den Schlaganfall einer Patientin nicht bemerkt hatte. Daher stand auch der Verdacht einer fahrlässigen Tötung im Raum. Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Strafverteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen herausarbeiten, die unsere Mandantin entlasteten. Anschließend wandte er sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die unzureichende Organisation der Schichtarbeit seitens des Krankenhauses hinwies. Da die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich jedoch weitere Zeugen befragt hatte, die unsere Mandantin zusätzlich belasteten, sollte unsere Mandantin zunächst in einer Hauptverhandlung aussagen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dagegen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, indem er sich direkt an das Amtsgericht wandte. Da Rechtsanwalt Dietrich das Gericht von der gewissenhaften Arbeit unserer Mandantin in der Vergangenheit überzeugen konnte, wurde das Verfahren gegen einer geringe Geldauflage ohne eine Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.

Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung

19. April 2021: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Körperverletzung – Freispruch nach mehrtägiger Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, ein ihm bekanntes 14-jähriges Mädchen unter Androhung der Verbreitung von ausgetauschten Nachrichten, sexuell genötigt und ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem soll er einer 18-Jährigen, mit der er zuvor Nachrichten ausgetauscht hatte, gedroht haben, ein Foto von ihr zu veröffentlichen und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt haben.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Berlin Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Zuvor hatte unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich genommen und ihn gebeten, ihn in der Hauptverhandlung zu verteidigen.  Nach Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich Widersprüche in den Aussagen der Zeuginnen herausarbeiten. In der mehrtägigen Hauptverhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, diese Widersprüche vor dem Gericht vorzutragen. Er konnte so die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen entkräften. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass etwaige andere Beweise fehlten, um die Tatbegehung mit Sicherheit nachzuweisen. So stimmte etwa die DNA-Probe unseres Mandanten nicht mit den auf der Kleidung der Zeugin aufgefundenen männlichen DNA-Spuren überein. Dem Gericht war es daher nicht möglich, unserem Mandanten die Tat nachzuweisen. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen. 

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

16. April 2021: Unfallflucht mit Schaden in Höhe von 800,00 € - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.

Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.