Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

23. März 2021: Betrug über einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. März 2021: Vorwurf der Urkundenfälschung und des Sozialbetruges – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen unseren Mandanten wegen einer Urkundenfälschung. Unser Mandant soll dem Sozialamt einen gefälschten Mietvertrag vorgelegt haben, auf dessen Grundlage das Amt die Miete und Kaution an unseren Mandanten ausgezahlt habe. Infolgedessen wurde er auch wegen eines vermeintlichen Sozialleistungsbetruges angezeigt.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. In dem an die Staatsanwaltschaft Münster gerichteten Schreiben bestritt er zunächst den Tatvorwurf. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der von unserem Mandanten vorgelegten Unterlagen. Als im Laufe der Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen in Bezug auf die Wohnsituation unseres Mandanten ermittelt wurden, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem in Frage stehenden Mietverhältnis auch um ein Untermietverhältnis gehandelt haben könnte. Es sei daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant zur Auszahlung der Leistungen durch das Sozialamt berechtigt gewesen ist. So konnte auch der Vorwurf des Betruges beseitigt werden. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

18. März 2021: Vorwurf des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort. Unser Mandant hatte von der rechten auf die mittlere Spur gewechselt, da die rechte Spur von einem parkenden Fahrzeug blockiert worden war. Bei dem Wechsel soll er mit seinem Pkw dann einen Verkehrsunfall verursacht haben und weitergefahren sein, obwohl er den Unfall bemerkt haben soll. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Fahrerflucht suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass eine Kollision unseres Mandanten mit einem anderen Fahrzeug nicht nachweisbar sei. Er wies insbesondere darauf hin, dass an dem von unserem Mandanten geführten Fahrzeug keine Unfallspuren festgestellt worden waren. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant von einer Zeugin belastet worden war, die sich einige Fahrzeuge hinter dem Geschehen befand und es daher zweifelhaft sei, ob diese das Geschehen überhaupt hat wahrnehmen können. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren wegen Fahrerflucht mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

17. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften

Unser Mandant soll im Internet gezielt nach kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB gesucht und solche auf seinem Rechner abgespeichert haben. Da die Staatsanwaltschaft Cottbus daher gegen ihn wegen des Erwerbs und Besitzes dieser Dateien ermittelte, beauftrage unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung dieser, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in welchem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Er verwies insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien und betonte auch das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung seiner Wohnung. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant keinerlei Drittschäden angerichtet habe, da er die Schriften weder verbreitet noch anderen Personen zugänglich gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft Cottbus stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung

15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses

Da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung ermittelte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um die Verteidigung in ihrem Fall. Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fahrausweisprüferin Fahrgästen bei festgestellten Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen einen Beleg eines gefälschten Quittungsblock über die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 60,00 € überreicht und das Geld für sich behalten.

Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

11. März 2021: Vorwurf des Erwerbs von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Die Staatsanwaltschaft Potsdam führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da er per WhatsApp Cannabis erworben haben soll. In dem von der Polizei sichergestellten Chatverlauf soll unser Mandant nach Auffassung der Polizei Betäubungsmittel bestellt haben.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste nach Durchsicht der Akte einen Schriftsatz. In diesem beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Er trug unter anderem vor, dass der zu der Handynummer gehörende Vertrag zwar auf den Namen von unserem Mandanten laufen soll, dies jedoch nichts über die Nutzungsverhältnisse des Handys im gegenständlichen Zeitraum aussage. Auch sei die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich um eine Cannabisbestellung, nicht weiter erläutert worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs

Da unsere Mandantin es unterlassen hatte, die zwischenzeitliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dem Jobcenter zu melden, soll sie unrechtmäßige Sozialleistungen bezogen haben. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte deshalb gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen Betruges beantragt, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.

Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.