Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. August 2010: Messerstich in den Bauch - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.

Rechtsanwalt Dietrich bat deshalb unseren Mandanten, sich mit ein paar Kleidungsstücken gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich beim Tagesdienst der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten einzufinden. In dem Gespräch mit dem Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich unser Mandant dem Verfahren stellen möchte und bereit sei, in Untersuchungshaft zu gehen. Nach einer längeren Besprechung war die Staatanwaltschaft schließlich bereit, keinen Haftantrag zu stellen. Da sich unser Mandant bei der Staatsanwaltschaft eingefunden hatte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Fluchtgefahr ausgehen. Unser Mandant durfte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wieder verlassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde klar, dass es keine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Lebensgefährtin unseres Mandanten gegeben habe. Unser Mandant hatte diese lediglich vermutet. Aufgrund der schweren Verletzungen verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals mildernde Umstände darlegen. Insbesondere waren mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. August 2020: Freispruch bei Betrug

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.

Dem Mobilfunkanbieter ist dadurch ein Schaden in Höhe des Wertes der Telefone sowie in Höhe der Verbindungskosten ins Ausland in Höhe von über 150.000,00 € entstanden. Aufmerksam wurde die Polizei Berlin erst durch eine Anzeige des Mitangeklagten selbst. Dieser hatte eine immens hohe Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter erhalten, dagegen Widerspruch eingelegt und sodann Anzeige bei der Polizei Berlin wegen Leistungskreditbetrugs erstattet. Aufgrund der dann anlaufenden Ermittlungen und der Angaben des Mobilfunkanbieters kam der Mitangeklagte als potentieller Beschuldigter in Frage. Aufgrund seiner Angaben und den Bemühungen seines Verteidigers, wurde unser Mandant dann als Ankäufer der Handys identifiziert. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant bereits Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich noch vor Klageerhebung einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens beantragte. Dabei stützte sich Rechtsanwalt Dietrich in seiner Argumentation auf die Unwissenheit unseres Mandanten bezüglich der rechtswidrigen Beschaffung der Handys. Der Mitangeklagte hatte bei Verkauf der Handys unserem Mandanten die Originalverträge vorgezeigt, sodass unser Mandant keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Tat haben konnte. Das Amtsgericht Tiergarten ließ die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin dennoch zu. Rechtsanwalt Dietrich konnte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung die Bestellung als Pflichtverteidiger erwirken. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich das Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Er arbeitete dabei erneut gezielt die Gründe heraus, die gegen eine Verurteilung unseres Mandanten sprechen würden. Auch die Angaben des Mitangeklagten in der Hauptverhandlung konnten unseren Mandanten nicht weiter belasten, sodass ihm insgesamt keine Beteiligung an den Taten des Mitangeklagten hinreichend nachgewiesen werden konnte. Das Gericht folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und sprach unseren Mandanten daraufhin frei. Unser Mandant der bereits mehrere Eintragungen in seinem Bundeszentralregister hat, war hierüber natürlich sehr froh.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

13. August 2020: Nötigung - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.

Nachdem das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden war, wurde unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Mandant beauftragte dann Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich handeln konnte, erhielt unser Mandant eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarte war zu einer Einstellung allerdings nicht bereit. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung streute Rechtsanwalt Dietrich dann Zweifel bezüglich der konkreten Umstände des Geschehens. So konnte er glaubhaft darstellen, dass unser Mandant die andere Person zwar nicht in die andere Fahrspur haben lassen wollen, diese jedoch unter keinen Umständen verbal oder mit einer Schusswaffe bedroht habe. Die Schusswaffe habe lediglich im Auto – allerdings gut sichtbar – gelegen, wurde jedoch nicht benutzt. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich auf die schwierigen familiären Schicksalsschläge unseres Mandanten zur Tatzeit ein. Diesmal hatte Rechtsanwalt Dietrich Erfolg. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Ecstasy

12. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.

Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach eingehender Analyse des Sachverhalts bzw. der Ermittlungsakte einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei besonders den Zusammenhang von Tablettenfund mit Gegenständen unseres Mandanten und unserem Mandanten als deren Besitzer. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass ein tatsächlicher Besitz unseres Mandanten zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen worden war. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlende Personenfeststellung bei der Person, die die Sachen unseres Mandanten abgegeben hatte, hin und gab diesbezüglich unseren Mandanten schadende Motive dieser Person zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. August 2020: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.

Unsere Mandantin erhielt daher einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens, der sie wegen Betrugs zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Nachdem gegen den Strafbefehl erfolgslos Einspruch erhoben worden war, kam es zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran wecken, dass unsere Mandantin von der Beschäftigung ihres Lebensgefährten überhaupt gewusst hatte und es daher ihre Absicht war, Einkünfte zu verschweigen. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf den vergleichsweise geringen Schaden, der erzeugt wurde, ein. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unsere Mandantin vom Vorwurf des Betruges frei. Angesichts des sensiblen Tatvorwurfs und der zu befürchtenden Eintragung war unsere Mandantin hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

06. August 2020: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagt worden. So soll er seine damalige Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Vom Amtsgericht Tiergarten war unser Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Auch wegen weiterer Gewaltdelikte musste sich unser Mandant in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich verantworten.

Um gegen das letzte Urteil bezüglich der Körperverletzung vorzugehen, beauftragte unser Mandant – nach einem gescheiterten Erstversuch bei einem anderen Strafverteidiger – Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Beiordnung als Pflichtverteidiger und legte anschließend Berufung ein. In der darauffolgenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung erwirken. Als Auflage wurde dabei die Zahlung einer geringen Geldauflage gemacht. Die Geldauflage konnte unser Mandant sogar noch vor Ort bezahlen, wodurch das Verfahren endgültig eingestellt werden konnte. Hierüber hat sich unser Mandant insbesondere vor dem Hintergrund der abgewendeten Freiheitstrafe und einem weiteren Eintrag in sein Bundeszentralregister sehr gefreut.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen

03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -  der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.