Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Ecstasy

12. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.

Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach eingehender Analyse des Sachverhalts bzw. der Ermittlungsakte einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei besonders den Zusammenhang von Tablettenfund mit Gegenständen unseres Mandanten und unserem Mandanten als deren Besitzer. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass ein tatsächlicher Besitz unseres Mandanten zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen worden war. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlende Personenfeststellung bei der Person, die die Sachen unseres Mandanten abgegeben hatte, hin und gab diesbezüglich unseren Mandanten schadende Motive dieser Person zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

10. August 2020: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.

Unsere Mandantin erhielt daher einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens, der sie wegen Betrugs zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Nachdem gegen den Strafbefehl erfolgslos Einspruch erhoben worden war, kam es zur Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran wecken, dass unsere Mandantin von der Beschäftigung ihres Lebensgefährten überhaupt gewusst hatte und es daher ihre Absicht war, Einkünfte zu verschweigen. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf den vergleichsweise geringen Schaden, der erzeugt wurde, ein. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unsere Mandantin vom Vorwurf des Betruges frei. Angesichts des sensiblen Tatvorwurfs und der zu befürchtenden Eintragung war unsere Mandantin hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

06. August 2020: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagt worden. So soll er seine damalige Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Vom Amtsgericht Tiergarten war unser Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Auch wegen weiterer Gewaltdelikte musste sich unser Mandant in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich verantworten.

Um gegen das letzte Urteil bezüglich der Körperverletzung vorzugehen, beauftragte unser Mandant – nach einem gescheiterten Erstversuch bei einem anderen Strafverteidiger – Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Beiordnung als Pflichtverteidiger und legte anschließend Berufung ein. In der darauffolgenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung erwirken. Als Auflage wurde dabei die Zahlung einer geringen Geldauflage gemacht. Die Geldauflage konnte unser Mandant sogar noch vor Ort bezahlen, wodurch das Verfahren endgültig eingestellt werden konnte. Hierüber hat sich unser Mandant insbesondere vor dem Hintergrund der abgewendeten Freiheitstrafe und einem weiteren Eintrag in sein Bundeszentralregister sehr gefreut.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen

03. August 2020: Ladendiebstahl mit Waffe - Verfahrenseinstellung

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -  der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.

Kurze Zeit später erhielt unsere Mandantin dann eine Beschuldigtenvorladung, mit welcher sie sich an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Beratung wandte. Dieser regte in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesichts des Umstandes, dass unsere Mandantin einen Seitenschneider während der Tat bei sich führte, entschied die Staatsanwaltschaft Berlin, dass eine Einstellung hier nicht in Betracht kommen würde. Vielmehr erhielt unsere Mandantin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin, in welcher ihr nunmehr der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen gemacht wurde. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Insbesondere der nicht entstandene Schaden des Kaufhauses, die geringe Schuld sowie die positiven Zukunftsaussichten unserer Mandantin hob Rechtsanwalt Dietrich dabei hervor. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30 Juli 2020: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.

Erst durch das Ansprechen durch diese Zeugen hätte unser Mandant aufgehört, das Tier zu tragen. Anschließend sei er zusammen mit einer jungen Frau weggefahren. Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Görlitz suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz. Darin regte er gegenüber dem Amtsgericht Kamenz an, das Verfahren mangels geringer Schuld einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass das gesamte Geschehen von den beteiligten Zeugen falsch eingeordnet worden war. Unser Mandant hatte das Lamm, welches sich zuvor in einem Netz verfangen hatte, lediglich befreit. Er wollte es auf Verletzungen untersuchen und hatte das Lamm daher zum Zaun getragen. Das Amtsgericht Kamenz konnte diesen Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht folgen und eröffnete das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung, in der alle Zeugen erneut vernommen wurden und unseren Mandanten mit ihren Aussagen belasteten, trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Diesmal erfolgreich. Das Amtsgericht Kamenz stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 50,00 €, die als Reparaturkosten für den Zaun entstanden waren, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen gemäß § 183 StGB

29. Juli 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung ermittelt. Unser Mandant soll sich abends in seinem Auto in der Nähe eines Spielplatzes an seinem Genital bis zum Samenerguss manipuliert haben. Bei diesem Vorgang wurde er von zwei Zeugen, die sich in unmittelbarer Nähe in ihrer Wohnung befunden haben, beobachtet. Die beiden Zeugen informierten umgehend die Polizei Leipzig und gaben dabei das Kennzeichen des wegfahrenden Autos durch. Durch eine Halterabfrage konnte schließlich unser Mandant identifiziert und ein Verfahren gegen ihn wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB eingeleitet werden.

Nachdem unser Mandant eine Anhörungsvorladung erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und beauftragte ihn mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er in seinem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Insbesondere ging er dabei auf den Umstand ein, dass der Tatbestand des § 183 StGB nicht erfüllt worden sei. So konnte keiner der beiden Zeugen angeben, dass es unserem Mandanten gerade darauf ankam, gerade sie mit seinen Handlungen zu belästigen. Auch weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen zur Entkräftigung des Tatvorwurfs nutzen, wodurch die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren gegen unseren Mandanten antragsgemäß einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Speed und Crystal-Meth

27. Juli 2020: : Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt worden. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund auf dem Weg zu einem Festival in der Müritz gewesen sein, als Polizeibeamte sie zum Zweck einer Fahrzeugkontrolle angehalten hatten. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten in einem Rucksack im Auto mehrere Tütchen mit betäubungsmittelsuspektem Inhalt aufgefunden werden. Insgesamt konnten Speed und Crystal-Meth in einem Umfang von ca. 70 Gramm sichergestellt werden.

Wegen des Verdachts, dass weitere Betäubungsmittel in den Wohnungen der Beschuldigten aufgefunden werden könnten, wurde bei unserem Mandanten von der Polizei Berlin eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Diese blieb jedoch erfolglos. Unverzüglich wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung in diesem Fall. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich diese davon überzeugen, dass das aufgefundene Speed und Crystal-Meth nicht unserem Mandanten zuzuordnen sei. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht geklärt werden, wem der Rucksack gehörte. Der Rucksack hätte dem Beifahrer oder einer unbekannten dritten Person gehören können. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellte schließlich das Verfahren mangels Tatnachweis ein.