Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
08. Oktober 2020: Gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Die Amtsanwaltschaft leitete infolgedessen ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragt hatte, verfasste dieser einen umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft. In diesem entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Familienangehörigen, sodass trotz mehrfacher Zeugen Zweifel an dem dargestellten Geschehensverlauf erweckt werden konnten.
Nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. So ist unserer Mandantin eine Verurteilung und Eintragung im Bundeszentralregister erspart geblieben.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren
07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen
Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl
05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.
Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung
02. Oktober 2020: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Umgehend suchte er deshalb die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich gleich als Strafverteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die widersprüchlichen Zeugenaussagen des Geschädigten sowie seines Bruders. Beide konnten den Tathergang nicht lückenlos wiedergeben. Dadurch konnten strafrechtlich relevante Handlungen nicht hinreichend bestimmt und unserem Mandanten nicht eindeutig zugeordnet werden. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, der Neffe handelte aus Motiven der Rache oder Aufmerksamkeit. Auch hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich mit aller Klarheit hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen von Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften und stellte das Verfahren, antragsgemäß, mangels Tatnachweis ein. Darüber war unser Mandant sehr erleichtert, da er in der Vergangenheit wegen zwei weiterer Vergehen verurteilt worden und nun seit langer Zeit straflos geblieben war.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
30. September 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung mangels Tatverdachts
Beide konnten jedoch den wenig später eintreffenden Polizeibeamten durch unseren Mandanten beschrieben werden. Ein weiterer Zeuge konnten zumindest den Sachverhalt ebenfalls wiedergeben. Die verletzte Person wurde im örtlichen Krankenhaus versorgt und floh, als der Arzt ihm mitteilte, dass er die Polizei verständigen müsse. So konnte diese Person namentlich ermittelt werden. Die andere Person blieb unbekannt. Nachdem unserem Mandanten durch den Anhörungsbogen eröffnet wurde, dass aufgrund der Strafanzeige der verletzten Person gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach Beantragung der Akteneinsicht und dessen Durchsicht setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf das Vorliegen einer Notwehrsituation zugunsten unseres Mandanten ein. Unserem Mandanten blieb aufgrund der Wucht der Schläge und der gezielten Tritte gegen seinen Kopf keine andere Verteidigungsmöglichkeit, um die Angriffe zu beenden. Auch setzte Rechtsanwalt Dietrich die Vergangenheit der verletzten Person in Bezug auf Gewalttaten ein, um die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu verdeutlichen. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf das Verhalten der verletzten Person nach dem Messereinsatz zu bedenken, inwiefern dies für unseren Mandanten und die Schuld der anderen Person spreche. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren daher einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug
28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO
Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.