Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
25. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Überweisungsbetrug
Nachdem unserem Mandanten der Anhörungsbogen bezüglich des Überweisungsbetrugs von der Polizei Berlin zugesendet worden war, beauftragte er unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung. Nach Beantragung und Durchsicht der Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin auf. Dieser enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass unser Mandant Kontodaten missbräuchlich genutzt hatte. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete heraus, dass unser Mandant zum Empfang des Geldes durch seinen Mieter durchaus berechtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren dem Antrag entsprechend ein. Hierüber war unser Mandant, der in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, natürlich sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
23. September 2020: Einstellung mangels Tatnachweis bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern
Unser Mandant wandte sich sofort an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlichen Beistands. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die zeugenschaftliche Aussage des Transportfahrers in Zweifel. Dieser konnte nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben, aus welchem Fenster auf welche Weise die Kunststofftüte geworfen worden sein soll. Auch merkte Rechtsanwalt Dietrich die ungewöhnlichen Umstände – die Zeugenaussage kam erst einen Tag später zustande – dieser Ermittlungen an. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich gezielt die Möglichkeit eines alternativen Tathergangs heraus. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht in der Lage war, die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften, musste sie das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdacht einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
14. September 2020: Diebstahl - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung unserer Mandantin übernommen hatte, beantragte er Akteneinsicht und verfasste einen ausführlichen Schriftsatz. In diesem regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte mit der äußerst schwierigen Lebenssituation, in der sich unsere Mandantin aufgrund mehrerer in kurzer Zeit erfolgter Schicksalsschläge befand. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Bemühungen unsere Mandantin hin, ihre psychischen Belastungen aufzuarbeiten und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Ferner konnte Rechtsanwalt Dietrich angesichts dieser Umstände die geringe Schuld unserer Mandantin gezielt herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte daraufhin den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erleichtert, da sie sich nun unbesorgt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft widmen kann.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
11. September 2020: Diebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Durch eine Anfrage bei dem entsprechenden Geldinstitut wurde unsere Mandantin als Tatverdächtige von der Berliner Polizei ermittelt. Nachdem sie darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass gegen sie als Beschuldigte eines Diebstahls ermittelt wird, sagte sie gegenüber der Polizei aus und schilderte den für sie harmlos wirkenden Sachverhalt. Laut eigener Aussage handelte es sich um einen zwanzig Euro-Schein, der vergessen wurde und den sie der Ausgabe entnahm, um sie dem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Allerdings wurde der Schein beim Schließen des Ausgabeschlitzes zerrissen. Die halbe Euronote soll unsere Mandantin dann in den Müll geworfen haben, weil ihr der Vorfall unangenehm wurde. Umso erschütterter war unsere Mandantin, als sie einen Strafbefehl erhielt, der sie zu einer Geldstrafe verurteilte. Sie suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn, sich des Falls anzunehmen. Dieser erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl, beantragte Akteneinsicht und arbeitete die Ermittlungsakte sorgfältig auf Anhaltspunkte, die unsere Mandantin entlasten könnten, durch. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zog Rechtsanwalt Dietrich in Zweifel, ob es sich bei den geschilderten Ereignissen durch unsere Mandantin und der Geschädigten um denselben Vorfall handelt. Die Geschädigte soll eine hinter ihr stehende Person zwar wahrgenommen haben, konnte diese aber nicht näher beschreiben. Unsere Mandantin wiederum soll eine andere Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, nicht wahrgenommen haben. Auch bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Geschädigte die dem Abhebevorgang folgenden Alarmsignale nicht bemerkt haben will. Ferner wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten, die angesichts von fehlendem Bild- oder Videomaterial und etwaigen Zeugen bestanden, hin. Unter Hinweis auf die sich aus diesen Umständen ergebenden geringen Schuld regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren vorläufig und nach Eingang der entsprechenden Auflage endgültig ein.