Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Wohnungsdiebstahl
09. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unser Mandant, der seine Nachbarin seit mehreren Jahrzehnten kennt, war über die Anschuldigung und die entsprechende Beschuldigtenvorladung dementsprechend enttäuscht, machte jedoch umfassende Aussagen bei der Polizei. Zusätzlich beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht, wertete die Ermittlungsakte gewissenhaft aus und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis beantragte. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation auf den Umstand, dass unser Mandant keinerlei Kenntnis von dem Bargeld und der Sammelleidenschaft seiner Nachbarin hatte. Weiterhin entkräftete er den Tatvorwurf gegen unseren Mandanten dadurch, dass tatsächliche Feststellungen, wie zum Beispiel aufgefundenes Geld, fehlten. Auch erschien fragwürdig, dass die Nachbarin unseren Mandanten erst einige Zeit, nachdem sie den vermeintlichen Diebstahl entdeckt hatte, anzeigte. Da die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen konnte, stellte sie das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
07. September 2020: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Die Polizeibeamten stellten daraufhin Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Mit einer Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in seinem umfänglichen Schriftsatz insbesondere die allgemeinen und zum Tatzeitpunkt vorliegenden physischen sowie psychischen Beschwerden unseres Mandanten heraus. Rechtsanwalt Dietrich ging sowohl auf die psychische Verfassung unseres Mandanten als auch auf die starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ein und verdeutlichte, dass unser Mandant nur aufgrund dieser Umstände die für ihn ungewöhnlichen Handlungen vornahm. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die fehlenden Verletzungen bei den Polizeibeamten hin und konnte so die geringe Schuld unseres Mandanten verdeutlichen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften
03. September 2020: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Unmittelbar nach der Durchsuchung kontaktierte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich in Berlin und bat ihn um die Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Durch die Auswertung des bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Computers und Smartphones konnten indes mehrere Dateien aufgefunden werden, die eindeutig als kinderpornographisch zu bewerten waren. Die Staatsanwaltschaft Bochum klagte daher unseren Mandanten wegen des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften an. Umgehend setzte Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, welcher anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Beweislage stellte sich als nahezu erdrückend dar. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich daher auf den Schuldvorwurf unseres Mandanten. In Anbetracht der Menge der aufgefunden Dateien und der Strafandrohung war dieser als nicht allzu schwerwiegend zu bewerten. Hinzu kam, dass unser Mandant die Dateien besaß und Dritten nicht zugänglich gemacht hat. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung und die psychische Belastung durch den Tatvorwurf bzw. Anklage. Die Staatsanwaltschaft Bochum folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
02. September 2020: Provisionsbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nachdem unser Mandant von der Bank fristlos gekündigt und gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betruges eingeleitet wurde, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Einsicht in die Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage anregte. Der Mitarbeiter hatte den Vertragsabschluss zuvor vorbereitet und unserem Mandanten seine persönlichen Informationen übermittelt. Der Vertragsabschluss erfolgte aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters durch unseren Mandanten.
Da die Staatsanwaltschaft zunächst nicht dazu bereit war, erhob sie Anklage beim Amtsgericht. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen einmaligen Fehltritt unseres Mandanten handelt, den er wahrhaftig bedauert. Rechtsanwalt Dietrich betonte, dass die Konsequenzen des Strafverfahrens bereits zu diesem Zeitpunkt die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister seinen Lebensweg nachhaltig beeinträchtigen würde.
Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich diesen Ausführungen an und stellte das Verfahren, wie von Beginn an von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
31. August 2020: Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldlauflage
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
27. August 2020: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Neben dem Anzeigenden wurde unser Mandantin durch eine Zeugin, die ein Verkaufsgespräch zwischen unserer Mandantin und dem Anzeigenden beobachtet haben soll, belastet. Mit einer Vorladung der Polizei Brandenburg suchte unsere Mandantin dann Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte dieser Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gewissenhaft aus. In seinem Schriftsatz zog Rechtsanwalt Dietrich dabei sowohl die Zeugenaussage als auch die Aussage des Anzeigenden in Zweifel. Die Zeugin hatte lediglich gesehen wie sich beide unterhalten haben, jedoch nicht welchen Inhalt die Konversation hatte. Auch erschien fragwürdig, dass der Anzeigende unmittelbar nach Ende dieses Gesprächs auf die Zeugin zuging und ihr detailreich von diesem Gespräch berichtete. Vor dem Hintergrund, dass der Anzeigende von seiner Firma gekündigt worden war und daher versuchte von eigenem Fehlverhalten abzulenken, teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Potsdam seine Bedenken hinsichtlich einer zu erwartenden Verurteilung mit. Zu offensichtlich erschien, dass sich der Anzeigende durch sein Gespräch mit der Zeugin eine für ihn günstige Situation schaffen wollte. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.
Fachanwalt Strafrecht: Erpressung
26. August 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unsere Mandantin soll dann mit der Eintreibung weiterer Gelder durch Drohungen über das Telefon begonnen haben. Nachdem bei unserer Mandantin in Berlin eine Wohnungsdurchsuchung zwecks der Sicherung von Handydaten stattgefunden hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt hinsichtlich etwaiger Entlastungen zugunsten unserer Mandantin aus und beantragte anschließend in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Er zog dabei insbesondere in Zweifel, dass unsere Mandantin in irgendeiner Form mit der Frau in Kontakt getreten war. Die aus dem kriminaltechnischen Bericht hervorgegangen Daten ließen zudem keine Rückschlüsse auf eine Bedrohung unserer Mandantin gegenüber der Frau zu. Auch eine bei der Polizei gemachte Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich zugunsten unserer Mandantin nutzen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war nicht in der Lage, ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften und stellte das Verfahren daher antragsgemäß ein.