Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung

13. März 2020: Falsche Verdächtigung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

In diesem Verfahren beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Nach Einsicht in die Verfahrensakte hegte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Zweifel an der Aussagekraft des Sachverständigengutachtens. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass letztlich nicht mehr geklärt werden könne, wie es zu den inhaltlichen Angaben im Schriftsatz des ersten Rechtsanwaltes gekommen sei. Die Einwände von Rechtsanwalt Dietrich konnten durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das wegen falscher Verdächtigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Berlin Pass gefälscht

09. März 2020: Berlin Pass gefälscht – Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin wurde mit einem gefälschten Berlin Pass in der S-Bahn angetroffen. Das Vorzeigen eines gefälschten Berlin Passes wird strafrechtlich als Urkundenfälschung und Betrug verfolgt. Darüber hatte sich unsere Mandantin vorher keine Gedanken gemacht.

Unmittelbar nach der Feststellung meldete sie sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit Ihrer Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Berliner S-Bahn als Strafverteidiger an. So konnte verhindert werden, dass die Polizei Kontakt mit unserer Mandantin aufnahm. Vielmehr bekam Rechtsanwalt Dietrich unmittelbar die Ermittlungsakte, die er mit unserer Mandantin besprach. Im Anschluss wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die zuständige Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch gegenüber der Amtsanwältin darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unserer Mandantin gehandelt habe. Deshalb war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Gedroht eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung

06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Ein Radfahrer rief den Notruf der Berliner Polizei und meinte, er sei gerade durch unsere Mandantin in Berlin Reinickendorf mit dem PKW angefahren worden und danach sei unsere Mandantin geflüchtet. Aufgrund dieser Mitteilung wurden zwei Streifenwagen mit Blaulicht zum vermeintlichen Unfallort geschickt. Die Beamten konnten in der Nähe unsere Mandantin antreffen. Nach rechtlicher Belehrung über den Tatvorwurf der Unfallflucht und der fahrlässigen Körperverletzung machte unsere bereits langjährige Mandantin zunächst keine Angaben, sondern wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerbehindertenausweis gefälscht

04. März 2020: Schwerbehindertenausweis gefälscht – Einstellung mangels Tatnachweis

Durch das Landeskriminalamt in Berlin (LKA) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde in der Windschutzscheibe des Fahrzeuges unseres Mandanten in Berlin Mitte ein Schwerbehindertenausweis festgestellt, der in einer Parkraumbewirtschaftungszone zum unentgeltlichen Parken berechtigt hätte. Den Mitarbeitern kamen Zweifel an der Echtheit des Schwerbehindertenausweises. Deshalb ließen sie dessen Daten überprüfen. Hier kam heraus, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Anschluss daran gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine Stellungnahme ab, in welcher er rechtliche Bedenken erhob. Insbesondere zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, dass es sich bei dem vermeintlichen Schwerbehindertenausweis um eine Urkunde handeln würde, da nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Kopie verwendet worden sei. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Beweisschwierigkeiten hin. Entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich wurde deshalb das Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Straßenverkehr

02. März 2020: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Fachanwalt Strafrecht: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr

28. Februar 2020: gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

Unser Mandant hatte gegenüber er Polizei keine Angaben gemacht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich, dass Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Da die Überreste des Böllers nicht gefunden wurden, konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Polenböller gehandelt habe. Auch sei letztlich nicht sicher geklärt, dass tatsächlich unser Mandant für die Sprengstoffexplosion verantwortlich sei. Insbesondere hätten sich mehrere Personen am Straßenrand aufgehalten. Auch sei bei unserem Mandanten bei der Durchsuchung durch die Polizei weder ein Feuerzeug noch ein Knaller gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB

26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.

Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.