Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug
10. Juli 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweises
Als die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelte, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Überblick über den Geschehensablauf und wandte sich im Folgenden mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In seinem Schreiben wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertige. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant - wie ursprünglich zwischen den Parteien vereinbart worden war – seinen Teil der anfallenden Kosten bezahlt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf Probleme in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
04. Juli 2024: Falsches Semesterticket benutzt - Strafverfahren eingestellt
Dieser beantragte daraufhin Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich machte auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er unter anderem Zeugenaussagen entkräftete. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich die Geringwertigkeit des entstandenen Schadens dar.
Mit seinem Schreiben erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass durch die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
02. Juli 2024: Körperliche Auseinandersetzung im Bus – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Aussagen des Zeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf verschiedene Unstimmigkeiten der Zeugenaussagen aufmerksam. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Aussagen nicht glaubhaft seien. Dabei deckte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass sich die Parteien bereits kannten und, dass das Opfer nach dem Vorfall Kontakt zu unserem Mandanten aufgenommen haben soll.
Des Weiteren wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergebe, dass unser Mandant mit der Auseinandersetzung begonnen habe und sich unser Mandant tatsächlich mit dem Faustschlag lediglich verteidigt habe.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
30. Juni 2024: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Da gegen unseren Mandanten Strafanzeigen erstattet wurde, nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. In seinem Schreiben arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zunächst heraus, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt nicht nüchtern war, da er vorher auf einer Geburtstagsfeier viel Alkohol getrunken hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant folglich auch nicht die Maßnahmen der Polizeibeamten verstehen und Folge leisten konnte. Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Aussagen der Polizeibeamten nicht mit anderen Zeugenaussagen übereinstimmten und erklärte auch ausführlich die Gründe für das aggressive Verhalten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften
26. Juni 2024: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften – kein Eintrag ins Führungszeugnis
Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, beantragte dieser Akteneinsicht und arbeitete nach Durchsicht der umfassenden Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie heraus.
Weiterhin verfasste Herr Rechtsanwalt Dietrich mehrere Schriftsätze.
In der anschließenden Hauptverhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Rechtsanwalt Dietrich beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Durch sein Argumentationsgeschick konnte Herr Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, seinem Antrag zu folgen. Schließlich wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Es folgte keine Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten, worüber dieser sichtlich erfreut war.
Fachanwalt für Strafrecht: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
23. Juni 2024: Sexueller Missbrauch von Kindern – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Nachdem die Polizei unseren Mandanten persönlich zuhause aufgesucht und mit dem Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern konfrontiert hatte, wandte dieser sich geschockt an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese ausführlich mit unserem Mandanten und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich führte in dem Schriftsatz an, dass allein der Umstand der Anschlussinhaberschaft die Täterschaft unseres Mandanten nicht belegen könne. Da keine Gegenüberstellung stattgefunden hatte, könne nicht einmal geklärt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um den von dem Mädchen beschriebenen Freier handeln würde. Darüber hinaus stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass das Mädchen in dem Profil wie eine junge, erwachsene Frau wirkte. Die Betreiber der Plattform hatten auf der Webseite auch angegeben, dass sich nur Frauen ab 18 Jahren registrieren dürfen. Die Nutzer der Webseite durften also davon ausgehen, dass weder Kinder noch Jugendliche auf der Plattform registriert waren. Selbst wenn unser Mandant also die Plattform genutzt und sich mit dem Mädchen getroffen hätte, hätte er sich ohne konkrete Anhaltspunkte nicht den Ausweis des Mädchens zeigen lassen müssen.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein. Da unserem Mandanten bei einer Verurteilung ganz erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen gedroht hätten, war er über die Einstellung mehr als erleichtert.