Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung

13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit

Unser Mandant war geschockt, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter sexueller Nötigung erhielt und wandte sich mit der Vorladung umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Bereits bei der Auswertung der Ermittlungsakte kamen Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin. Diese behauptete, unser Mandant habe sie nach nicht unerheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum mit in seine Wohnung nach Berlin-Kreuzberg genommen und hier versucht, sie zu küssen und ihre Brüste zu berühren. Außerdem soll unser Mandant die Handtasche der Frau versteckt haben.

Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

09. Januar 2020: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wollte einen Burgerladen in Berlin-Kreuzberg besuchen, als er plötzlich von zwei Polizeibeamten festgenommen wurde. Diese eröffneten unserem Mandanten, dass sie gesehen hätten, wie er beim Einparken vor dem Laden an ein anderes Auto gestoßen sei und nun mit dem Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht begehe. Und damit nicht genug. Die Polizeibeamten bemerkten, dass unser Mandant Alkohol konsumiert hatte und warfen ihm vor, den Unfall alkoholbedingt verursacht zu haben. Unser Mandant räumte ein, ein großes Bier getrunken zu haben. Da der Atemalkoholtest einen Wert von 0,49 ‰ ergab, musste unser Mandant die Beamten zu einer Blutentnahme auf die Polizeiwache begleiten. Hier wurde ein Wert von 0,33 ‰ bei unserem Mandanten gemessen. Der Führerschein wurde unserem Mandanten noch vor Ort abgenommen.

Schockiert von dem Geschehen, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Da er schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, fürchtete er durch die erneute Strafverfolgung ernsthafte Konsequenzen. Außerdem war er als Geschäftsführer eines Unternehmens auf seinen Führerschein angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich mit der Vorgangsnummer umgehend bei der Polizei an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass unser Mandant den Unfall schon nicht bemerkt haben konnte und den Unfall auch nicht alkoholbedingt verursacht hatte. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen. Außerdem bestand die Gefahr eines Fahrverbots, was für unseren Mandanten insbesondere beruflich problematisch gewesen wäre.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

07. Januar 2020: Beleidigung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

In einer Kaufland-Filiale in Berlin-Reinickendorf soll unsere Mandantin ihre Schwägerin als „Nutte“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Die Schwägerin stellte Strafanzeige gegen unsere Mandantin, sodass diese alsbald eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zugestellt wurde. Mit der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich zunächst als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Problematisch war, dass das Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgrund der belastenden Aussage der Schwägerin bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen unsere Mandantin erlassen hatte. Unserer Mandantin wurde darin untersagt, sich ihrer Schwägerin auf weniger als 50 Meter zu nähern und in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen.

Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von der einstweiligen Anordnung, die im Nachhinein aufgehoben wurde, nicht irritieren und verfasste einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass zwischen unserer Mandantin und ihrer Schwägerin seit längerem ein Familienstreit besteht. Dieser war Hintergrund der Falschbelastungen gegen unsere Mandantin. Außerdem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin ihre Schwägerin keinesfalls beleidigt hat. Vielmehr hat sie lautstark mit einer Freundin telefoniert. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

18. Dezember 2019: : Erschleichen von Leistungen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verwechselung

Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.

Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.