Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis
Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
11. Mai 2020: Nötigung durch Kfz – Einstellung des Verfahrens
Das Geschehen konnte außerdem von einer unbeteiligten Belastungszeugin ab dem Zeitpunkt der Zufahrt auf den Mann wiedergegeben werden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Fall an und beantragte zuerst Akteneinsicht. Nach eingehender Durchsicht der Ermittlungsakte setze Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, der die Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, beinhaltete. Rechtsanwalt Dietrich konzentrierte sich in seiner Argumentation besonders auf die einseitige Darstellung des vermeintlich geschädigten Manns. Vielmehr hatte dieser die angebliche Eskalation selbst provoziert und zum Nachteil unseres Mandanten wiedergegeben. Vor allem die Hechtsprungsituation konnte Rechtsanwalt Dietrich entkräften. Insgesamt versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Gesamtgeschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtigzustellen. Mit Erfolg. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
07. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens und lediglich Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sofort mit der in diesem Fall zuständigen Amtsanwaltschaft Berlin in Kontakt. In einem Gespräch mit der Oberamtsanwältin konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis erreichen. Weil aber auch der Verdacht bestand, dass unser Mandant durch sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, wurde der Fall zusätzlich an die Bußgeldstelle abgegeben. Rechtsanwalt Dietrich rief daher bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und erörterte mit diesem die bestehende Sachlage. Durch das persönliche Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass gegen unseren Mandanten lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € erhoben wurde. Über diesen insgesamt unproblematischen Ausgang des Verfahrens war unser Mandant erleichtert und Rechtsanwalt Dietrich gegenüber sehr dankbar.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
04. Mai 2020: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Unser in Brandenburg lebender Mandant war sehr überrascht, als Polizeibeamte dann vor seiner Haustür standen. Bei der Durchsuchung wurden sowohl ein Router als auch ein Laptop sichergestellt. Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht wertete Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich aus. Dabei kamen ihm angesichts der Auswertungsergebnisse von Laptop und Router Zweifel, ob die unserem Mandanten vorgeworfene Handlung von ihm begangen worden war. Vielmehr hätte die Tat auch von einem vorherigen Besitzer begangen worden sein können, da der beschlagnahmte Rechner sehr alt sei. Von daher könne auch ein Fall der Verjährung vorliegen. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Cottbus teilte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken mit. Auch gab er zu bedenken, dass unser Mandant selbst sehr an der Aufklärung interessiert sei, da er ein Konto des entsprechenden sozialen Mediums nicht nutze. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesicht des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen - insbesondere in seinem sozialen Umfeld - war unser Mandant über das Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
30. April 2020: Betrug – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nachdem unsere Mandantin eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks Strafverteidigung in diesem Fall auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend analysiert hatte, verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Dresden. Inhalt dieses Schriftsatzes war der Antrag, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich begründete diesen Antrag mit einer ihm durch vorherige Fälle bekannten Betrugsvariante, deren Opfer unsere Mandantin hier geworden war und die insbesondere bei „eBay“ weit verbreitet ist. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich die Seriennummern der beiden Playstations miteinander verglichen. Diese passten nicht überein. Der Käufer hatte somit eine falsche Playstation zurückgeschickt, das ausgegebene Geld wiederbekommen und eine einwandfreie Playstation erhalten. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz deutlich hin. Auch gab er an, dass von der Polizei Dresden nicht nachgewiesen worden war, dass unsere Mandantin eine defekte Playstation auch tatsächlich verkauft hatte. Die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich hatten Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren
23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.