Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm der Vorwurf gemacht wurde, er habe eine Körperverletzung gemeinschaftlich begangen. Er soll dabei in Berlin-Zehlendorf an einem S-Bahnhof zusammen mit drei Bekannten einer anderen Person ins Gesicht geschlagen sowie mehrfach in den Körper getreten haben. Ein weiterer Zeuge soll von unserem Mandanten und seinen Begleitern ebenfalls körperlich misshandelt worden sein, indem man ihn gegen die Scheibe einer Fast-Food-Filiale geschleudert hatte. Insgesamt wurden fünf zeugenschaftliche Aussagen gemacht, wobei eine der Aussagen von einem unbeteiligten Zeugen stammt.

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

17. April 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Schwäbisch Hall wegen des Verdachts des Diebstahls, der Sachbeschädigung und der Unterschlagung ermittelt. Konkret vorgeworfen wurde ihr dabei, dass sie mehrere Einrichtungsgegenstände aus einer Mietwohnung entwendet sowie Teile der Wohnung beschädigt haben soll. Zudem soll sie einen geliehenen Staubsauger nicht zurückgegeben haben. Angezeigt wurde unsere Mandantin von der damaligen Vermieterin der Wohnung.

Unsere Mandantin wandte sich nach Erhalt des Anhörungsbogens sofort an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm in diesem Fall vertreten zu lassen. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass zu keinem Zeitpunkt ein Verlust der behaupteten Gegenstände tatsächlich festgestellt worden war. Der Vorwurf beruhte lediglich auf den Behauptungen der Vermieterin. Weiterhin ging Rechtsanwalt Dietrich auf die mietrechtlichen Streitigkeiten ein, die schon bestanden, als unsere Mandantin und ihr Ehemann noch in der alten Wohnung lebten. Im Zuge dessen war auch mehrfach versucht worden, unsere Mandantin durch Einschüchterungsversuche mittels krimineller Gruppierungen gefügig zu machen. Es drängte sich zudem der Verdacht auf, dass unsere Mandantin und ihr Ehemann Opfer von Bereicherungsversuchen der damaligen Vermieterin geworden waren. Diese Ausführungen teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Heilbronn detailliert mit. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie, § 184b StGB

16. April 2020: Erwerb und Besitz von Kinderpornografie nach Selbstanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser aus Rheinland Pfalz stammender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, weil er befürchtete, dass gegen ihn wegen Erwerb und Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB ermittelt werden könnte. Hintergrund seiner Befürchtungen war, dass er im Internet auf einer Pornografieseite gewesen sei, auf der auch kinderpornografische Dateien angeboten wurden. Diese Seite wurde durch die Strafverfolgungsbehörden überwacht und es gab bereits einige Hausdurchsuchungen von Benutzern dieser Seite.

Eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB wollte unser Mandant auf jeden Fall verhindern. Deshalb fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Selbstanzeige, in welcher er eine mit unserem Mandanten abgestimmte Erklärung abgab. Der Sachverhalt konnte insbesondere so dargestellt werden, dass eine Strafbarkeit nicht vorlag. Im Anschluss an die erstatte Selbstanzeige besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Staatsanwalt. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass das Verfahren gem. § 170 StGB eingestellt wurde. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich ist auch nicht mehr mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

15. April 2020: Leistungsbetrug – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Verdachts auf Leistungsbetrug ermittelt. Er soll in Berlin-Hakenfelde einen Elektrizitätszähler manipuliert haben. Dabei soll er einen Magneten an den Zähler angebracht haben, damit dieser nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und sich daraus niedrigere Verbrauchswerte ergeben. Das Versorgungsunternehmen war von unserem Mandanten gerufen worden, da er ungewöhnlich hohe Verbrauchswerte angezeigt hatte. Daraufhin wurde das Messgerät vor Ort entfernt und einer eingehenden Untersuchung zugeführt. Das Versorgungsunternehmen kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass das Messgerät manipuliert worden war. Das erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei Berlin und unser Mandant erhielt einen Anhörungsbogen als Beschuldigter.

Unser Mandant setzte sich unverzüglich in Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nach dessen Mandatierung und erfolgter Akteneinsicht, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete dabei den Verdacht auf eine Manipulation durch Hinweise auf das Alter des Messgeräts oder andere Einwirkungen, die Gebrauchsspuren entstehen lassen können. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich die gegen die Tatbegehung sprechende Tatsache aus, dass sich unser Mandant selbstständig beim Versorgungsunternehmen gemeldet hatte. Auch den Umstand, dass gar kein Magnet sichergestellt wurde, nutzte Rechtsanwalt Dietrich gezielt aus. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich insofern, als dass sie einer ebenfalls von ihm vorgeschlagenen Einstellung gegen Geldauflage zustimmte. Nach Zahlung der Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten dann endgültig eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Betäubungsmitteln

14. April 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Besitzes von Marihuana und Ketamin

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhielt unser Mandant eine Strafanzeige. Bei einer Rucksackdurchsuchung durch einen Ladendetektiv fand dieser eine Metalldose mit Marihuana und eine Metalldose mit zwei Eppendorfgefäßen und weißem Pulver auf.

Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser verlangte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend regte Rechtsanwalt Dietrich an das Verfahren gem. § 31 a Abs. 1 S.1 einzustellen. Als Gründe führte er an, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Außerdem bestehe kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und unser Mandant besitze die Betäubungsmitte lediglich zum Eigenverbrauch. Weiterhin sei das weiße Pulver Ketamin, dessen Besitz in Deutschland legal ist, da es nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterfällt. Der Staatsanwalt folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und sah von einer Strafverfolgung ab.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

08. April 2020: Schwarzfahren – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen. Er wurde beschuldigt die Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt zu haben.

Nach Erhalt einer Belehrung und der Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und setzte dann ein Schriftstück auf. Darin regte er an, das Verfahren gegen eine Zahlungsauflage von 300 € einzustellen. Als Gründe führte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld, sowie die Kooperation unseres Mandanten an. Unser Mandant hatte seine Fahrkarte lediglich vergessen, bzw. es versäumt ein ordnungsgemäßes Ticket zu kaufen und zu entwerten. Weiterhin hat er den Schaden durch eine Zahlung an die Beförderungsentgeltsstelle wiedergutgemacht. Weiterhin war positiv anzumerken, dass zwischen den Vorfällen ein Jahr lag und der Mandant strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft folgte den Anregungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

 

 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. April 2020: Diebstahl – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einer Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt, weil er, zusammen mit einer anderen Person, zwei Handys aus einem Elektronikfachgeschäft in Berlin-Mitte entwendet haben soll. Unser Mandant und sein Bekannter sollen dabei die Handys aus der Auslage genommen und sie in eine präparierte Tasche gesteckt haben. Die Tasche trug der Bekannte unseres Mandanten. Mit der Tasche in der Hand wurde der Bekannte beim Verlassen des Geschäfts vom Ladendetektiv gestellt, nachdem die Sicherheitsschranke ausgelöst worden war.

Unser Mandant konnte indes flüchten. Im Büro des Ladendetektivs wurde der Vorgang weiter bearbeitet. Insbesondere wurde die Polizei informiert und die Personalien aufgenommen. Auch gab der Bekannte gegenüber den Polizeibeamten den Namen unseres Mandanten an. Weiterhin wurde durch die Polizei Videomaterial, dass der Elektronikmarkt zur Verfügung gestellte hatte, gesichtet. Dadurch konnte unser Mandant als vermeintlicher weitere Täter festgestellt werden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. Unser Mandant hatte in der Zwischenzeit eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte dabei insbesondere die schwierige emotionale Situation unseres Mandanten und die damit zusammenhängende geringe Schuld zur Tatzeit aus. Außerdem brachte Rechtsanwalt Dietrich die Alkoholprobleme unseres Mandanten mit ein. Erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Sehr zur Freude unseres Mandanten, da dadurch eine weitere Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.