Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

06. April 2020: Fahrerflucht – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer Fahrerflucht in Berlin-Rudow war gegen unseren Mandanten von der Berliner Polizei ermittelt worden. Er soll ein anderes Auto während einer Dienstfahrt angefahren und sich sodann ohne weiteres, insbesondere ohne die Polizei zu informieren oder Kontaktdaten am Umfallfahrzeug zu hinterlassen, vom Unfallort entfernt haben. Ein unbeteiligter Zeuge hingegen hinterließ eine Nachricht, in der er das Nummernschild des fahrenden Autos sowie die Tatzeit hinterließ. Weiterhin hinterließ er den Hinweis, dass es sich um ein Lieferfahrzeug gehandelt haben könnte. Seinen Namen und Anschrift hinterließ der Zeuge allerdings nicht. Nachdem der Halter des angefahrenen Autos die Polizei kurze Zeit später alarmiert hatte, ermittelte diese die zum Lieferwagen gehörende Firma. Diese gab an, dass sich unser Mandant als Fahrer zur Tatzeit im Wagen befunden haben müsse.

Unser Mandant erhielt daher eine Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume von Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen hatte, verfasste er ein umfangreiches Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Zur Begründung führte er an, dass nicht geklärt worden war, wer der tatsächliche Fahrer des Wagens gewesen war. Dass unser Mandant der Fahrer gewesen sein soll, stellte Rechtsanwalt Dietrich als schlichte Vermutung dar. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich zu bedenken, dass der entstandene Schaden auch anderweitig entstanden sein könnte. Der Zeuge, der diese Tat beobachtet haben will, könne für eine diesbezügliche Aussage jedenfalls nicht befragt werden. Weil die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, musste sie das Verfahren antragsgemäß - sehr zur Freude unseres Mandanten - einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

03. April 2020: Betrug – Einstellung mangels Tatnachweis

In Hamburg war gegen unseren Mandanten von der dortigen Polizei wegen Betrugs ermittelt worden. Unser Mandant war als Geschäftsführer einer Firma tätig gewesen, die sich auf den Verkauf von Produkten aus den Vereinigten Staaten in Deutschland fokussiert hatte. Für den entsprechenden Import der Waren wurden regelmäßig Speditionsfirmen beauftragt. Unserem Mandanten wurde nun in einem Fall vorgeworfen, eine Speditionsfirma beauftragt zu haben, obwohl er nicht vorgehabt haben soll, diese auch zu bezahlen. Dadurch soll er eine Lieferung erhalten haben, ohne dafür zu bezahlen. Die Speditionsfirma erstattete daher Anzeige gegen die Firma unseres Mandanten und ihm als Geschäftsführer. Umgehend mandatierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich.

Dieser setzte nach erfolgter Analyse der Ermittlungsakte einen Schriftsatz auf. Darin beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit dem hohen Auftragsvolumen und interner Zuständigkeitsprobleme in der Firma unseres Mandanten. Im Zuge dessen hatte das Zahlungsmanagement durch unseren Mandanten gelitten, wodurch ihm fristgerechte Vergütungen nicht mehr möglich waren. Auch war ihm aufgrund der Zuständigkeitsschwierigkeiten nicht aufgefallen, dass die Speditionsfirma nicht bezahlt worden war. Eine fehlende Täuschungsabsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich jedenfalls erfolgreich darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl mit Waffen

01. April 2020: Ladendiebstahl mit Waffen – Einstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls ermittelt. Sie soll in einem Supermarkt in Berlin-Schöneberg mehrere Lebensmittelartikel entwendet haben. Hierbei wurde sie von einem Ladendetektiv, der unsere Mandantin anschließend zur Rede stellte, beobachtet. Ebenso ist Videomaterial der Tat vorhanden. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war und alle im Laden entwendeten Waren von unserer Mandantin freiwillig herausgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin routinemäßig durchsucht. Dabei wurden in ihrer mitgeführten Tasche zuvor gekaufte Kleidungsstücke, für die sie allerdings keine Belege hatte, und eine Schere sichergestellt. Die Tasche soll unsere Mandantin während der Tat offen getragen und die Schere griffbereit platziert haben. Daher wurde ihr insgesamt zum Vorwurf gemacht, im Supermarkt einen Ladendiebstahl mit Waffen und hinsichtlich der weiteren Waren einen einfachen Ladendiebstahl begangen zu haben.

Unsere Mandantin kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung in diesem Fall. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Mandat angenommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte, setzte er ein Schreiben, welches die Einstellung des Verfahrens anregte, auf. Er begründete die Einstellung mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Sie hatte sich im Büro des Ladendetektivs sehr kooperativ gegenüber allen Beteiligten verhalten. Hinsichtlich der mitgeführten Schere stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unsere Mandantin sie lediglich in der Tasche vergessen hatte und diese nicht als Waffe eingesetzt werden sollte. Es handelte sich vielmehr um eine OP-Schere. Angesichts der Bekleidungswaren bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich bereits jeglichen Tatverdacht. Unsere Mandantin hatte sich schlicht keine Kassenzettel gegen lassen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren anregungsgemäß gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

30. März 2020: Diebstahl – Einstellung mangels Tatnachweis

Weil unser Mandant mehrere Kleidungsstücke aus einem Mietauto in Berlin-Wilmersdorf entwendet haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen ihn wegen Diebstahls ermittelt. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging dabei folgender Sachverhalt hervor: Während sich die geschädigte Frau in einem Kaufhaus aufhielt und ihr Mietauto für eine kurze Zeit abstellte, soll unser Mandant das Mietauto seinerseits gebucht und damit weggefahren sein. Die Frau konnte noch sehen, wie ihr Mietwagen wegfuhr, jedoch nicht die fahrende Person erkennen. Umgehend kontaktierte sie dann die Mietwagenfirma und erfragte den neuen Standort des Autos. Als die Frau kurze Zeit später am neuen Abstellort des Autos angekommen war, musste sie feststellen, dass mehrere Kleidungsstücke, die sich auf dem Beifahrersitz befanden, fehlten. Sie erstattete dann Anzeige gegen den zeitlich auf sie folgenden Mieter des Autos. Dieser Mieter soll unser Mandant gewesen sein. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich jegliche Tatbeteiligung unseres Mandanten in Frage und beantragte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Es war nicht festgestellt worden, dass unser Mandant tatsächlich auch Fahrer des Mietautos gewesen war. Eine Wegnahme der Kleidung durch unseren Mandanten könne daraus daher nicht geschlossen werden. Rechtsanwalt Dietrich hatte mit seinen Einlassungen Erfolg, da die Amtsanwaltschaft Berlin dem Antrag folgte und das Verfahren mangels Tatnachweis einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

27. März 2020: Urkundenfälschung – Einstellung gegen Geldauflage

Während eines Verbundeinsatzes von Polizei, Zoll und Ordnungsamt war unsere Mandantin mit einem ausländischen Personalausweis in Berlin-Britz angetroffen worden, den sie manipuliert bzw. gefälscht haben soll. Nachdem der Personalausweis beschlagnahmt wurde, konnte eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei dem Ausweis um eine Fälschung handelte. Gegen unsere Mandantin wurde daher von der Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Weiterhin bestand der Verdacht, dass sich unsere Mandantin unerlaubt in Deutschland aufhalte.

Mit einer entsprechenden Beschuldigtenvorladung suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, nachdem er Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte umfassend ausgewertet hatte. In seinem Schriftsatz ging er vor allem auf die Gutgläubigkeit ein, mit der unsere Mandantin den Personalausweis über eine Vermittlungsagentur erworben hatte. Einen Unterschied gegenüber einem originalen und behördlichen Dokument hatte sie nicht erkennen können. Zudem enthielt ein weiterer echter Pass unserer Mandantin dieselben Daten, die auch auf dem vermeintlich gefälschten Dokument angegeben waren. Zusätzlich ergab sich aus dem weiteren Dokument auch, dass unsere Mandantin ein gültiges Visum nicht überschritten hatte. Den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgte die Staatsanwaltschaft Berlin und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreiten Kinderpornografie

25. März 2020: Ermittlungen wegen Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Aufgrund einer Anzeige eines Internetportals wegen des Verdachts des Tauschens kinderpornografischer Dateien übernahm die Generalstaatsanwaltschaftw, als Zentralstelle Cybercrime Bayern, die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Über diesen sollen kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB ins Internet hochgeladen worden sein. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung.

Nach der Hausdurchsuchung meldete sich unser aus Bayern kommender Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst Akteneinsicht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakte legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz dar, dass kein Nachweis besteht, dass durch unseren Mandanten kinderpornografische Dateien gem. § 184b hochgeladen worden sind. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die IP Adresse durch Manipulation entstanden sei. Aufgrund der Einlassung war ein Tatnachweis nicht möglich und das Strafverfahren wurde eingestellt. Weitere Informationen zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie erhalten Sie unter: https://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de/

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

23. März 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung

Im Rahmen einer Postsendungsdurchsuchung im Postermittlungszentrum in Wuppertal war Cannabis sichergestellt worden. In dieses Zentrum gelangen Sendungen, die weder bei Absender noch bei Empfänger zugestellt werden konnten. Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass unser Mandant Adressat des Pakets gewesen sein soll. Wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis wurde gegen unseren aus Berlin-Lichtenrade stammenden Mandanten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.