Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug
14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.
Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung
13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit
Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
09. Januar 2020: Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Schockiert von dem Geschehen, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Da er schon einmal wegen Fahrerflucht verurteilt wurde, fürchtete er durch die erneute Strafverfolgung ernsthafte Konsequenzen. Außerdem war er als Geschäftsführer eines Unternehmens auf seinen Führerschein angewiesen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich mit der Vorgangsnummer umgehend bei der Polizei an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass unser Mandant den Unfall schon nicht bemerkt haben konnte und den Unfall auch nicht alkoholbedingt verursacht hatte. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen. Außerdem bestand die Gefahr eines Fahrverbots, was für unseren Mandanten insbesondere beruflich problematisch gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
07. Januar 2020: Beleidigung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von der einstweiligen Anordnung, die im Nachhinein aufgehoben wurde, nicht irritieren und verfasste einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass zwischen unserer Mandantin und ihrer Schwägerin seit längerem ein Familienstreit besteht. Dieser war Hintergrund der Falschbelastungen gegen unsere Mandantin. Außerdem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin ihre Schwägerin keinesfalls beleidigt hat. Vielmehr hat sie lautstark mit einer Freundin telefoniert. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
19. Dezember 2019: Urkundenfälschung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteinsicht. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Vorfall nicht hinreichend dokumentiert hatten. Hierauf stützte Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigung. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unserem Mandanten die Manipulation des Anwohnerparkausweises in einer Hauptverhandlung mit Hilfe der vorhandenen Beweismittel vermutlich nur schwer nachgewiesen werden kann. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
18. Dezember 2019: : Erschleichen von Leistungen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verwechselung
Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
16. Dezember 2019: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Schließlich hatte sich unser Mandant nach dem Unfall einwandfrei verhalten und war sehr erschrocken über die Verletzung des Radfahrers. Er war auch bereit, als Wiedergutmachung ein Schmerzensgeld an den Fahrradfahrer zu zahlen. Allerdings stellte die Amtsanwaltschaft Rechtsanwalt Dietrich nur wenige Tage später nicht das Einstellungsschreiben, sondern eine Anklageschrift zu. Angesichts des eingetretenen Schadens war die Amtsanwaltschaft zumindest nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an das Amtsgericht Tiergarten und trug noch einmal alle Argumente vor, die für die Einstellung des Verfahrens gegen unseren bisher unbestraften Mandanten sprachen. Doch auch das Amtsgericht Tiergarten ließ sich nicht überzeugen und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl das Gericht als auch die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Einstellung des Verfahrens für alle Beteiligten der bessere Weg der Verfahrenserledigung ist.