Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
22. November 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Geldwäsche
Nachdem klar wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten läuft und er als Beschuldigter vorgeladen wurde, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Gegenüber der Polizei erklärte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von seinem Zeugenverweigerungsrecht Gebracht machen werde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen, da der Vorwurf einer Geldwäsche gegen unseren Mandanten nicht belegt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die Tatsache, dass es heutzutage leicht sei, an entsprechende Kontodaten im Internet zu kommen und es somit nicht ausgeschlossen werden könne, dass Unbekannte auf das Konto unseres Mandanten zugegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking
20. November 2019: Anzeige wegen „Stalkings“ – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich die Lage für Rechtsanwalt Dietrich anders dar. Nach dem Vortrag unseres Mandanten stellte sich heraus, dass vielmehr diesem von seiner ehemaligen Freundin nachgestellt und er beleidigt worden war. Unser Mandant hatte seine ehemalige Freundin lediglich kontaktiert, um seine restlichen Sachen zurück zubekommen. Insgesamt wurde der eigentliche Sachverhalt stark verzehrt durch die ehemalige Freundin wiedergegeben. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von all dem jedoch nicht irritieren und beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt dar. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass kein wirksamer Strafantrag vorliegen würde. Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis von der Amtsanwaltschaft Berlin eingestellt
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
18. November 2019: Anklage wegen Geldwäsche mit einem Schaden von ca. 10.000 € - Freispruch in Hauptverhandlung
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
15. November 2019: Diebstahl in 15 Fällen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage im Ermittlungsverfahren
Unter dem Eindruck dieser Beeinträchtigung seiner Privatsphäre kam unser Mandant schließlich zu Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass auf den Videoaufzeichnungen zwar eine männliche Person zu sehen war, die Auto-Öle aus dem Regal nahm. Nicht zu sehen war jedoch, ob die Person die Auto-Öle danach in eine Tasche steckte oder gar aus dem Baumarkt trug. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Durchsuchung der Wohnung nicht zur Auffindung von Beweismitteln geführt hatte, die zwangsläufig für eine Täterschaft unseres Mandanten gesprochen hätten. Diese Bedenken teilte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft auf die schwierige private Situation unseres Mandanten aufmerksam. Denn der Sohn unseres Mandanten wurde aufgrund seiner körperlichen Behinderung in der Schule gemobbt und angegriffen, sodass unser Mandant ohnehin bereits psychisch stark belastet war. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.
Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
08. November 2019: Geringe Geldstrafe in der Hauptverhandlung bei fahrlässiger Tötung
Kurz darauf wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs geführt. Neben der fahrlässigen Verursachung des Todes seines Arbeitskollegen warf die Staatsanwaltschaft Neuruppin unserem Mandanten vor, 40 km/h zu schnell und unter Übermüdung gefahren zu sein, sowie Alkohol konsumiert zu haben. Diese Umstände sollen schließlich zur Verursachung des Unfalls geführt haben. Nachdem sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt hatte, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, in dem er umfangreich auf die bestehenden rechtlichen Probleme hinwies. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass nicht hinreichend geklärt sei, ob ein pflichtwidriges Verhalten unseres Mandanten vorgelegen habe und ob ein unterstelltes pflichtwidriges Verhalten ursächlich für den Unfall und den Tod des Arbeitskollegen gewesen sei.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich seine Bedenken dar. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant auf seinen Führerschein dringend angewiesen sei. Aufgrund der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich wurde gegen unseren Mandanten lediglich eine nicht im Führungszeugnis auftauchende Geldstrafe verhängt. Das Gericht sah auch davon ab, unserem Mandanten seinen Führerschein abzunehmen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot wurden nicht angeordnet