Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel

21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung

Unser Mandant legte Rechtsanwalt Dietrich einen Bußgeldbescheid vor, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, in Berlin Kreuzberg am Kottbusser Tor bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Zwei Polizeibeamten hatten sich in ihrem Zivilfahrzeug hinter unserem Mandanten befunden und unseren Mandanten unmittelbar nach dem Rotlichtverstoß angehalten. In dem Bußgeldbescheid wurde gegen unseren Mandanten aufgrund des qualifizierten Rotlichtverstoßes eine Geldbuße in Höhe von 200,00 € festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Weiterhin hätte unser Mandant zwei Punkte im Fahreignungsregister, welches durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, erhalten.

Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.

Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

16. Oktober 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung

Während einer Sonderfahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin-Mitte wurde unserer Mandantin vorgeworfen, ohne Fahrschein gefahren zu sein. Die Kontrolleure der BVG forderten unsere Mandantin, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, daher auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Jedoch hatte sie an dem Tag ihren Reisepass nicht dabei. Auch befand sich unsere Mandantin in dem Glauben, dass sie sich nicht ausweisen müsse und dass ein Führerschein für eine Identitätsfeststellung nicht ausreiche. Deswegen weigerte sie sich, dem Anliegen der Kontrolleure Folge zu leisten. Da es sich um eine Sonderfahrscheinkontrolle handelte, waren auch Polizeibeamte anwesend. Auch diesen gegenüber verweigerte sich unsere Mandantin. Erst durch Anwendung von körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, unserer Mandantin Handfesseln anzulegen, ihre Handtasche zu durchsuchen und eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. Unserer Mandantin wurde dann vorgeworfen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, regte er erfolgreich an, zunächst die Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen fallen zu lassen. Denn erst kurz bevor die Kontrollansage verkündet worden war, stieg unsere Mandantin in die Bahn ein. Sie hatte keine Chance, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten. Bezüglich der zweiten Anzeige, wurde Rechtsanwalt Dietrich nach einem Gespräch mit unserer Mandantin schnell klar, dass ein Missverständnis für den Widerstand verantwortlich war. Unsere Mandantin, die durch ihre schwierige Gesamtsituation emotional ohnehin schon stark belastet war, wurde durch die Polizeibeamten behandelt, wie eine Verbrecherin. Außerdem wurde ihr von behördlicher Seite aus mitgeteilt, ein Führerschein reiche nicht aus, um sich adäquat auszuweisen. Rechtsanwalt Dietrich wies in mehreren umfassenden Schreiben auf die Umstände hin, die zum Verhalten unserer Mandantin führten. Rechtsanwalt Dietrich versuchte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren einzustellen. Doch erst in der Hauptverhandlung einigten sich die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Dietrich darauf das Verfahren einzustellen, nachdem Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin riet, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Da ihr das Geschehen ebenfalls sehr Leid tat, entschuldigte sie sich umfassend bei den Polizeibeamten. Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgreich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA

15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen der Übergabe von Betäubungsmitteln geführt. Unser Mandant hatte einen Bekannten in der Justizvollzugsanstalt besucht. Nach der Verabschiedung wollte der Bekannte unseres Mandanten in seinen Haftraum zurückkehren. Zuvor wurde er von zwei Justizbeamten durchsucht. Dabei konnte u.a. eingepacktes Heroin in seinem Mund sichergestellt werden. Da sich unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Anstalt befand, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er hätte die Drogen in die Justizvollzugsanstalt gebracht und dem Bekannten übergeben.

Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.

Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis

27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.

Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.

Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung

25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.

Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.