Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel
21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
18. Oktober 2019: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung – Einstellung
Zunächst hatte sich unser Mandant selbst gegen die Vorwürfe verteidigt. Insbesondere hatte unser Mandant auch noch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und nochmals seine Sicht der Dinge dargelegt. Erst mit der Ladung zur Hauptverhandlung meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb kurzfristig Akteneinsicht und fertigte einen Schriftsatz, in welchem er sich mit der rechtlichen Bewertung auseinandersetzte. In der angesetzten Verhandlung vertiefte Rechtsanwalt Dietrich nochmals bereits aufgeworfene tatsächliche und rechtliche Probleme, so dass schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit waren, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
16. Oktober 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht hatte, regte er erfolgreich an, zunächst die Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen fallen zu lassen. Denn erst kurz bevor die Kontrollansage verkündet worden war, stieg unsere Mandantin in die Bahn ein. Sie hatte keine Chance, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten. Bezüglich der zweiten Anzeige, wurde Rechtsanwalt Dietrich nach einem Gespräch mit unserer Mandantin schnell klar, dass ein Missverständnis für den Widerstand verantwortlich war. Unsere Mandantin, die durch ihre schwierige Gesamtsituation emotional ohnehin schon stark belastet war, wurde durch die Polizeibeamten behandelt, wie eine Verbrecherin. Außerdem wurde ihr von behördlicher Seite aus mitgeteilt, ein Führerschein reiche nicht aus, um sich adäquat auszuweisen. Rechtsanwalt Dietrich wies in mehreren umfassenden Schreiben auf die Umstände hin, die zum Verhalten unserer Mandantin führten. Rechtsanwalt Dietrich versuchte noch vor Eröffnung der Hauptverhandlung das Verfahren einzustellen. Doch erst in der Hauptverhandlung einigten sich die Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Dietrich darauf das Verfahren einzustellen, nachdem Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin riet, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Da ihr das Geschehen ebenfalls sehr Leid tat, entschuldigte sie sich umfassend bei den Polizeibeamten. Das Verfahren wurde dann gegen Zahlung einer Geldauflage erfolgreich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Betäubungsmittel/ JVA
15. Oktober 2019: Einstellung mangels Tatverdacht bei Übergabe von Betäubungsmitteln
Nachdem ihm dieser Vorwurf auch von der Staatsanwaltschaft Berlin gemacht wurde bzw. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich verfasste ein Schreiben, in welchem er darauf hinwies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Bekannte die Drogen bereits vor dem Besuch in Besitz gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung
Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren unter Einfluss von Cannabis
27. September 2019: Einstellung des Bußgeldverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG.
Noch vor Ort informierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich über die Geschehnisse. Rechtsanwalt Dietrich riet ihm zunächst dazu, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei zu tätigen. Im Folgenden Verfahren wurde unser Mandant dann mit einem Bußgeld belegt. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend nach seiner Mandatierung Einspruch ein. Noch bevor es zu einer bereits geplanten Hauptverhandlung kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Es war unberücksichtigt geblieben, dass unser Mandant Schmerzpatient ist. Aufgrund dessen nahm er eine Selbstmedikation mit Cannabis vor, da herkömmliche Therapiemaßnahmen bei ihm nicht anschlugen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung
25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht
Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.