Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen

Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.

Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2019: Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnis

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant hatte bei einer Party in einer Kleingartenanlage einem Gast eine Bierflasche über den Kopf gehauen. Der Geschädigte hatte eine Platzwunde davon getragen. Unser Mandant hatte zunächst ohne anwaltliche Beratung gegenüber der Polizei ausgeführt, dass er vom Geschädigten beleidigt worden sein soll. Deshalb habe er ihn mit der Bierflasche geschlagen.

Nachdem er von der Polizei erfahren hatte, dass er nicht aus Notwehr gehandelt hat und ihm jetzt eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung drohe, wandte sich unser Mandant mit der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und legte ausführlich die Gesamtumstände des Geschehens dar. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) überzeugen, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unserem Mandanten hätte im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Köperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

05. März 2019: Einstellung bei fahrlässiger Brandstiftung

Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.

Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf

04. März 2019: Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand unser Mandant unter Bewährung. Deshalb erhielt unser Mandant in einem neuen Verfahren neben der Anklageschrift auch die Aufforderung einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden sollte. Mit der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtanwalt Dietrich. Nach der Anklage sollte unser Mandant eine GmbH als Gesellschafter übernommen haben. Die GmbH war Nutzer von zwei hochwertigen Fahrzeugen, die mittels Kredit abgezahlt werden sollten. Unser Mandant hatte sich gegenüber dem alten Gesellschafter verpflichtet, diese Ratenzahlung fortzuführen. Nach Übertragung der GmbH erfolgten aber keine weiteren Zahlungen. Die Bank kündigte deshalb den Kreditvertrag und forderte die Herausgabe der Fahrzeuge. Da eine Herausgabe nicht erfolgte, erstatte die Bank Strafanzeige gegenüber unseren Mandanten. In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant nicht zwingend von der Kündigung des Kreditvertrages gewusst haben müsste. Auch konnte nicht belegt werden, dass unser Mandant die Kontodaten der Bank erhalten habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

01. März 2019: Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

Ein Strafverfahren, das die Verbreitung kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand hat, ist für den Betroffenen aufgrund des äußerst sensiblen Tatvorwurfes besonders belastend. Dies musste auch unser Mandant feststellen, als er eine Vorladung von dem Polizeipräsidium Brandenburg erhalten hat, weil er über eine Tauschbörse eine kinderpornographische Datei heruntergeladen haben soll.

Unser Mandant wandte sich mit der Vorladung sofort an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Anforderung und Durchsicht der Ermittlungsakte durch Rechtsanwalt Dietrich stellte sich heraus, dass die Ermittlungsbehörden unserem Mandanten den Tatvorwurf nicht nachweisen konnten. Vielmehr war unklar, wer sich die Datei verschafft haben soll, da auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten schon keine Hinweise auf eine Installation und Nutzung einer Filesharing-Software vorgefunden wurden. Darüber hinaus hat unser Mandant die durchsuchte Wohnung nicht alleine bewohnt, sodass auch andere Personen als Tatverdächtige in Betracht kamen. Mit einem umfangreichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken bei der Staatsanwaltschaft Cottbus vor und konnte eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen für unseren Mandanten erreichen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.