Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung
Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
04. September 2019: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens nach persönlichem Gespräch mit Gericht und Amtsanwaltschaft
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In der Zwischenzeit war unserem Mandanten durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Daher bat Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in einem umfassenden Schriftsatz, die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal zu überprüfen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant zusätzlich einen Strafbefehl des Amtsgericht Tiergartens, der ihn zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. Nichtsdestotrotz wurde ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich regte zuvor an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dafür spreche schon, dass es nach Aussage unseres Mandanten, zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Auch Zeugen, die den Faustschlag hätten belegen können, gab es nicht. Vielmehr stellte sich die Anzeige gegen unseren Mandanten als Schutzhandlung der anderen Person dar. Unser Mandant hatte Fotos des Nummernschildes gemacht und gesagt, die andere Person anzuzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich dann das Gespräch mit der Amtsanwaltschaft und dem Gericht. Hierbei konnte er schließlich sowohl Gericht als auch die Amtsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Außerdem wurde der Führerschein sofort wieder an unseren Mandanten herausgegeben.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften
02. September 2019: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Dabei fiel Rechtsanwalt Dietrich die Methode auf, wie die Polizei Berlin auf unseren Mandanten als Beschuldigten gekommen war. Auf dem Computer einer anderen Person wurden kinderpornografische Dateien gefunden, die er über den Nachrichtendienst mit unserem Mandanten getauscht haben soll. Die bei dem Nachrichtendienst hinterlegte E-Mail-Adresse soll dabei unserem Mandanten zugeordnet werden können. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen Schriftsatz, der insbesondere Zweifel daran säte, ob diese E-Mail-Adresse überhaupt zu unserem Mandanten gehöre und er mittels dieser kinderpornografische Schriften verbreitet hat. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
30. August 2019: Ellenbogenschlag auf Polizeibeamtin – Einstellung des Verfahrens
Umgehend mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Akteneinsicht beantragte. Rechtsanwalt Dietrich regte bei der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hatte in Folge seines leichten Alkoholkonsums Koordinationsschwierigkeiten und ist beim Zuziehen der Tür abgerutscht. Er habe die Polizistin unglücklich und keinesfalls absichtlich erwischt. Auch müsse berücksichtigt werden, welche Folgen unser Mandant durch das Geschehen davongetragen habe. Durch die Festnahme wurde unser Mandant an der Schulter und am Knie verletzt. Dieser Anregung wurde nicht gefolgt. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der eine hohe Geldstrafe vorsah. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Gericht versuchte Rechtsanwalt Dietrich, diese erneut von einer Einstellung zu überzeugen. Das persönliche Gespräch schließlich hatte Erfolg und das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung
26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung
Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche / Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
23. August 2019: Einstellung des Verfahrens bei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mangels hinreichenden Tatverdachts
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte dieser Akteneinsicht. Dabei fiel ihm auf, dass ein Nachweis über die Unrechtmäßigkeit des erlangten Geldes von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nicht erbracht worden war. Zudem stützte sich der Verdacht der oben beschriebenen Straftat nahezu ausschließlich auf die Aussagen des Bankmitarbeiters, der unsere Mandantin zu den Transaktionen befragt hatte. In der Befragung soll sich unsere Mandantin unsicher und widersprüchlich geäußert haben. Hintergrund war jedoch, dass unsere Mandantin ihrer Schwester dabei behilflich sein wollte, einen Teil ihrer Erbschaft nach Iran zu überweisen. Dazu waren jedoch mehrere Überweisungen nötig, da eine Direktüberweisung nach Iran von keiner europäischen Bank aus möglich ist. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach richtig. Der Staatsanwaltschaft Kreuznach war es nicht möglich, die Einlassung zu widerlegen. Deshalb musste Sie das Verfahren mangels Tatnachweis einstellen.