Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren in Berlin Tegel lebenden Mandanten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Nachbarn mit Absicht mit dem Fahrrad angefahren zu sein, wobei sich der Nachbar verletzt haben soll. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass es bereits seit geraumer Zeit zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und den Nachbarn gekommen sei. Problematisch war, dass der Nachbar Polizist ist.

Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

04. September 2019: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens nach persönlichem Gespräch mit Gericht und Amtsanwaltschaft

Ende des Jahres 2018 wurde unser Mandant darüber informiert, dass gegen ihn von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung ermittelt wird. So soll er an einer Kreuzung in Berlin-Mitte aus seinem Auto ausgestiegen sein und eine andere Person, welche noch in ihrem Auto saß, durch das geöffnete Fenster mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In der Zwischenzeit war unserem Mandanten durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Daher bat Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in einem umfassenden Schriftsatz, die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal zu überprüfen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant zusätzlich einen Strafbefehl des Amtsgericht Tiergartens, der ihn zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. Nichtsdestotrotz wurde ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich regte zuvor an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dafür spreche schon, dass es nach Aussage unseres Mandanten, zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Auch Zeugen, die den Faustschlag hätten belegen können, gab es nicht. Vielmehr stellte sich die Anzeige gegen unseren Mandanten als Schutzhandlung der anderen Person dar. Unser Mandant hatte Fotos des Nummernschildes gemacht und gesagt, die andere Person anzuzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich dann das Gespräch mit der Amtsanwaltschaft und dem Gericht. Hierbei konnte er schließlich sowohl Gericht als auch die Amtsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Außerdem wurde der Führerschein sofort wieder an unseren Mandanten herausgegeben.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften

02. September 2019: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben. Er soll entsprechende Dateien mittels eines Nachrichtendienstes an eine andere Person verschickt bzw. sich mit dieser Person ausgetauscht haben. Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren geführt wird, suchte er umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Dabei fiel Rechtsanwalt Dietrich die Methode auf, wie die Polizei Berlin auf unseren Mandanten als Beschuldigten gekommen war. Auf dem Computer einer anderen Person wurden kinderpornografische Dateien gefunden, die er über den Nachrichtendienst mit unserem Mandanten getauscht haben soll. Die bei dem Nachrichtendienst hinterlegte E-Mail-Adresse soll dabei unserem Mandanten zugeordnet werden können. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen Schriftsatz, der insbesondere Zweifel daran säte, ob diese E-Mail-Adresse überhaupt zu unserem Mandanten gehöre und er mittels dieser kinderpornografische Schriften verbreitet hat. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

30. August 2019: Ellenbogenschlag auf Polizeibeamtin – Einstellung des Verfahrens

In Berlin-Plänterwald soll unser Mandant einer Polizeibeamtin mit voller Wucht den Ellbogen auf den Kopf geschlagen haben. Unser Mandant war gerade im Begriff ein Wohnhaus, zu welchem die Polizei wegen Lärmbelästigung gerufen worden war, zu verlassen. Als unser Mandant beim Verlassen des Hauses die Tür hinter sich zu ziehen wollte, verhinderte eine Polizeibeamtin dies mit ihrem Fuß. Dann soll unser Mandant in der Rückwärtsbewegung die Polizistin mit dem Ellenbogen auf den Kopf geschlagen haben, um die Tür zuziehen zu können. Die umstehenden Polizeibeamten überwältigten unseren Mandanten daraufhin. Unser Mandant wurde dann in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich erfasst.

Umgehend mandatierte er Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Akteneinsicht beantragte. Rechtsanwalt Dietrich regte bei der Staatsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hatte in Folge seines leichten Alkoholkonsums Koordinationsschwierigkeiten und ist beim Zuziehen der Tür abgerutscht. Er habe die Polizistin unglücklich und keinesfalls absichtlich erwischt. Auch müsse berücksichtigt werden, welche Folgen unser Mandant durch das Geschehen davongetragen habe. Durch die Festnahme wurde unser Mandant an der Schulter und am Knie verletzt. Dieser Anregung wurde nicht gefolgt. Stattdessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der eine hohe Geldstrafe vorsah. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Gericht versuchte Rechtsanwalt Dietrich, diese erneut von einer Einstellung zu überzeugen. Das persönliche Gespräch schließlich hatte Erfolg und das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

28. August 2019: Erwerb und Besitz von Amphetaminen (MDMA) – Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er über das Internet Amphetamine (MDMA) bestellt haben soll. Für die entsprechende Bestellung soll unser Mandant eine Plattform im Darknet genutzt haben. Der festgenommene Betreiber der Plattform hatte eine Liste erstellt, aus der hervorging, wer wann was bestellt hatte. Aus diesen Daten soll auch hervorgegangen sein, dass unser Mandant bis zu 7 Gramm Amphetamine bestellt haben soll. Daher erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss gegen unseren Mandanten.

Unser Mandant suchte sich Hilfe in Berlin und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, in welchem er beantragte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts, hilfsweise gegen Zahlung einer Geldauflage, einzustellen. Aus der besagten Liste des Plattformbetreibers ging als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse hervor. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere vor, dass sich die E-Mail-Adresse nicht zweifelsfrei unserem Mandanten zuordnen lässt. Ein Tatnachweis ist nicht erbracht worden. Noch bevor es zu einer Redaktion der Staatsanwaltschaft kam, wurde unser Mandant wiederum beschuldigt, Amphetamine zu besitzen. So soll unser Mandant einen Brief mit knapp 2 Gramm Amphetamine an ein örtliches Amtsgericht geschickt haben. Beide Verfahren wurden daraufhin von der Staatsanwalt Darmstadt verbunden. Erneut beantragte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Akteneinsicht als auch das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies im zweiten Fall ebenfalls auf die Tatsache, dass nicht geklärt sei, wer die Betäubungsmittel dem Brief hinzugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Dietrich folgte dem Antrag und stellte beide Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung

26. August 2019: Verfahrenseinstellung bei Krediterlangungsbetrug und Urkundenfälschung

Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Meiningen Anfang 2016 wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und versuchten Betruges ermittelt. Unser Mandant soll versucht haben, einen Kredit bei einer großen deutschen Bank zu erlangen. Durch falsche Gehaltsnachweise soll er dabei versucht haben, über seine Kreditwürdigkeit zu täuschen.

Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn wegen dieser schweren Vorwürfe ermittelt wird, übertrug er Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich das Mandat. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zuerst Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass die Gehaltsnachweise unseres Mandanten als Fotokopie eingereicht worden waren. Für Rechtsanwalt Dietrich erschien es daher mehr als fragwürdig, dass gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung ermittelt wird, wenn gar keine Urkunde vorliegt. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich nicht erkennen, dass unser Mandant darüber täuschen wollte, den Kredit nicht mehr zurückzuzahlen. Ein solcher Nachweis konnte von der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht zweifelsfrei erbracht werden. Daher setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, der die genannten Bedenken gezielt zum Ausdruck brachte. Des Weiteren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Dieser Anregung folgte die Staatsanwaltschaft Meiningen.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche / Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

23. August 2019: Einstellung des Verfahrens bei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unsere Mandantin wurde wegen des Verdachts der Verschleierung von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten Mitte des Jahres 2017 ermittelt. Auslöser des Verdachtsmoments waren dabei zwei Gutschriften aus England auf ein Konto unserer Mandantin in Deutschland. Unsere Mandantin soll dann große Teile des empfangenen Geldes auf ein deutsches und ein türkisches Konto weiterüberwiesen haben. Durch diese beiden letzten Überweisungen soll unsere Mandantin versucht haben, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte dieser Akteneinsicht. Dabei fiel ihm auf, dass ein Nachweis über die Unrechtmäßigkeit des erlangten Geldes von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nicht erbracht worden war. Zudem stützte sich der Verdacht der oben beschriebenen Straftat nahezu ausschließlich auf die Aussagen des Bankmitarbeiters, der unsere Mandantin zu den Transaktionen befragt hatte. In der Befragung soll sich unsere Mandantin unsicher und widersprüchlich geäußert haben. Hintergrund war jedoch, dass unsere Mandantin ihrer Schwester dabei behilflich sein wollte, einen Teil ihrer Erbschaft nach Iran zu überweisen. Dazu waren jedoch mehrere Überweisungen nötig, da eine Direktüberweisung nach Iran von keiner europäischen Bank aus möglich ist. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt gegenüber der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach richtig. Der Staatsanwaltschaft Kreuznach war es nicht möglich, die Einlassung zu widerlegen. Deshalb musste Sie das Verfahren mangels Tatnachweis einstellen.