Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Mai 2024: Strafverfahren wegen Beleidigung – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserer Mandantin aufgesucht, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt wurde. Nach Aussagen mehrerer Zeugen soll unsere Mandantin mit einem ca. 20 cm langen Küchenmesser ihre Nachbarin zunächst bedroht und anschließend mit diversen Ausdrücken beleidigt haben. Auch soll sich nach Aussagen eines Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin viele Medikamente befunden haben.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und des medizinischen Gutachtens unserer Mandantin regte er bei dem Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung an.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich mit der Ermittlungsakte Beweisschwierigkeiten dar und erläuterte den tatsächlichen Geschehensablauf. Zudem verwies er unter Zugrundelegung des medizinischen Gutachtens auf die geringe Schuld unserer Mandantin.
Rechtsanwalt Dietrich erreichte mit seinem Schriftsatz, dass das Amtsgericht Tiergarten seiner Anregung folgte und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Beleidigung eingestellt wurde.

Unsere Mandantin war ersichtlich erleichtert darüber, dass das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie laufende Verfahren wegen Beleidigung ohne Geldauflage einstellte. Das gegen sie geführte Verfahren war nämlich psychisch sehr belastend für sie. 

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage

Das Amtsgericht Tiergarten warf mit einem Strafbefehl unserem Mandanten vor, aus zwei Gasträumen je eine Geldbörse gestohlen zu haben. Aus diesem Grund suchte unser Mandant mit der Anklageschrift Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend als Verteidiger an. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl gegen unseren Mandanten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. 

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche uneidliche Aussage

14. Mai 2024: Strafverfahren wegen falscher uneidlichen Aussage – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant war der ehemalige Vermieter eines Zeugen Der Zeuge hatte diverse Vorstrafen und wurde eine lange Zeit von den Strafverfolgungsbehörden gesucht. Im Rahmen einer Hauptverhandlung seines ehemaligen Untermieters wurde unser Mandant als Zeuge eingeladen. An dieser Hauptverhandlung nahm unser Mandant teil und beantwortete alle ihm gestellten Fragen.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin kam jedoch zu dem Schluss, dass unser Mandant während dieser Hauptverhandlung falsche uneidliche Aussagen gemacht haben soll, da er in der Hauptverhandlung einer Einlassung seines ehemaligen Untermieters, widersprochen habe. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen falscher uneidlichen Aussage. In Panik geraten kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. In einem langen Gespräch beantwortete Rechtsanwalt Dietrich alle offenen Fragen unseres Mandanten und wurde anschließend von ihm mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte fiel ihm auf, dass der gesamte Akteninhalt keine Verurteilung unseres Mandanten rechtfertigte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den richtigen Ablauf der Geschehnisse heraus und legte auf diesem Wege dar, dass unser Mandant in der Hauptverhandlung nicht falsch ausgesagt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des ehemaligen Untermieters unseres Mandanten aufmerksam, indem er sich auf dessen diversen Vorstrafen stützte.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG)

10. Mai 2024: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren jugendlichen Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (VersG), da er während eines Gesprächs im Rahmen einer Vorkontrolle anlässlich der „feministischen Aktionswoche und Versammlungslagen“ zwei Atemschutzmasken und eine Schutzbrille bei sich geführt hat.
Aus diesem Grund nahm der Vater unseres jugendlichen Mandanten erschrocken und besorgt Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Ihm fiel während der Durchsicht der Ermittlungsakte auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht bestand. 

Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte in einem langen und ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser jugendlicher Mandant nicht auf einer Versammlung angesprochen oder kontrolliert wurde, sondern sich vielmehr in der Nähe der Versammlung befand. Somit wies Rechtsanwalt Dietrich drauf hin, dass bereits an sich kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz seitens unseres jugendlichen Mandanten vorliegen konnte. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Auch trug er die genauen Gründe vor, weshalb unser Mandant die Atemschutzmaske bei sich getragen hatte.
Die Argumentation überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie Rechtsanwalt Dietrich zustimmten und das Verfahren gegen unseren jugendlichen Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellten.
Die Verfahrenseinstellung war für unseren jugendlichen Mandanten eine große Erleichterung, denn er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede

06. Mai 2024: Üble Nachrede über den Ex-Partner – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen übler Nachrede erlassen, da sie gegenüber dem Arbeitgeber ihres Ex-Partners angegeben hatte, dass ihr Ex-Partner an einer schweren psychischen Beeinträchtigung litt und dringend eine psychologische Unterstützung benötige.
Daher vereinbarte unsere Mandantin sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich schwächte argumentativ ein strafrechtlich relevantes Verhalten unserer Mandantin ab. Hierfür legte er insbesondere dar, dass es bei den Angaben unserer Mandantin gegenüber dem Arbeitgeber ihres Ex-Partners tatsächlich nicht um unwahre Tatsachen handelte. Dabei untermauerte Rechtsanwalt Dietrich seine Argumente mit diversen Zeugenaussagen aus der Ermittlungsakte. Darüber hinaus nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, weshalb aus der Sicht unserer Mandantin ihre Äußerungen zulässig gewesen waren.
Daraufhin schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren wegen übler Nachrede ein. Unsere Mandantin musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage zahlen.

Unsere Mandantin war sichtlich erleichtert, als das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie geführte Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einstellte. Das gegen unsere Mandantin geführte Verfahren wegen übler Nachrede, war für sie nämlich psychisch äußerst belastend.
Nach § 186 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen geeignet ist, sofern nicht diese Tatsachen erweislich wahr ist.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG)

30. April 2024: Strafbare Kennzeichenverletzung - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant betrieb ein Geschäft für PKW-Ersatzteile und Zubehör. Nachdem ein ehemaliger Kunde unseres Mandaten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Rückleuchten, welche mit einem „E-Prüfzeichen“ versehen waren, an diesen Kunden verkauft habe, wobei eine Zulassung für den Straßenverkehr nicht bestanden haben soll.
Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Durchsicht der Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich argumentativ mithilfe zahlreicher Beweismittel dar, dass die von unserem Mandanten verkauften Rückleuchten für den Straßenverkehr zugelassen waren. Des Weiteren machte er auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Darüber hinaus führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass es sich bei dem „E-Prüfzeichen“ um keine Marke oder ein markenrechtliches Kennzeichen im Sinne des MarkenG handelte. Auch nannte er Gründe, die gegen einen Verstoß gegen das MarkenG sprechen.
Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.