Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
02. Juli 2019:: Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung
Nachdem die Polizei hingezogen worden war, gab sie auch noch die vorherigen zwei Taten zu. Kurze Zeit später wurde unsere Mandantin erneut bei dem Versuch, ein Bekleidungsgeschäft ohne vorheriges Bezahlen der Waren zu verlassen, von einem Ladendetektiv gefasst. Insgesamt hatte unsere Mandantin damit Waren im Wert von mehreren hundert Euro entwendet. Nachdem sie das Mandat an Rechtsanwalt Dietrich erteilt hatte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Daher verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Umstände für die Tat unserer Mandantin näher schilderte. Insbesondere ging Rechtsanwalt Dietrich dabei darauf ein, dass unsere Mandantin seit Jahren unter schweren Depressionen leidet. Die Taten seien daher vor diesem Hintergrund zu bewerten. Auch finanzielle Schäden seien den entsprechenden Filialen nicht entstanden. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Leider ohne Erfolg. Es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Problematisch war nämlich, dass in der Vergangenheit bereits zwei Verfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin eingestellt worden waren. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich die Umstände vor, die diesen Taten zu Grunde lagen. Dieses Mal erfolgreich. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Insolvenzverschleppung / Vorenthalten von Arbeitsentgelt
01. Juli 2019: Einstellung gegen Geldauflage in Hauptverhandlung
Hintergrund war, dass unser Mandant eine andere Person dazu überredet hatte, eine Firma für ihn in Potsdam zu gründen. Als Geschäftsführer wurde ebenfalls die andere Person eingetragen. Als sogenannter faktischer Geschäftsführer übernahm unser Mandant allerdings alle Geschäftsführertätigkeiten dieser Firma. Mit der Anklageschrift suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen insbesondere die unseren Mandanten belastenden Zeugenaussagen seiner ehemaligen Mitarbeiter hervor. In einem umfassenden Schriftsatz versuchte Rechtsanwalt Dietrich – zunächst erfolglos – die Staatsanwaltschaft Potsdam von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zu überzeugen. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit dem Wirtschaftsstrafrichter die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten erneut dar. Überzeugt von der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs, stellte das Amtsgericht Potsdam das Verfahren gegen unseren Mandanten gemäß seiner ursprünglichen Anregung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
28. Juni 2019: Einstellung des Verfahrens bei Online-Erwerb von 400 g. Amphetaminen bei „shiny flakes“ sowie Verdacht des Handels
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten mehrere szenetypische Tütchen mit diversen synthetischen Drogen wie Amphetamin, Kokain, Crystal Meth und MDMA sowie zwei Injektionsfläschen des Arzneimittels Ketanest sicher. Des Weiteren fanden sie mehrere Cannabisjungpflanzen und Setzlinge sowie diverses Zubehör zum Cannabisanbau vor. Bei der Dursuchung äußerte unser Mandant zudem gegenüber der Polizei, dass zumindest die Cannabispflanzen ihm gehören.
Wegen dieser stark belastenden Tatvorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit „shiny flakes“ übernommen. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht sicher erwiesen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel bestellt habe und eine Zuordnung der in der Wohnung aufgefundenen Betäubungsmittel zu unserem Mandanten ebenso wenig möglich sei. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens an, obwohl unser Mandant bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzes verurteilt worden war. Trotz einschlägiger Vorstrafen unseres Mandanten wurde das Strafverfahren aufgrund des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht. Gefährliche Körperverletzung
26. Juni 2019: Außergerichtliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Dieser war vom Vater dadurch provoziert worden, dass er seine eigene Tochter demütigte. Daher nahm unser Mandant die Tochter in Schutz und wurde im Zuge dessen von dem Geschädigten geschlagen und verletzt. Als Konsequenz dieses Vorfalls zeigte der Geschädigte unseren Mandanten an und erhob zudem Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach Auswertung der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, welcher einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises beinhaltete und die Ermittlungsergebnisse in Zweifel zog. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten selbst hob Rechtsanwalt Dietrich hervor. Einmal soll unser Mandant den Aschenbecher geworfen, einmal damit geschlagen haben. Auch die Beschaffenheit des Aschenbechers variierte stark. Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft Cottbus allerdings nicht in Betracht. Die erheblichen Verletzungen des Geschädigten und der Umstand, dass unser Mandant nach der Auseinandersetzung geflohen war, waren für die Staatsanwaltschaft Cottbus Grund genug, um Anklage zu erheben. Folglich wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der es jedoch nicht kommen sollte. Rechtsanwalt Dietrich unterbreitete der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag. Mittlerweile ließ sich der Geschädigte als Nebenkläger ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten. Nach einiger Verhandlungsdauer konnte Rechtsanwalt Dietrich die Gegenseite schließlich von einem Vergleich überzeugen. Dieser hatte zum Inhalt, dass unser Mandant einen gewissen Betrag als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlt. Im Gegenzug ziehe unser Mandant seine gegen den Geschädigten gestellte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurück. Damit wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches wiederum das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellte. Im Ergebnis musste unser Mandant an den Geschädigten das zuvor ausgehandelte Schmerzensgeld zahlen. Als eine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist dies aber nicht zu werten.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
24. Juni 2019: Einstellung mangels Tatnachweis bei Abrechnungsbetrug
Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Kurioserweise hatte sich die Firma, die die Rechnung von unserem Mandanten erhalten hatte, nicht an ihn sondern an die dritte Firma gewandt. Diese firmierte unter ähnlich klingendem Namen, wie die Firma unseres Mandanten. Da sich der Adressat der Aufforderung eines Betrugsversuches ausgesetzt sah, erstatte er Anzeige bei der Polizei Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin und versuchte die Verwirrungen im Interesse unseres Mandanten zu aufzuklären. Auch auf den Umstand, dass auf keiner Seite ein Schaden entstanden war, machte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin aufmerksam. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
21. Juni 2019: Freispruch bei Diebstahl
Dieser reagierte unverzüglich und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Aktensicht. Aus der Ermittlungsakte gingen insbesondere die belastenden Zeugenaussagen hervor. Zwei Zeugen gaben an, dass die Medikamente bei unserer Mandantin gefunden wurden und die Medikamente dem Betäubungsmittelschrank fehlten. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich eine konfrontative Zeugenbefragung durch. Unsere Mandantin hatte Rechtsanwalt Dietrich berichtet, dass nach Bekanntwerden des Vorfalls massiv versucht wurde, unsere Mandantin aus ihrer Arbeitsstelle zu drängen. Auch in der Vergangenheit kam es bereits zu Mobbingattacken und der Verbreitung von Lügen über unsere Mandantin. Mit diesen Umständen konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen und versuchte eine diesbezügliche Aufklärung der Verhältnisse innerhalb des Personals zu erreichen. Mit Erfolg. Am Ende der Hauptverhandlung konnte nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Dritte der Verdacht des Diebstahls auf unsere Mandantin gelenkt werden sollte. Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Tatnachweis somit nicht mehr erbringen und sprach unsere Mandantin frei.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche
Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.