Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs
17. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Mit der Vorladung den Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise gefährdet zu haben suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Bei unserem Mandanten handelt es sich um einen Taxifahrer, der das Taxi nach Auskunft durch dessen Vorgesetzten, zum fraglichen Zeitpunkt gefahren haben soll. Erkannt bzw. zur Anzeige gebracht hatte diesen Vorfall ein Polizeibeamter, der das Geschehen aus seinem Auto heraus beobachtet hatte. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte dieser unseren Mandanten ausmachen. Rechtsanwalt Dietrich gelang es jedoch herauszuarbeiten, dass es sich um eine vermeintlich manipulierte Wahllichtbildvorlage handelt. Der Verdacht lag nahe, dass der Polizeibeamte die richtige Wahllichtbildnummer schon vorher kannte und lediglich dadurch unseren Mandanten identifizieren konnte. Auch handelte es sich bei der Aussage des Vorgesetzten schlicht um eine Vermutung darüber, wer das Fahrzeug gefahren haben könnte. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen ausführlichen Schriftsatz und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Diesem Antrag folgte die Amtsanwaltschaft Berlin und stellte da Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornographischer Schriften
14. Juni 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei kinderpornographischen Schriften § 184b StGB
Im Zuge der Durchsuchung waren mehrere Festplatten, Speicherkarten und ein Computer sichergestellt worden. Nach den Auswertungen dieser Medien ergaben sich weitere Vorwürfe gegen unseren Mandanten. Es wurden mehrere Dateien kinderpornographischen Inhalts vorgefunden, sodass unserem Mandanten zusätzlich der Besitz von kinderpornographischen Schriften vorgeworfen wurde. Nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich sofort und beantragte Akteneinsicht. Dies wiederholte Rechtsanwalt Dietrich mehrmalig, um die Verfahrensdauer hinauszuzögern. Außerdem enthielten die ihm zugesandten Akten jeweils den bisherigen Ergebnisstand und die Auswertungen der sichergestellten Speichermedien. Die Beweislage stellte sich als nahezu erdrückend dar. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch erkennen, dass der Schuldvorwurf gegenüber unserem Mandanten als nicht schwerwiegend zu bewerten sei. Vergleichbare Fälle würden eine deutlich höhere Anzahl an sichergestellten Dateien enthalten. Daneben sei zu berücksichtigen, dass unser Mandant keinerlei Drittschäden angerichtet habe. Weder habe er die Schriften verbreitet noch anderen Personen zugänglich gemacht. Vielmehr sei er durch die Vorwürfe bzw. die Hausdurchsuchung, speziell im Hinblick auf sein soziales Umfeld, selbst geschädigt worden. Noch bevor es zu einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft Cottbus kommen konnte, regte Rechtsanwalt Dietrich daher in seinem Schriftsatz weiterhin an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Volksverhetzung
12. Juni 2019: Sachbeschädigung und Volksverhetzung durch Graffiti – Einstellung des Strafverfahrens
Unsere Mandantin wurde der Tat verdächtigt, weil sie mit dem in den Graffiti-Schriftzügen benannten Nachbarn zuvor einen heftigen Streit gehabt haben soll, der auch die persönliche Beziehung zwischen den beiden betraf. Von der Polizei erhielt unsere Mandantin schließlich eine Vorladung als Beschuldigter und wandte sich daraufhin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse sorgfältig aus. Anschließend verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er auf die Besonderheiten des konkreten Falles hinwies und die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin anregte.
Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Graffiti-Schriftzüge in erster Linie nicht auf die bewusst verletzende und schädigende Verleumdung des Nachbarn abzielten, sondern vielmehr als Ausdruck einer persönlichen Krise zu verstehen seien. Sofern der Nachbar auf die Streitigkeiten mit unserer Mandantin verwiesen hatte, wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unsere Mandantin nach diesem Streit in große Verzweiflung und tiefste Trauer gestürzt war und insgesamt ihre Emotionen nicht mehr kontrollieren konnte. Die Schuld unserer Mandantin sei daher auch als gering anzusehen.
Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass in dem konkreten Fall der Tatbestand der Volksverhetzung überhaupt nicht erfüllt sei. Zudem distanzierte sich unsere Mandantin ausdrücklich von jeglichem nationalsozialistischen Gedankengut. Die Staatsanwaltschaft stimmte den Darlegungen von Rechtsanwalt Dietrich schließlich zu. Auch folgte die Staatsanwaltschaft der Anregung, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Falschaussage
07. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Falschaussage
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akte ergab sich für Rechtsanwalt Dietrich ein anderes Bild. Zu dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war es gekommen, weil unserem Mandanten gekündigt worden war. Dieser hatte sich geweigert, ein seinen Arbeitgeber entlastendes Bestätigungsschreiben gegenzuzeichnen. Diese Handlung hätte gegen die Gerechtigkeitsüberzeugungen unseres Mandanten gesprochen. Nachdem unser Mandant dazu noch genötigt worden war, drohte sein Arbeitgeber damit, ihn umzubringen. Als finalen Schritt wurde unserem Mandanten gekündigt. Belastend war für unseren Mandanten insbesondere, dass das Kündigungsgespräch von zwei Zeugen beobachtet worden sein soll. Diese hatten angegeben, dass sich unser Mandant sehr über die Kündigung aufgeregt haben soll und umgekehrt seinem Arbeitgeber mit Konsequenzen gedroht haben soll. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten richtig und beantragte den Erlass des von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Strafbefehls (das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen) abzulehnen. Das Ermittlungsverfahren stützte sich allein auf die Aussagen des ehemaligen Arbeitgebers und der Zeugen. Insbesondere die Zeugenaussagen fielen Rechtsanwalt Dietrich auf. Beide Zeugen waren zu fraglichen Zeitpunkt nicht anwesend gewesen und hätten das Gespräch nicht mitbekommen können. Zudem glichen sich die Aussagen in Form und Inhalt zu stark, sodass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten inszeniert worden war. Auch die Verhaltensweise des alten Arbeitgebers im arbeitsrechtlichen Verfahren sprach gegen das vorgeworfene Verhalten unseres Mandanten. Hier war nicht versucht worden, das Geschehen abschließend und vollständig aufzuklären. Stattdessen kam der Arbeitgeber unserem Mandanten großzügig entgegen, um eigene vermeintliche Belastungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Tiergarten konnten der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte daher das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da ihn beide Verfahren doch sehr belastet hatten.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 05. Juni 2019:: Einstellung mangels Tatnachweis bei zufälligem Fund von Cannabis
Als Inhaber der Drogen zeigte sich unser Mandant gegenüber der Polizei an. Rechtsanwalt Dietrich setzte nach seiner Mandatierung einen umfassenden Schriftsatz auf. Darin wies er die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin auf unberücksichtigt gebliebene Umstände hin, die einer Verurteilung unseres Mandanten im Wege stehen könnten. Auch beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Es war nicht aufgeklärt worden, wem die Betäubungsmittel tatsächlich gehörten. Außerdem lebte unser Mandant in dieser Wohnung zusammen mit seiner Familie. Daher bestünde die Möglichkeit, dass unser Mandant einen Familienangehörigen mit der Aussage, die Drogen gehören ihm, schützen wolle. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Menge des Cannabis und die Tatsache hin, dass diese als gering anzusehen ist. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Berlin daher mangels Tatnachweis eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittel- und Antidopinggesetz
03. Juni 2019: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts
Geld war im Austausch für Grundstoffe zur Dopingmittelherstellung von Deutschland nach China gezahlt worden. Als eine der Einzahler von Bargeld in Deutschland soll unsere Mandantin aufgelistet worden sein. Belastend war insbesondere, dass das Geld an eine Empfangsperson gesendet worden war, die im Zusammenhang mit einem Untergrundlabor für Drogen in Deutschland stand. Nachdem unserer Mandantin der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Antidopinggesetz gemacht wurde, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte sorgfältig aus. In einem umfassenden Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich anschließend, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass ein tatsächlicher Nachweis, unsere Mandantin habe Rohstoffe für Arznei- oder Dopingmittel aus dem Ausland bestellt, überhaupt bestehe. Weder waren entsprechende Stoffe bei unserer Mandantin gefunden noch etwaige Empfangsbestätigungen aufgeführt worden. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, ob unsere Mandantin das Geld überhaupt selbst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen nicht widerlegen und musste daher das Verfahren gegen unsere Mandantin dem Antrag Rechtsanwalt Dietrichs entsprechend mangels Tatnachweis einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Falsche Verdächtigung
31. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage bei falscher Verdächtigung
Die Unwahrheit des Facebook-Beitrages konnte aufgrund dieser beiden Zeugenaussagen nicht belegt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus das Verfahren einstellte. Von Amts wegen leitete die Polizei Königs Wusterhausen daher ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen unseren Mandanten ein. Mit der Anklageschrift wegen falscher Verdächtigung suchte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit der Bitte um rechtliche Vertretung in dieser Angelegenheit auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er die Ermittlungsakte sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Hierin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete insbesondere Zweifel an der Tatsache heraus, dass unser Mandant an besagtem Tag überhaupt angeln war und von der Unwahrheit des Facebook-Beitrages wissen konnte. Ein entsprechender Beweis war der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen. Die Zeugen hatten unseren Mandanten nicht angetroffen. Die Belastungen beruhten daher lediglich auf Vermutungen der Zeugen. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Echtheit des Facebook-Beitrages in Frage, da dieser die üblichen Merkmale eines solchen Beitrages (z.B. „Gefällt-mir“-Feld) vermissen ließ. Auch die dem Beitrag beigefügten Fotos der angeblichen „Umweltverschmutzung“ sprachen für diese Annahme. Die Fotos wirkten auffällig gestellt. Dadurch konnte wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant an besagtem Tag gar nicht angeln war. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.