Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
29. März 2019: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie bei Anklage vor Schöffengericht
Eine Anklage vor dem Schöffengericht erfolgt in der Regel, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgeht. Eine Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. Nach der zweiten Wohnungsdurchsuchung besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Notwendigkeit einer Sexualtherapie. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Siegburg gab Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Stellungnahme für unseren Mandanten ab, in welcher er auf die mittlerweile positive Entwicklung unseres Mandanten hinwies. Insbesondere konnte er auf die laufende Therapie verweisen. Rechtsanwalt Dietrich konnte diese Erfolge auch durch Bescheinigungen belegen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es aus präventiven Gesichtspunkten nicht sinnvoll sei, unseren Mandanten ins Gefängnis zu stecken. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten abermals zu einer Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens
27. März 2019: Störung öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Nachdem unser Mandant die Anklage erhalten hatte wandte er sich gemeinsam mit seinem Vater an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich mit unserem Mandanten und seinem Vater das weitere Vorgehen. In dem Gespräch stellte sich auch heraus, dass sich unser Mandant von seinen damaligen Äußerungen distanzieren würde. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausstellen, dass die Äußerungen aufgrund einer situativen Verärgerung unseres Mandanten erfolgt sind und unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass der Verein in Deutschland verboten sei. Das Gericht konnte entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, dass unser Mandant vom Vereinsverbot keine Kenntnis hatte. Deshalb wurde er wegen des Verstoßes gegen § 20 VereinsG freigesprochen. Auch in Bezug auf die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB folgte das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich hatte mitgeteilt, dass die gemachten Ausführungen unseres Mandanten nicht seinen Wertevorstellungen entsprechen würden. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu vier Beratungsgesprächen.
Fachanwalt Strafrecht: wiederholte Ladendiebstähle
25. März 2019: Wiederholte Ladendiebstähle – Einstellung des Verfahrens
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und besprach im Anschluss daran die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter. Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin nach einer Trennung von ihrem damaligen Lebenspartner in eine Lebenskrise gerutscht sei und deshalb für sie heute unerklärlich die Ladendiebstähle begangen habe. Das Gericht war bereits im Vorgespräch bereit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Hierfür war aber noch die Zustimmung der Amtsanwaltschaft notwendig. In der angesetzten Hauptverhandlung schilderte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich die Umstände, die zu den Ladendiebstählen geführt haben und die persönlichen Konsequenzen, die unsere Mandantin bereits erlitten hatte. Insbesondere hatte sich unsere Mandantin auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich an eine Psychologin gewandt. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch seine Argumente auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zuzustimmen. Unsere Mandantin war hierüber nachvollziehbar sehr erleichtert, da sie weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
22. März 2019: Diebstahl von über 10.000 € - Einstellung des Verfahrens
Der zeitlich zweite Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert. Deshalb wurde unser Mandant durch seinen Arbeitgeber auch mit dem zeitlich ersten Vorfall konfrontiert, den unser Mandant gegenüber dem Arbeitgeber auch einräumte. Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter melde sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich zunächst vergeblich, die Staatsanwalt Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Schadenwidergutmachung zu überzeugen. Für die Staatsanwaltschaft Berlin war die hohe Schadenssumme und der Vertrauensbruch durch unseren Mandanten maßgeblich, einer Einstellung nicht zuzustimmen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unser Mandant bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und er aufgrund des Vorfalls seinen Job verloren hat. Auch hätte man ohne das Geständnis unseres Mandanten den zeitlich ersten Tatvorwurf nicht aufklären können. Mittlerweile lagen die Vorwürfe bereits über ein Jahr zurück. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, dass Verfahren gegen Schadenwidergutmachung oder der Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
20. März 2019: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung
Unser Mandant hoffte, dass sich hierdurch das Strafverfahren erledigen würde. Wie typisch in dieser Konstellation wurde das Strafverfahren nicht eingestellt. Vielmehr erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe in Höhe von fast drei Monatsgehältern verurteilt werden sollte. Unser Mandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Amtsgericht und legte nochmals da, warum er nur nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht stellte deshalb Nachforschungen an, die aber den Sachvortrag unseres Mandanten nicht bestätigten. Deshalb wurde ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst jetzt wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm kurzfristig Akteneinsicht und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide überzeugen, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich einem Monatsgehalt einzustellen. Es erfolgte somit kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch
Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen
Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.