Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug (Computerbetrug)
09. April 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem ausführlichen Telefonat beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, dass unser Mandant ebenfalls ein Opfer war, da seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt und verwendet wurden, um die vorliegende Straftat zu begehen. Dies untermauerte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte, indem er darauf aufmerksam machte, dass im Zuge der Verkaufsabwicklung Daten angegeben wurden, die nicht unserem Mandanten zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.
In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.
Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.
Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
25. März 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Mit dem Anhörungsbogen suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Anschließend beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass es der Feststellung bedarf, welche Beweismittel in dem Strafverfahren gegen unseren Mandanten verwertet werden durften. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
22. März 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Verfahren ohne Auflagen eingestellt
Daher nahm unsere Mandantin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Göttingen. In diesem Schreiben regte er die Einstellung des Verfahrens an. Hierbei stützte er sich insbesondere auf die geringe Schuld unserer Mandantin und legte diese glaubhaft dar. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde. Die Staatsanwaltschaft Göttingen folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte daraufhin das Verfahren gegen unsere Mandantin ohne Geldauflage ein.
Für unsere Mandantin, die zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war das gegen sie geführte Verfahren psychisch sehr belastend. Aus diesem Grund war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung für sie
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
21. März 2024: Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Aus diesem Grund kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In einem ausführlichen Telefonat regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und wies darüber hinaus auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin.
Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
14. März 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant umgehend einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach einem Gespräch beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und kam nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass ein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage mangels hinreichenden Tatverdachts nicht vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 170 StPO einzustellen.
Mit seinem umfassenden Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, dass unser Mandant die fehlenden Seiten aus seinem Reisepass nicht entfernt hatte oder diesen nicht zu Täuschungszwecken verwenden wollte. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst glaubhaft dar, dass unser Mandant für die fehlenden Seiten in seinem Reisepass und somit für die Beschädigung des Passes nicht verantwortlich war. Ferner arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass unser Mandant keineswegs selbst für die gezielte Entfernung der fehlenden Seiten verantwortlich war.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Für unseren Mandanten, der einen Asylantrag gestellte hatte, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
11. März 2024: Strafverfahren wegen Tonbandaufnahme einer nichtöffentlichen Verhandlung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Geldauflage einzustellen. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.
Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin, die das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der angeregten Geldauflage vorläufig einstellte. Nach Erfüllung dieser geringen Auflage wurde das Verfahren sodann endgültig eingestellt, und unser Mandant gilt daher weiterhin als nicht vorbestraft.