Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Besitz oder sich verschaffen von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

26. April 2023: Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin des Besitzes oder sich verschaffen von Kinderpornographie nach § 184b StGB beschuldigt. Unser Mandant soll einen Account auf einer Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten gehabt haben und dort   Cartoon-Bilder favorisiert haben, die sexuelle Darstellungen mit Kindern zeigen und sich des Weiteren positiv gegenüber dem sexuellen Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Diese konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug

14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht,  da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und Betrugs geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, diverse Geldbeträge in dem Wissen weitergeleitet zu haben, dass diese unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte sind. Außerdem soll er auf Ebay ein Nachtsichtgerät verkauft haben, wobei er zwar das Geld auf sein Konto überwiesen bekam, das Gerät jedoch nie versendet haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unsere Mandantin den Kassenbereich der Selbstbedienungskasse mit den Waren verließ, ohne diese bezahlt zu haben, wurde sie vom Ladendetektiv aufgehalten. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben von der Polizei Wiesbaden, in dem ihr Ladendiebstahl vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unsere Mandantin sofort einen telefonischen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.

Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Handlungen an einem Kind

30. März 2023: Kind unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Stieftochter eines Freundes massiert und dabei unsittlich angefasst zu haben. Die Mutter des Kindes stellte eine Strafanzeige bei der Polizei, nachdem sie dies beobachtet haben soll, als unser Mandant mit ihrer Tochter alleine war. Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Die Staatsanwaltschaft erkannte, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit unklarem Ausgang handeln würde und war bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Ausspähen von Daten

22. März 2023: Bitcoin-Betrug – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft Berlin des Computerbetrugs und des Ausspähens von Daten beschuldigt wurde. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, unbefugt Zugangsdaten ausgespäht zu haben, und mit diesen dann anschließend von einem fremden Bitcoin-Konto eine Überweisung zu tätigen. Die Ermittlungsbehörden sind auf unsere Mandantin gestoßen, da der Internetzugang, über den die Überweisung getätigt wurde, ihr gehört.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitete er die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falls heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass nicht feststellbar ist, ob unsere Mandantin oder eine dritte Person den Internetanschluss benutzte. Deshalb war schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unfallflucht von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall in Berlin-Kreuzberg verursacht zu haben und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das sagte ein Zeuge aus, der sich das auf unseren Mandanten zugelassene Kennzeichen merkte. Außerdem gab dieser eine Beschreibung des Fahrers ab, die auf unseren Mandanten zutraf.

In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.