Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

29. April 2024: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Über die Internetplattform Tumblr waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP-Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184 StGB. Im Zuge der Ermittlungen fand bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der diverse elektronische Geräte beschlagnahmt wurden. Besonders an diesem Fall war, dass sich unser Mandant schon vor den Ermittlungen beruflich im Ausland befand. 

Als seine Familie allerdings von den Ereignissen berichtete, geriet unser Mandant in Panik. Das Strafverfahren, wegen der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften, war für unseren Mandanten insbesondere deshalb äußerst belastend, da er Vater war und sogar Enkelkinder hatte. Daher kontaktierter unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Trotz der unterschiedlichen Zeitzonen, nahm sich Rechtsanwalt Dietrich genügend Zeit für unseren Mandanten und leistete ihm rechtlichen Beistand .Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakten. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Zudem wertete er zahlreiche Zeugenaussagen aus.
Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Halle. In einem langen Telefonat wurde die Staatsanwaltschaft Halle von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien. Darüber hinaus machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam, indem er darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, folgte die Staatsanwaltschaft Halle seiner Anregung und stellte das Verfahren ein. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

25. April 2024: Strafverfahren wegen Taschendiebstahl – Freispruch

Mit der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Berlin wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Rolltreppe im U-Bahnhof Alexanderplatz das Mobiltelefon eines Mannes aus seiner hinteren Gesäßtasche entwendet zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er beantragte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass kein Anlass zur Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Aussagen des Zeugen eingehend, indem er auf ihre Widersprüchlichkeit hindeutete, und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf.

Es kam dennoch zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Gleichwohl wurde unser Mandant in der Hauptverhandlung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da ihm eine Tatbeteiligung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

23. April 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant sprach eine junge Frau auf dem Weg zur U-Bahn an und sie verabredeten sich an den darauffolgenden Tagen. Nach einigen Treffen, in denen sie auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten, zeigte die Frau unseren Mandanten jedoch bei der Polizei Berlin wegen Vergewaltigung an. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall gemäß § 177 StGB. Erschrocken über diese Beschuldigung, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Mit der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte.

Hierfür legte er zahlreiche Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen dar. In diesem Zusammenhang nannte Rechtsanwalt Dietrich auch diverse Gründe, die dafür sprachen, dass das vermeintliche Opfer ihre Aussagen bereits musterhaft vorher vorbereitet hatte. Daneben entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen. Auf diesem Wege erläuterte Rechtsanwalt Dietrich auch den tatsächlichen Geschehensablauf.

Ferner wies er in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin auf unzählige Schwierigkeiten in der Beweisführung hin, da unter anderem keine Spuren gesicherten wurden, die für unseren Mandanten belastend sein könnten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Rechtsanwalt Dietrich konnte mit seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin erreichen, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

18. April 2024: Strafverfahren wegen Computerbetrugs – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke wurde eine Strafanzeige erstellt, da das Internetportal Amazon von dem geschädigten Opfer eine Buchung für einen nicht erteilten Auftrag vorgenommen hatte. Im Zuge der Ermittlungen wegen Computerbetruges nach § 263a StGB, wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Braunschweig beschuldigt, über das Internetportal Amazon Waren für sich bestellt zu haben, wobei er für die Bezahlung seines Einkaufs die Kreditkartendaten des geschädigten Opfers genutzt haben soll.

Aus diesem Grund kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich unverzüglich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorlag. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Braunschweig und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

In dem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Braunschweig legte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der ermittelten E-Mail-Adresse und der IP-Adresse argumentativ die Unschuld unseres Mandanten dar. Auch führte er in diesem Zusammenhang aus, dass nicht unser Mandant die Bestellung über das Internetportal Amazon vorgenommen hatte.

Darüber hinaus trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant selbst Opfer einer rechtswidrigen Tat geworden war, durch die seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt wurden, um die Tat zu begehen, die Gegenstand des gegen unseren Mandanten geführten Strafverfahrens war. Hierfür arbeitete er ausführlich den Geschehensablauf heraus, wie die Unbekannten an die persönlichen Daten unseres Mandanten gelangten.

Dieser ausführliche Schriftsatz überzeugte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften

15. April 2024: Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Auf einer Internetplattform waren kinderpornografische Bilder hochgeladen worden. Darüber hinaus soll einigen Chatpartnern hierdurch der Besitz an diesen kinderpornografischen Dateien verschafft worden sein, wodurch auch der Besitz zu diesem Tatzeitpunkt nicht auszuschließen war. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB. Eine Auswertung der IP Adresse hatte den Internetanschluss unseres Mandanten ergeben, weshalb bei diesem durch das Amtsgericht Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet worden war. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden diverse elektronische Geräte unseres Mandanten beschlagnahmt. Nach Durchsicht seines Computers, wurde unserem Mandanten vorgeworfen über hunderte kinder- und jugendpornografische Darstellungen besessen zu haben.

Aus diesem Grund nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und regte nach Durchsicht der Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Zunächst führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass unser Mandant keine pornografischen Dateien besaß. Ferner wies er auf Verfahrenshindernisse der Strafverfolgung hin. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall als gering anzusehen ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein. Unser Mandant musste im Gegenzug lediglich eine geringe Geldbuße zahlen. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung und Beleidigung

11. April 2024: Bedrohung und Beleidigung im Internet –Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung geführt wurde. Er wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin beschuldigt, auf einem Bewerbungsportal des Unternehmens für welches er jüngst gearbeitet hatte, einen Mitarbeiter anonym sowohl bedroht als auch beleidigt zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte drängten sich Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Bedenken auf. Er kam zu dem Schluss, dass nach der Ermittlungsakte kein Tatnachweis geführt worden war.

In einem ausführlichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Insbesondere wies er dabei darauf hin, dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Kommentare auf dem Bewerbungsportal tatsächlich von unserem Mandanten stammten. Des Weiteren entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ den gegen unseren Mandanten bestehenden Tatverdacht. Darüber hinaus arbeitete er die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit der Drohung und der Beleidigung heraus. In diesem Zusammenhang trug Rechtsanwalt Dietrich die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten der in den Kommentaren auf dem Bewertungsportal verwendeten Redewendungen auf.

Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug (Computerbetrug)

09. April 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Warenkreditbetruges nach § 263 StGB von der Polizei erhalten hatte, kontaktierte er mit diesem Schreiben Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, über das Internet Waren bestellt zu haben, wobei er für die Zahlung unrechtmäßig erlangte Kreditkartendaten verwendet haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem ausführlichen Telefonat beantragte er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts.

Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich dar, dass unser Mandant ebenfalls ein Opfer war, da seine persönlichen Daten von Unbekannten erlangt und verwendet wurden, um die vorliegende Straftat zu begehen. Dies untermauerte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte, indem er darauf aufmerksam machte, dass im Zuge der Verkaufsabwicklung Daten angegeben wurden, die nicht unserem Mandanten zugeordnet werden konnten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe zahlreicher Zeugenaussagen auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.