Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen
07. Dezember 2018: Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nachdem unsere Mandantin eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte bekommen hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht, besprach dann die Ermittlungsergebnisse mit unserer Mandantin und verfasste anschließend einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Umstände des Geschehens darlegen und die vermeintlichen Beobachtungen der beiden Zeuginnen klarstellen. Unsere Mandantin war an besagtem Tag mit ihrem Baby beim Arzt gewesen, um einen für die Entwicklung des Kindes notwendigen Spezialhelm anzupassen. Nach dieser Anpassung des Helms hat ihr Baby laut geschrien und geweint, sodass unsere Mandantin irgendwann versuchte, ihrem Kind den störenden Helm abzunehmen, was ihr selbst mit einiger Kraftanstrengung jedoch nicht gelang. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich unter Vorlage entsprechender Nachweise geltend, dass unsere Mandantin eine liebevolle Mutter sei, die sehr auf das Wohlbefinden ihres Babys bedacht war und auch regelmäßig mit ihrem Kind zu ärztlichen Untersuchungen gegangen war. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Bericht des Jugendamtes, aus dem sich ebenfalls ein überaus positiver Eindruck von unserer Mandantin und ihrer Familie ergab.
Entsprechend dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an den Kinderschutzbund bezahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei an einem Laptop
04.Dezembver 2018: Hehlerei an einem Laptop - Freispruch
Dem Inhaber kam das Auftreten sehr mehrwürdig vor. Bei Untersuchung des Computers konnte er die Daten der Eigentümerin ermitteln. Aufgrund der im Computerfachgeschäft hinterlassenen Telefonnummer wurde unsere Mandantin als vermeintliche Täterin ermittelt. Dem Inhaber und einem Angestellten wurden Wahllichtbildvorlagen vorgelegt. Auf diesen erkannten beide unsere Mandantin wieder. Deshalb wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Unsere Mandantin ließ sich zunächst von einem anderen Rechtsanwalt vertreten, der eine nicht nachvollziehbare Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin abgab. Es erfolgte deshalb die Zustellung eines Strafbefehls. Auch in der der ersten Verhandlung ließ sich unsere Mandantin durch ihren ersten Anwalt vertreten, mit dessen Leistung sie aber nicht zufrieden war. Das Gericht brachte immer wieder zum Ausdruck, dass unsere Mandantin die Täterin sei. Nach der ersten Verhandlung mussten weitere Zeugen vernommen werden, weshalb das Verfahren ausgesetzt wurde. Nun meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich gab in der angesetzten Verhandlung lediglich eine kurze Erklärung ab, in welcher er darauf hinwies, dass die Wahllichtbildvorlage nicht ordnungsgemäß vorgelegt worden sei. Aufgrund dieses Fehlers würden sich die Zeugen lediglich an das Foto erinnern und dieses mit der Täterin verwechseln. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch Befragung der Zeugen herausarbeiten, dass sie sich doch nicht mehr so sicher waren. Deshalb erfolgte nach mehrstündiger Beweisaufnahme der Freispruch.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub
30. November: Schwerer Raub und Schwangerschaftsabbruch - Bewährungsstrafe
Der schwere Raub gem. § 250 StGB sieht als Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich wurde unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert und wandte sich zunächst an den zuständigen Staatsanwalt und an den Haftrichter. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin zukünftig von der Geliebten fernhalten würde und eine Versorgung der Kinder unserer Mandantin im Falle einer Inhaftierung nicht gewährleistet wäre. Deshalb wurde unsere Mandantin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Aufgrund der erheblichen Tatvorwürfe erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren aus. Im Namen unserer Mandantin räumte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen im Wesentlichen ein. In Bezug auf den schweren Raub durch Wegnahme des Handys führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin von der Wegnahme des Handys erst nach dem Geschehen Kenntnis erlangt habe. Sie selbst habe das Handy nicht weggenommen. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die persönliche Situation unserer Mandantin dar. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung, in welcher insbesondere zahlreiche Zeugen zum Vorfall Schwangerschaftsbruch befragt wurden, wurde unsere Mandantin entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
28. November: Körperverletzung - Freispruch
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Auch nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit unserem Mandanten. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich gab er an, dass er vom Untermieter beleidigt und geschlagen worden sein soll. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gab Rechtsanwalt Dietrich eine mündliche Erklärung für unseren Mandanten ab. Unser Mandant musste zur Sache keine Angaben machen. In der Befragung des Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich den Zeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl
26. November: Bewährungsstrafe bei Einbruchsdiebstahl trotz zahlreicher Vorstrafen
Der Angeschuldigte ist ein geübter, gänzlich unbelehrbarer Straftäter. … Die oben benannten Verurteilungen sowie das mehrmalige Verbüßen von Freiheitsstrafen waren nur allzu offensichtlich nicht geeignet, den Angeschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Der Angeschuldigte steht den Geboten der Rechtsordnung vielmehr erschreckend gleichgültig gegenüber und ist nicht willens, seine Lebensführung in einer Weise zu verändern, die ihn in die Lage versetzen würde, straffrei zu leben. Der Angeschuldigte offenbart eine besorgniserregend rechtsfeindliche Gesinnung. Augenscheinlich nimmt der Angeschuldigte die Rechtsordnung, die Gerichte und deren Urteile überhaupt nicht ernst.“
Da unser Mandant kein Vertrauen in die Rechtsanwälte an seinem Wohnsitz hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht. Hierbei stellte er fest, dass die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls beantragt hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb sofort Kontakt mt dem Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht überzeugen, keinen Haftbefehl zu erlassen. Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Gmünd und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die aktuellen Einbrüche nicht mit den früheren Verurteilungen im Zusammenhang stehen. Vielmehr hat sich unser Mandant gegenwärtig in einer schwierigen persönlichen Situation befunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine Möglichkeiten der Bewährung. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich wurde unser Mandant lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Schulen und vereinbarte eine geringe Ratenzahlung durch unseren Mandanten. Im ersten Termin vor dem Landgericht Würzburg war die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht bereit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb an, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit unseres Mandanten einzuholen. Diesem Vorschlag schloss sich das Landgericht Würzburg an. Durch die Einholung des Gutachtens gab es weitere erhebliche zeitliche Verzögerungen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, das man nicht sicher ausschließen könne, dass die Schuldfähigkeit gemindert sei. In der Zwischenzeit hatte unser Mandant erfolgreich mehrere Prüfungen bestanden. Aufgrund des mittlerweile eingetretenen Zeitablaufs, der angefangen Schadenswidergutmachung und der positiven Entwicklung unseres Mandanten wurde dieser schließlich durch das Landgericht Würzburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch
23. November: Bewährungsstrafe bei Verstoß BtMG und einschlägigem Bewährungsbruch
Bei einem Verstoß gegen § 29a BtMG sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unsere Mandantin völlig aufgelöst an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt mit der Polizei auf. Hierdurch konnte verhindert werden, dass die Polizei nun von einer Fluchtgefahr ausging. Rechtsanwalt Dietrich besprach dann ausführlich den Verfahrensstand mit unserer Mandantin. Insbesondere empfahl er ihr, von Berlin Tempelhof nach Berlin Spandau umzuziehen und eine psychologische Straftataufarbeitung vorzunehmen. Auch wandte sich unsere Mandantin an die Drogenberatung und führte regelmäßige freiwillige Drogenkontrollen durch. Nachdem sich unsere Mandantin deutlich stabilisiert hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Gericht an, die Gerichtshilfe zu bitten eine Stellungnahme abzugeben. Nach mehreren Gesprächen mit unserer Mandantin bestätigte die Gerichtshilfe die positive Entwicklung unserer Mandantin. In der Verhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft wegen des einschlägigen Bewährungsbruchs eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass man sich als Strafverfolgungsbehörde bei einer erneuten Bewährungsstrafe lächerlich machen würde. Der erneute Verstoß gegen das BtMG könnte nur eine unbedingte Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Das Gericht griff aber die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich auf, und verurteilte unsere Mandantin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
20. November: Anklage wegen räuberischer Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.