Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel
06. April 2018: Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß – Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin das zuständige Amtsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumte und ausdrücklich das persönliche Erscheinen unseres Mandanten anordnete. Am Tag der Verhandlung erschien unser Mandant jedoch nicht vor Gericht, sodass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen wurde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und versicherte unter Vorlage eines ärztlichen Attests, dass unser Mandant an besagtem Tag krankheitsbedingt verhandlungsunfähig war. Allerdings wurde auch dieser Antrag vom Amtsgericht mit der Begründung verworfen, das Attest mache keine hinreichenden Angaben zu der ärztlichen Untersuchung und der festgestellten Krankheit unseres Mandanten. Gegen diesen ablehnenden Beschluss erhob Rechtsanwalt Dietrich die sofortige Beschwerde, der vom Landgericht stattgegeben wurde. Daraufhin wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht fortgesetzt und ein neuer Termin anberaumt, der wegen einer Terminkollision sofort wieder verlegt werden musste. Schließlich teilte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht mit, dass auch der danach festgelegte Termin nicht wahrgenommen werden könne, da unser Mandant weiterhin nachweislich verhandlungsunfähig sei. Nichtsdestotrotz verwarf das Amtsgericht nun wieder den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich ein weiteres Mal erfolgreich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragte. Letztlich kam es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich umfassend zugunsten unseres Mandanten vor und brachte das Gericht schließlich dazu, das Verfahren endgültig einzustellen. Unser Mandant war nach den vorangegangenen Strapazen über dieses Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren
04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
28. März 2018: Unerlaubter Erwerb von Crystal Meth – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten an und arbeitete diese gründlich durch. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unser Mandant über einen längeren Zeitraum lediglich sehr geringe Mengen des Crystal gekauft hatte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seiner Begründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und legte dar, dass unser Mandant stets nur geringe Mengen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erworben hatte. Zudem waren diese ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt. Rechtsanwalt Dietrich schlug daher vor, dass unser Mandant einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sollte und im Gegenzug das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag.
Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr
26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr
Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.
Fachanwalt Strafrecht: kinderpornographische Schriften, § 184b StGB
22. März 2018: Verbreiten und Besitz von kinderpornografischen Schriften, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatnachweis
Zwei Tage nach der Durchsuchung erhielt er durch die Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. Unser Mandant wollte den Termin in der Vorladung nicht wahrnehmen. Er wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich sagte deshalb zunächst den Termin in der Vorladung gegenüber der Polizei ab und beantragte zur Fertigung einer Stellungahme Akteneinsicht. Unser Mandant beteuerte gegenüber Rechtsanwalt Dietrich, dass er sich diesen Vorwurf nicht erklären könne. Nach der durch Rechtsanwalt Dietrich genommen Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich auf dem Rechner unseres Mandanten tatsächlich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB befanden. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Cottbus da, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Rechner unseres Mandanten über ein sogenanntes „Botnet“ ferngesteuert worden sei. Rechtsanwalt konnte auch eine Bescheinigung der Telekom vorweisen, in welcher die Telekom auf vermeintliche Angriffe auf den Rechner unseres Mandanten hingewiesen hat. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
19. März 2018: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung
Nachdem das Gericht einen Termin für Hauptverhandlung bestimmt hatte, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten auf diese Verhandlung vor und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Aggressionen nicht in erster Linie von unserem Mandanten ausgingen, sondern ebenso von der anderen Gruppe. Außerdem befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen umfassend zu dem Tatgeschehen und konnte dadurch die erheblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Hauptgeschädigte einzustellen. Zu einer Verurteilung unseres Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung kam es dadurch nicht. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten die von ihr geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass auch die vom Gericht festgesetzte Geldauflage auf die Schmerzensgeldzahlung angerechnet wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsverstoß
15. März 2018: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit
Da unsere Mandantin bereits mehrere „Punkte in Flensburg“ hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der anwaltlichen Vertretung in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rostock an. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Übersendung weiterer technischer Protokolle des Messgerätes. Schließlich wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Verwaltungsbehörde und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einer mehrseitigen Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die Ermittlungsakte aus, dass das Verfahren mittlerweile verjährt war und somit ein Verfahrenshindernis bestand. Die Verwaltungsbehörde entsprach dem Antrag jedoch nicht, sondern schickte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nicht unmittelbar ein, sondern leitete es an das zuständige Amtsgericht weiter. Erst das Amtsgericht bestätigte die Einstellung des Bußgeldverfahrens und erlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unserer Mandantin auf. Unsere Mandantin war sehr froh, keinen weiteren Punkt bekommen zu haben und dadurch auch weitreichenden beruflichen Konsequenzen entgangen zu sein.