Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW
Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer
23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen
Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen
Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
16. Oktober 2017: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Kita-Erzieher – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Das Kind sei in seiner Entwicklung zurückgeblieben und gegenüber Erwachsenen und anderen Kindern sehr verschlossen. Es wirke teilnahmslos und zeige kaum Emotionen. Zudem hatte kein anderes der 29 Kinder der Kita-Gruppe ihren Eltern von dem unserem Mandanten vorgeworfenen Verhalten berichtet.
Auch gegenüber den Polizeibeamten habe das Kind kein Wort gesprochen. Somit beruhe der Tatverdacht allein auf den Angaben der Mutter. Nach den glaubhaften Ausführungen unseres Mandanten bestünden jedoch persönliche Differenzen zwischen unserem Mandanten und der Mutter, nachdem unser Mandant in der Vergangenheit gegenüber der Mutter deren Erziehungsmethoden kritisiert hatte. Die Anzeige bei der Polizei war offenbar die Reaktion hierauf. Aus diesen Gründen reiche die Aussage der Mutter für einen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht aus. Das Verfahren sei somit einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant arbeitet mittlerweile wieder als Kitaerzieher. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren auch ein Berufsverbot gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes
12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.
In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.
Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.
Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.
In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.
Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung
Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.