Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz

31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenen, im Rahmen eines Streits mit einem Nachbarn über Hundegebell den Nachbarn mit einem als Taschenlampe getarnten Taser attackiert und ihm danach gegen den Brustkorb getreten zu haben. Es wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Der Nachbar schilderte in seiner polizeilichen Zeugvernehmung den Vorfall sehr plastisch einschließlich der "Funken vorne an dem Gerät", der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung und der Schmerzen, die er verspürt hatte.

Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.

In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.

Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie) gemäß § 184b StGB

29. August 2017: Besitz kinderpornographischer Schriften - Einstellung des Verfahrens trotz Auffindens von fast 500 kinderpornografischen Videos und drohendem Berufsverbot

Unser Mandant wurde von seiner ehemaligen Freundin bei der Polizei angezeigt. Die Freundin teilte mit, dass unser Mandant pädophile Neigungen habe und auf seinem PC kinderpornographisches Material zu finden sei.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei bei unserem Mandanten zahlreiche Datenträger, Handys und den PC. Das Landeskriminalamt fand insgesamt fast 500 kinderpornographische Videos sowie etliche Bilder gemäß § 184b.

Unser Mandant machte gegenüber der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich.

Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist ohnehin heikel. Für unseren Mandanten kam erschwerend hinzu, dass er soziale Arbeit studierte und später gern mit Jugendlichen arbeiten möchte.

Gemäß § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) führt jedoch eine rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einem fünfjährigen Verbot, Jugendliche zu beaufsichtigen, anzuweisen oder auszubilden. Eine Verurteilung wäre also für unseren Mandanten einem Berufsverbot gleichgekommen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich ein Strafbefehl ausgefertigt wird.

Für unseren Mandanten war es somit besonders wichtig, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu überzeugen.

In einem ausführlichen Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant durch das Ermittlungsverfahren im Allgemeinen und die Durchsuchung seines Zimmers in einer Studenten-WG im Besonderen bereits erheblich belastet war. Auch stellte er die ungewöhnliche und moralisch kritikwürdige Verfahrenseinleitung durch die ehemalige Lebensgefährtin heraus. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich nach Durchsicht des belastenden Materials, dass einige Videos allenfalls jugendpornografischen Inhalts waren.

Nach einem weiteren Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, in dem Rechtsanwalt Dietrich einige persönliche Umstände unseres Mandanten in den Mittelpunkt rückte und insbesondere darlegte, dass unser Mandant sein Fehlverhalten eingesehen und therapeutische Hilfe in Anspruch genommen habe, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an ein Jugendzentrum einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung

Unserer Mandantin wurde in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sie musste ihren Führerschein abgeben. Einige Jahre später hatte sie mit einem PKW beim Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren. Im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens sollte unsere Mandantin ihren Führerschein vorlegen. Gegenüber der Polizei gab sie an, diesen verloren zu haben. Die Polizei fragte deshalb bei der Führerscheinstelle an, ob unsere Mandantin im Besitz eines Führerscheins sei. Hier wurde der Polizei mitgeteilt, dass unserer Mandantin rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.

Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.

Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. August 2017: Vorwurf des Diebstahls hochwertiger Spirituosen - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.

So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung ? Fälschung eines Rezeptes

27. Juli 2017: Urkundenfälschung durch Vorlage eines gefälschten Rezeptes - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant, ein im Wirtschaftsleben erfolgreicher Berliner, ist seit Jahren Patient einer orthopädischen Privatpraxis. Infolge erheblicher beruflicher Belastung erlitt unser Mandant einen Zusammenbruch und wollte rasch ein Psychopharmakon im Internet bestellen. Hierzu fälschte er ein Rezept der orthopädischen Privatpraxis und reichte es postalisch bei einer Versandapotheke ein. Entsprechend wurde ihm durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Urkundenfälschung vorgeworfen.

Nachdem unser Mandant vom gegen ihn geführten Strafverfahren erfuhr, nahm er unmittelbar Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich empfahl unserem Mandanten, gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zu machen, und nahm Akteneinsicht.

In einem ausführlichen Schriftsatz weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Nachweisbarkeit der Urkundenfälschung und verwies zudem auf den Zusammenbruch unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer sehr niedrigen Geldauflage an.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) war hierzu schließlich nach mehreren zusätzlich geführten Telefonaten bereit.

Unser erleichterter Mandant schrieb Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Brief unter anderem: - Hiermit bedanke ich mich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich für das von Ihnen für mich erzielte Ergebnis!?

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

21. Juli 2017: Diebstahl von Wein im Wert von über 600 Euro - Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO

Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .

Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.

Diese war geprägt von großen finanziellen Sorgen und Zahlungsrückständen in erheblicher Höhe. Hinzu kam der Umstand, dass enge Familienangehörige unseres Mandanten kurze Zeit vor der Tat schwer erkrankt waren, was unseren Mandanten zusätzlich stark belastete. Am Tattag versuchte unser Mandant daher, seiner quälenden Situation durch Alkohol zu entfliehen. An den Diebstahl konnte er sich kaum erinnern, vielmehr nahm er das Geschehen wie einen Film wahr.

Rechtsanwalt Dietrich machte der Staatsanwaltschaft diese Ausnahmesituation unseres Mandanten mit einem umfangreichen Schriftsatz klar. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darauf hin, dass unserem Mandanten die Begehung eines Diebstahls grundsätzlich fernliegt. Vielmehr war die Entwendung des teuren Weins eine ungeplante Reaktion auf die belastende Lebenssituation, von der unser Mandant überfordert war. Rechtsanwalt Dietrich hob außerdem hervor, dass dem Kaufhaus gar kein Schaden entstanden ist, weil der Wein einbehalten wurde. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich abschließend ausgeführt hatte, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen ist und sich die Lebensumstände unseres Mandanten inzwischen wieder verbessert hatten, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit entging unser Mandant einer möglichen Verurteilung.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Juli 2017: Diebstahl von Waren im Wert von 460 Euro - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unsere Mandantin wurde von zwei Ladendetektiven beobachtet, wie sie in einem Kaufhaus mit mehreren Jacken und Mänteln in die Umkleidekabine ging und diese anschließend nur mit wenigen Kleidungsstücken wieder verließ. Zudem wurde beobachtet, wie unsere Mandantin Lebensmittel in ihren Rucksack steckte. Der Wert der Waren belief sich insgesamt auf ca. 460 - . Beim Verlassen des Kaufhauses wurde unsere Mandantin von den Detektiven angesprochen. Es wurde anschließend eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt und unsere Mandantin wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen.

Unsere Mandantin erhielt später einen Strafbefehl, in dem gegen sie eine Geldstrafe von 600 - festgesetzt wurde.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin mit der Verteidigung beauftragt worden war, legte er sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Akten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, in welch schwieriger Situation sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Aufgrund erheblicher psychischer Belastungen hatte unsere Mandantin ihr Tatverhalten gar nicht bewusst wahrgenommen. An den Diebstahl konnte sie sich nur bruchstückhaft erinnern. Rechtsanwalt Dietrich konnte zudem nachweisen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in psychologischer Behandlung befand.

Aufgrund der besonderen Umstände war das Amtsgericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren trotz des nicht unerheblichen Sachwertes der gestohlenen Waren gegen eine Geldauflage einzustellen.