Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
29. Mai 2018: Strafverfahren wegen Bestellbetruges mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Aussagen des Hauptbelastungszeugen nicht glaubhaft seien, da sie aus Rache nach einem Streit mit unserem Mandanten um eine gemeinsame Freundin gemacht wurden. Ferner rief Rechtsanwalt Dietrich noch einmal in Erinnerung, dass bei unserem Mandanten auch keine Basecaps gefunden worden waren. Nachdem die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt weitere Zeugen befragt hatte, rügte Rechtsanwalt Dietrich das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und stellte klar, dass die Zeugen sich zwischenzeitlich abgesprochen haben könnten und zudem durch das bisherige in den Akten dokumentierte Verteidigungshandeln mittelbar in ihren Aussagen beeinflusst worden seien. Daher bestünde trotz der umfangreichen und belastenden Zeugenaussagen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b StGB
25. Mai 2018: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verbreitung von Kinderpornografie mangels hinreichenden Tatverdacht
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte durchgesehen hatte, machte er in einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel bezüglich der Aussagekraft einzelner Ermittlungsergebnisse geltend. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Aktivität unseres Mandanten fragwürdig sei. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht geklärt sei, wer zur Tatzeit tatsächlich an dem PC unseres Mandanten gesessen und etwaige kinderpornografische Inhalte im Internet verbreitet hat. Es wäre jedenfalls ohne Weiteres möglich, dass ein Dritter die ermittelten kinderpornografischen Dateien verbreitet habe. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wenig später mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
18. Mai 2018: Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Sodann wandte er sich an das Amtsgericht und führte in einem Schriftsatz aus, weshalb das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen sei. So konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unser Mandant nach verbalen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin lediglich gegen deren weitere Angriffe gewehrt hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass bei den Beteiligten keine erheblichen Verletzungen eingetreten waren. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr froh, dass er durch die Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe in Höhe von fast 6.000 € nicht hatte bezahlen müssen. Zudem kam es durch die Verfahrenseinstellung nicht zu einer Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften
15. Mai 2018: Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige – Einstellung des Verfahrens
Nachdem unser Mandant als Inhaber der entsprechenden Mobiltelefonnummer ermittelt worden war und daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Nach Auswertung der Ermittlungsakten schrieb Rechtsanwalt Dietrich einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst deutlich, dass nicht geklärt sei, wer Eigentümer des für den Chat verwendeten Handys und der SIM-Karte ist und ob tatsächlich unser Mandant die Nachrichten verschickt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Chatprotokolle detailliert herausarbeiten, dass sexuelle Inhalte auch seitens der Mädchen kommuniziert worden waren und diese auch Interesse an ihrem Chatpartner gezeigt hatten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre und beantragte daher, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unser Mandant musste lediglich eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da unser Mandant nicht verurteilt wurde, wurde auch kein Vermerk wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sein Führungszeugnis eingetragen.
Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl
11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht
08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.
Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.
Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.