Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede

20. Dezember 2022: Hass-Mails – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen übler Nachrede von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den Mitarbeiter einer Firma vor seinen Chefs in E-Mails schlecht geredet zu haben und auch ihm selber beleidigende Mails geschickt zu haben. Die IP-Adresse konnte auf die Firma zurückgeführt werden, in der unser Mandant arbeitet. Nach seiner Aussage gab es vor ein paar Jahren Streit zwischen den Beiden, weshalb er unseren Mandanten als Verfasser der Mails verdächtigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger auf und beantragte Akteneinsicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Unter anderem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Firma, in der unser Mandant mittlerweile arbeitet, über einen VPN-Zugang verfügt. Mit diesem besteht die Möglichkeit die Mails aus anderen Standorten der Firma geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verleumdung

05. Dezember 2022: Bezeichnung als Kinderschänder – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die angeblich geschädigte Person sagte bei der Polizei aus, dass unsere Mandantin in einem Viertel in Berlin-Neukölln rumerzählt haben soll, dass er ein Kinderschänder ist. Das sollen ihm Nachbarn erzählt haben. Mit der Vorladung von der Polizei als Beschuldigte wegen Verleumdung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Der Straftatbestand der Verleumdung ist dann erfüllt, wenn wissentlich eine unwahre, ehrverletzende Tatsache über eine andere Person verbreitet wird.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit der Mandantin besprochen hatte, beantragte er bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. In einem Schriftsatz führt Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin im Zeitraum vor der Anzeige gar nicht in Berlin war. Zudem wies er darauf hin, dass es keine unabhängigen Zeugen gibt, die den Vorwurf bestätigen können. Die vermeintlichen Zeugen möchte der angeblich Geschädigte nicht benennen.

Die Amtsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

29. November 2022: Veröffentlichen einer kinderpornographischen Datei auf Facebook – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie (184b StGB) geführt wurde. Demnach soll er auf seinem Facebook-Account eine kinderpornographische Datei veröffentlich haben.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In diesem drängte Rechtsanwalt Dietrich den Verdacht auf, dass auch eine unbekannte dritte Person den auf den Namen unseres Mandanten laufenden Facebook-Account benutzt haben könnte. Auch die hinterlegte Telefonnummer, die nicht auf unseren Mandanten registriert ist, legt diesen Verdacht nahe.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Taschendiebstahl

17. November 2022: Taschendiebstahl durch „Jacke-Jacke“-Trick – Freispruch in der 2. Instanz

Unserem Mandanten, der bereits mehrmals wegen Diebstahls verurteilt wurde, wurde vorgeworfen, einem anderen durch den „Jacke-Jacke“-Trick 3.200,00 € in einem Restaurant aus der Jacke entwendet zu haben. Auf einer Überwachungskamera konnte man erkennen, dass ein Mann in einem Restaurant durch seinen Jackenärmel in die Tasche des Zeugen greift und Geld herausholte. Nach Auswertung des Videomaterials wurde unser Mandant aufgrund ähnlichen Aussehens als Tatverdächtiger ausgemacht. Ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren als Taschendiebstahlsfahnder arbeitet, erkannte unseren Mandanten an seinem Aussehen und Modus operandi wieder. Unser Mandant bestritt jedoch, dass er die Person auf dem Video ist.

Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.

Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug

03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges in zwei Fällen. Hintergrund des Verfahrens war, dass unser Mandant mit seiner Freundin im Jahr 2014 jeweils eine Wohnung im selben Haus angemietet und die geschuldete Miete nicht gezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unser Mandant bereits bei Abschluss der jeweiligen Mietverträge die Absicht hatte, die Miete niemals zu entrichten.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.