Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

05. März 2024: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei unbekannte Personen damit beauftragt zu haben, seinen Gewerbenachbarn mit Schlagstöcken erheblich zu verletzen. Diese Beschuldigung beruhte darauf, dass unser Mandant mit dem Geschädigten seit längerem Streitigkeiten vor Gericht führt. Nach dem Besprechungstermin mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Einsicht in die Ermittlungsakte.

Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen und Videomaterial aus und erkannte auf diesem Wege, dass ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht gegeben war. Diese Bedenken teile Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Rechtsanwalt Dietrich legte hierfür argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass ein Tatnachweis nicht vorlag. In diesem Zusammenhang entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zudem zahlreiche Zeugenaussagen und untermauerte diese mit diversen Beweisen.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Kindern

01. März 2024: Sexueller Missbrauch von Kindern – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer 13-Jährigen Bilder im Rahmen eines WhatsApp-Chats übersenden lassen zu haben, auf denen die Minderjährige leicht bekleidet war und ihr anschließend auch Bilder sowie ein Video von seinem unbedeckten Geschlechtsteil übermittelt zu haben. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen des Einwirkens auf ein Kind mittels Bild oder Ton suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese ausführlich mit unserem Mandanten und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.

 

In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich mittels zahlreicher Chatverläufe dar, dass auf das Versenden der Dateien beide Parteien gleichermaßen gekommen waren. Auch erläuterte er ausführlich, dass zwischen den Parteien eine emotionale Beziehung bestand und unser Mandant zum Versenden der Dateien die 13-Jährige nicht genötigt hatte.

Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Auflagen eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

27. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Eine unbekannt gebliebene Lehrerin einer Oberschule in Friedrichshein alarmierte die Polizei, nachdem sie von einer Schülerin mitbekommen hatte, dass es einer 15-Järhigen Schülerin aufgrund von konsumierten Betäubungsmitteln schlecht ging. Während der polizeilichen Befragung gab unsere jugendliche Mandantin an, dass sie auf dem Schulweg von einer anderen Person Ecstasy bekommen und dieses anschließend eingenommen habe. Ein Drogenschnelltest bei unserer jugendlichen Mandantin zeigte ein positives Ergebnis bei verschiedenen Betäubungsmitteln an. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer jugendlichen Mandantin vor, Betäubungsmittel erworben und besessen und somit gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben.

Der Vater unserer jugendlichen Mandantin suchte umgehend die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere jugendliche Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen.

In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und nutzte die Aussagen unserer Mandantin von der polizeilichen Vernehmung zu ihren Gunsten. Des Weiteren legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unsere Mandantin keine Betäubungsmittel erworben oder besessen hatte. In diesem Zusammenhang führte er auch unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass kein strafbares Verhalten unserer Mandantin vorlag.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweises ein. Für unsere jugendliche Mandantin war dies eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

23. Februar 2024: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Im Rahmen einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts Aachen, dass sich in der an unseren Mandanten adressierten Postsendung eine Aufzuchtstation für Pilze befand. Daher warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten vor, Betäubungsmittel aus dem Ausland bestellt und auf diesem Wege Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Erschrocken über diese Beschuldigung kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Deshalb wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gemäß § 170 StPO einzustellen.

In seinem Schreiben machte er insbesondere auf die Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Des Weiteren verwies Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche tatsächliche und rechtliche Probleme.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

21. Februar 2024: Strafverfahren wegen Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unterschlagung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Paketzusteller ein Telefon nicht ausgeliefert, sondern für sich behalten zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach dem Gespräch mit unserem Mandanten, nahm Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus.

Anschließend beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Potsdam in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte er glaubhaft den tatsächlichen Tathergang dar. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Die Einstellung des Verfahrens war für unseren Mandanten eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

14. Februar 2024: Widertand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt

Unser Mandant war ersichtlich erleichtert als ihm Rechtsanwalt Dietrich mitteilte, dass er mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Hagen davon überzeugen konnte, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Auflagen einzustellen.

Zuvor hatte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen der Eishockey-Spielbegegnung der Iserlohn Roosters gegen den EHC Eisbären Berlin in eine polizeiliche Maßnahme geraten zu sein und Widerstand gegen diverse Polizeibeamte geleistet zu haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Hagen gegen unseren Mandanten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hagen an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich den tatsächlichen Tathergang vor und legte in diesem Zusammenhang glaubhaft dar, dass sich unser Mandant zu keiner Zeit einer polizeilichen Maßnahme entziehen wollte. Darüber hinaus nutzte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Zeugenaussagen zu Gunsten unseres Mandanten und legte auf diesem Wege argumentativ dar, dass von unserem Mandanten entgegen der anzeigenden Polizeibeamten keinerlei Widerstandshandlungen ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft Hagen folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung im besonders schweren Fall

12. Februar 2024: Versuchte Vergewaltigung an einer ehemaligen Arbeitskollegin – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Folgendes war geschehen: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter Vergewaltigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Arbeitskollegin in seinem Auto angefasst und versucht zu haben, ihr seinen Penis in den Mund zu drücken. Trotz wiederholter Bitte mit den Handlungen aufzuhören, soll unser Mandant das vermeintlich geschädigte Opfer weiterhin aufdringlich berührt haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang führte er glaubhaft die eigentliche Intention des vermeintlich geschädigten Opfers bezüglich des Treffens mit unserem Mandanten aus und zeigte auf diesem Wege mithilfe zahlreicher Beweismittel aus der Ermittlungsakte, dass unser Mandant vielmehr selbst Opfer einer Falschbeschuldigung war. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.