Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen

Unsere Mandantin meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem Sie von der Berliner Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Hierbei stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in den letzten drei Jahren bereits zwei Mal durch das Amtsgericht Tiergarten einmal wegen Betruges und einmal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden ist. Rechtsanwalt Dietrich regte trotz dieser Vorstrafen im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens an. 

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

28. März 2018: Unerlaubter Erwerb von Crystal Meth – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei in Regensburg geriet unser Mandant in den Verdacht, über das Internet mehr als 14 Gramm Crystal Meth gekauft zu haben. Ein Verkäufer hatte nach seiner Verhaftung umfassend über seine Geschäfte mit Betäubungsmitteln ausgesagt und unseren Mandanten dadurch ebenfalls schwer belastet.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten an und arbeitete diese gründlich durch. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass unser Mandant über einen längeren Zeitraum lediglich sehr geringe Mengen des Crystal gekauft hatte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies in seiner Begründung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung und legte dar, dass unser Mandant stets nur geringe Mengen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erworben hatte. Zudem waren diese ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt. Rechtsanwalt Dietrich schlug daher vor, dass unser Mandant einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sollte und im Gegenzug das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

Nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei wurde unser Mandant auf einer Brandenburger Landstraße gestellt und kontrolliert. Dabei gewannen die Polizeibeamten den Eindruck, unser Mandant stehe unter Einfluss von Alkohol und Drogen und sei gerade deshalb zuvor völlig enthemmt und rücksichtslos gefahren. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von fast 1 Promille. Folglich wurde der Führerschein unseres Mandanten beschlagnahmt und später vom Amtsgericht Neuruppin ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen unseren Mandanten erlassen, in dem er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem wurde unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.

Fachanwalt Strafrecht: kinderpornographische Schriften, § 184b StGB

22. März 2018: Verbreiten und Besitz von kinderpornografischen Schriften, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde bei unserem Mandanten die Wohnung wegen des Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften  gem. § 184b StGB in der alten Fassung durchsucht. Aufgrund der verdachtsunabhängigen Überwachung einer Tauschbörde im Internet ging die Staatsanwaltschaft Cottbus davon aus, dass unser Mandant über eine Tauschbörse kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB bezogen und weiter verbreitet haben soll.

Zwei Tage nach der Durchsuchung erhielt er durch die Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. Unser Mandant wollte den Termin in der Vorladung nicht wahrnehmen. Er wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich sagte deshalb zunächst den Termin in der Vorladung gegenüber der Polizei ab und beantragte zur Fertigung einer Stellungahme Akteneinsicht. Unser Mandant beteuerte gegenüber Rechtsanwalt Dietrich, dass er sich diesen Vorwurf nicht erklären könne. Nach der durch Rechtsanwalt Dietrich genommen Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich auf dem Rechner unseres Mandanten tatsächlich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB befanden. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Cottbus da, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Rechner unseres Mandanten über ein sogenanntes „Botnet“ ferngesteuert worden sei. Rechtsanwalt konnte auch eine Bescheinigung der Telekom vorweisen, in welcher die Telekom auf vermeintliche Angriffe auf den Rechner unseres Mandanten hingewiesen hat. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. März 2018: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Nach dem Aufenthalt in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg kam es zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen von Heranwachsenden, in die auch unser Mandant involviert war. Bei der Auseinandersetzung schlugen und traten die Beteiligten aufeinander ein, einer Beteiligten wurde dabei die Nase gebrochen, mehrere Personen wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Unser Mandant wurde schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mehrere Zeugen hatten unseren Mandanten auf einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage wiedererkannt und konnten seine Beteiligung an der körperlichen Auseinandersetzung genau beschreiben.

Nachdem das Gericht einen Termin für Hauptverhandlung bestimmt hatte, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten auf diese Verhandlung vor und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Aggressionen nicht in erster Linie von unserem Mandanten ausgingen, sondern ebenso von der anderen Gruppe. Außerdem befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen umfassend zu dem Tatgeschehen und konnte dadurch die erheblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Hauptgeschädigte einzustellen. Zu einer Verurteilung unseres Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung kam es dadurch nicht. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten die von ihr geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass auch die vom Gericht festgesetzte Geldauflage auf die Schmerzensgeldzahlung angerechnet wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsverstoß

15. März 2018: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit

Unsere Mandantin hatte mit ihrem Dienstwagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um fast 30 km/h überschritten und war geblitzt worden. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der eine Geldbuße von 120,00 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister vorsah.

Da unsere Mandantin bereits mehrere „Punkte in Flensburg“ hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der anwaltlichen Vertretung in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rostock an. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Übersendung weiterer technischer Protokolle des Messgerätes. Schließlich wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Verwaltungsbehörde und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einer mehrseitigen Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die Ermittlungsakte aus, dass das Verfahren mittlerweile verjährt war und somit ein Verfahrenshindernis bestand. Die Verwaltungsbehörde entsprach dem Antrag jedoch nicht, sondern schickte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nicht unmittelbar ein, sondern leitete es an das zuständige Amtsgericht weiter. Erst das Amtsgericht bestätigte die Einstellung des Bußgeldverfahrens und erlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unserer Mandantin auf. Unsere Mandantin war sehr froh, keinen weiteren Punkt bekommen zu haben und dadurch auch weitreichenden beruflichen Konsequenzen entgangen zu sein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung

Der Nachbar unserer Mandantin erstattete Anzeige bei der Polizei und gab dort zu Protokoll, unsere Mandantin habe ihm mit einem Laubbläser Dreck ins Gesicht gepustet und dadurch am Auge verletzt. Unsere Mandantin hatte sich in dem Ermittlungsverfahren zunächst selbst verteidigt und aufgrund der Vorladung als Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene teilweise belastenden Erklärungen abgegeben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel erlies einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe von fast 3.000 € verurteilt wurde. Dagegen wurde Widerspruch erhoben.

Erst kurz vor der bereits anberaumten Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich auf den bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand und gab gegenüber dem Gericht eine Erklärung ab. In dieser arbeitete Rechtsanwalt Dietrich  bezugnehmend auf den gemachten Tatvorwurf heraus, dass zwischen unserer Mandantin und ihrem Nachbarn bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit besteht, der schon des Öfteren zu Provokationen und Anschuldigungen geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin wiederholt von ihrem Nachbarn belästigt worden war, insbesondere durch eine nicht ordnungsgemäße Ablagerung von Gartenabfällen. Insofern habe unsere Mandantin sich gegen diese Belästigung wehren wollen, indem sie die Abfälle mit dem Laubbläser etwas wegpustete, was der Nachbar mitbekam. Die Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sei jedoch nicht hinreichend begründet, sondern stelle sich vielmehr als weiterer „Racheakt“ des Nachbarn dar. Nach diesen Ausführungen war das Gericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße unterhalb von 1.000 € einzustellen.