Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

14. September 2016: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein): Verfahrenseinstellung nach Teilnahme an Verkehrserziehungskurs

Unser Mandant befuhr mit dem Motorrad seines Vaters die Bundesautobahn A 100 in Berlin. Plötzlich fiel der Motor aus, sodass unser Mandant das Motorrad gemeinsam mit einem Freund auf dem Seitenstreifen schieben musste, um rasch die Autobahn verlassen zu können. Dies wurde von der herbeigerufenen Polizei beobachtet und abgesichert. Als die Polizisten schließlich Führerschein und Fahrzeugpapiere einsehen wollten, stellte sich heraus, dass unser Mandant nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Motorrads verfügte.

Die Polizisten teilten unserem Mandanten zutreffend mit, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Daraufhin kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten und setzte sich danach mit dem Amtsgericht Tiergarten in Verbindung. Gegenüber dem Amtsgericht regte er an, man solle das Verfahren einstellen, wenn unser Mandant an einem Verkehrserziehungskurs teilnehme, schließlich erscheine doch dann eine Ahndung des Motorradfahrens ohne Führerschein auf der Autobahn entbehrlich. In der Hauptverhandlung zeigte sich das Gericht offen für Rechtsanwalt Dietrichs Vorschlag und stellte das Verfahren schließlich nach der Kursteilnahme unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug

29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während einer Fahrt mit dem ICE zwischen Berlin und Hannover zum Nachweis der Entrichtung des Fahrpreises eine Bahncard 100 vorgelegt zu haben, die komplett gefälscht gewesen sein soll. Unser Mandant soll hierzu die abgelaufene Bahncard seiner Lebensgefährtin verwendet und mit neuer Folie und neuen Daten bedruckt haben. Dass unser Mandant beruflich Folienbeschichtungen herstellt, stützte den Verdacht der Urkundenfälschung zusätzlich.

Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.

Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

26. August 2016: Warenbetrug - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Hintergrund der Verurteilung war die Bestellung in einem Möbelhaus in Berlin Marzahn. Unser Mandant hatte nach Lieferung der Möbel diese nicht bezahlt. Unser Mandant war bereits 16 Mal in der Vergangenheit überwiegend wegen Betruges verurteilt worden. Er hatte wiederholt mehrjährige Freiheitsstrafen erhalten, wobei die höchste Strafe wegen Betruges vier Jahre Freiheitsstrafe betragen hatte. Unser Mandant ist zunächst davon ausgegangen, vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Das Amtsgericht sah sich hierzu insbesondere aufgrund der Vorverurteilungen nicht in der Lage. Nach der Verurteilung durch das Amtsgericht wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Berufung ein, und wandte sich dann an den zuständigen Richter vom Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich legte hier dar, dass sich unser Mandant deutlich stabilisiert habe. Familiär und beruflich sei die Situation nicht mehr vergleichbar, wie zur Zeit der Tatbegehung. Das Landgericht Berlin konnte zunächst aufgrund der Vorstrafensituation keine große Hoffnung machen. In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche aufbereitete Unterlagen vor, aus denen sich die berufliche und familiäre Veränderung ergab. Die Staatsanwaltschaft Berlin blieb trotz dieser Unterlagen dabei, keine Bewährungsstrafe zu beantragen. Das Landgericht forderte von unserem Mandanten weitere Nachweise, die durch unseren Mandanten bis zum zweiten Termin zur Verfügung gestellt wurden. Aufgrund dieser Unterlagen und des Gesamteindrucks wurde das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und unser Mandant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

01. August 2016: Diebstahl bei Netto und Primark - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten, einem italienischen Staatsbürger, wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in mehreren Geschäften Lebensmittel und Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Mit den Vorwürfen vor Ort konfrontiert, hat er sogar Dokumente unterzeichnet, in denen er die Taten gestand.

Die Ausgangslage für einen befriedigenden Ausgang des Verfahrens war somit ungünstig. Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich daher unmittelbar mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung und besprach die Möglichkeiten einer konsensualen Verfahrenserledigung.

Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung

21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung - niedrige Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle am Görlitzer Bahnhof in Ermangelung eines gelösten Fahrausweises mit einer Bierflasche in Richtung des Kontrolleurs geschlagen zu haben, um sich der Kontrolle zu entziehen. Ein entsprechendes Verhalten ist - abgesehen vom Erschleichen von Leistungen - als versuchte gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

Nachdem das Gericht Bedenken gegen eine Entscheidung im Strafbefehlsverfahren geäußert hatte, fand eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten statt.

In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

29. Juni 2016: Diebstahl - Freispruch in Berufungsinstanz

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht auf dem Gelände eines Autohauses vier Reifen eines Neuwagens von einem zum Verkauf stehenden Auto abgeschraubt und anschließend gestohlen zu haben. Der Tatverdacht ergab sich aus den Angaben eines Bekannten unseres Mandanten, der selbständig zur Polizei gegangen war und unseren Mandanten angezeigt hatte. Gegenüber der Polizei hatte der Bekannte noch ausgeführt, dass er an dem Diebstahl nicht beteiligt gewesen sei, vielmehr lediglich im Auto gewartet habe.

Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.

Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht / Körperverletzung

16. Juni 2016: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht und Körperverletzung

Unsere Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad auf der Straße. An einer Ampel verlor sie das Gleichgewicht und stürzte gegen ein sie gerade überholendes Fahrzeug. Ohne weiter anzuhalten fuhr sie weiter. Der Autofahrer verfolgte sie und zwang sie zum Anhalten an der nächsten Kreuzung. Als sie der Autofahrer sie zur Rede stellen wollte, schlug unsere Mandantin dem Autofahrer wiederholt ins Gesicht. Mehrere unbeteiligte Zeugen bestätigten diesen Geschehensablauf. Es wurde deshalb gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und Körperverletzung ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf.

Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsere Mandantin von etwaigen Beschädigungen am Fahrzeug nichts gemerkt hat. Sie musste deshalb davon ausgehen, dass sie von einer fremden Person verfolgt wird. Die Schläge ins Gesicht waren nach ihrer Vorstellung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.

Aus einer Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:

- Ich könnt Sie knutschen - Ich bin happy - Danke Danke Danke.?