Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Freispruch bei Unfallflucht
13. November 2017: Freispruch bei Vorwurf Fahrerflucht und Fremdschaden von fast 3.000,00 €
Aufgrund des für die Staatsanwaltschaft Hildesheim eindeutigen Beweisergebnisses war sie hierzu nicht bereit. Hinzu kamen Vorstrafen unseres Mandanten, insbesondere wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol am Steuer) und mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. Deshalb wurde unserem Mandanten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim durch das Amtsgericht Peine die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Polizei nahm unserem Mandanten den Führerschein ab. Weiterhin wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung machte unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich weiterhin keine Angaben. Da sich in der dann durchgeführten Beweisaufnahme ein Tatnachweis als schwierig herausstellte, verlangte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Vernehmung eines weiteren bisher nicht geladenen Zeugens. Dieser wurde kurzfristig telefonisch nachgeladen und erschien kurze Zeit später beim Gericht. Dieser Zeuge konnte zur Überführung unseres Mandanten nichts beitragen. Deshalb wurde unser Mandant, entsprechend des Antrags von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen. Den Führerschein hat unser Mandant unmittelbar im Gerichtssaal wiedererhalten.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
10. November 2017: Fälschung von Bewerbungsunterlagen – Einstellung gegen Geldauflage
Im Zuge der Wiederaufnahme der strafrechtlichen Ermittlungen wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der eingereichten Dokumente. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Bank kein Schaden entstanden ist, die Ermittlungsmaßnahmen unseren Mandanten jedoch stark belasteten. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ließ sich auf eine vorläufige Einstellung gem. § 153a StPO ein, forderte als Geldauflage jedoch einen vierstelligen Betrag, der innerhalb von fünf Monaten zu zahlen sein sollte. Aufgrund verschiedener Umstände geriet unser Mandant wenig später aber in Zahlungsschwierigkeiten, sodass die erreichte Verfahrenseinstellung zu scheitern drohte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend an die Staatsanwaltschaft, machte die finanziellen Schwierigkeiten unseres Mandanten deutlich und konnte im Ergebnis eine Wiederaufnahme der Ermittlungen verhindern. Zudem erreichte Rechtsanwalt Dietrich eine Absenkung des monatlich zu zahlenden Betrages. Als unser Mandant wiederholt in Zahlungsverzug geriet, gelang es Rechtsanwalt Dietrich erneut, die Staatsanwaltschaft trotz ihrerseits geäußerter „großer Bedenken“ von einer Fristverlängerung zu überzeugen und die angepasste Ratenzahlung weiterhin zu akzeptierten. Im Ergebnis gelang trotz der schwierigen Umstände mit Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich die endgültige Einstellung des Strafverfahrens.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornografie
08. November 2017: Verdacht auf Verbreitung von kinderpornografischen Schriften – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Unmittelbar nach der Wohnungsdurchsuchung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz angefordert und durchgesehen hatte, konnte er darlegen, dass anhand des Ermittlungsergebnisses nicht geklärt ist, wer in dem Mehrpersonenhaushalt unseres Mandanten kinderpornografische Daten aus dem Internet heruntergeladen bzw. dort verbreitet hatte. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € - Einstellung des Verfahrens
Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung
Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen
Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.