Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße

Unser zur Tatzeit 19jähriger Mandant aus der Republik Moldau befuhr des Nachts mit einem von einem Freund geliehenen Pkw die Behrenstraße in Berlin. Weil er eine Sperrfläche überfuhr, wurde er von Streifenpolizisten zwecks eines verkehrsaufklärerischen Gesprächs angehalten. Auf Verlangen der Polizisten, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuhändigen, musste unser Mandant einräumen, dass er über eine Fahrerlaubnis nicht verfüge. Die Polizisten erklärten ihm, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat sei, die grds. mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werde. Gleichzeitig erklärten sie ihm auch, dass er als Heranwachsender im Falle eines kooperativen Verhaltens ggf. mit einer Einstellung im Wege der Diversion rechnen könne.

Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.

Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

28. März 2017: Bewährungsstrafe nach mehreren Online-Betrugstaten trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Kiel warf ihm vor, in mehreren Fällen Kleidungsstücke über verschiedene Online-Portale an Nutzer verkauft, sie jedoch nach Zahlungseingang nicht abgeschickt zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug strafbar.

Der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten wies bereits zahlreiche einschlägige Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen auf. Zudem stand unser Mandant bereits zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen unter (einschlägiger) Bewährung.

Der ursprüngliche Verteidiger unseres Mandanten hatte ihm nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf mitgeteilt, er - könne schon einmal die Koffer für das Gefängnis packen?. Daraufhin, entzog unser Mandant dem ursprünglichen Verteidiger das Mandant und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit dem Amtsgericht in Verbindung und legte schriftlich zahlreiche Beweisprobleme der Anklage dar. Vor dem Hauptverhandlungstermin regte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein informelles Vorgespräch mit dem Amtsgericht Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel an. Darin verwies er auf die zwischenzeitlich eingetretene Stabilisierung unseres Mandanten, der bis zum Hauptverhandlungstermin keine Straftaten begangen hatte. Auch führte er aus, dass aufgrund des zeitlichen Abstands von einem Jahr zwischen den Tathandlungen und der Hauptverhandlung der staatliche Strafanspruch gemindert sei.

In einem Vorgespräch erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragen zu wollen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Norderstedt schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung wäre auch ein Bewährungswiderruf wahrscheinlich

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie gem. § 184b StGB

06. März 2017: Besitz von Kinderpornografie - Einstellung des Verfahrens trotz Geständnis im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant hat über das Chatprogramm ICQ kinderpornografisches Material gem. § 184b StGB mit anderen Internetnutzern getauscht. Daraufhin erließ das Amtsgericht Cottbus einen Durchsuchungsbeschluss, der zeitnah vollstreckt wurde. Die Polizei beschlagnahmte bei unserem Mandanten einen Laptop, ein Smartphone sowie diverse CD-ROMs und fand auf diesen Datenträgern eine große Datenmenge mit kinderpornografischem Material gem. § 184b StGB. Während der Durchsuchungshandlungen verzichtete unser Mandant auf sein Schweigerecht und machte umfassende Angaben zum Tatvorwurf.

Erst danach beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten.

Dieser hatte großes Interesse daran, sich mit seinen pädophilen Neigungen auseinanderzusetzen und sich dabei professionell unterstützen zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich vermittelte sogleich Kontakte zum Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie mehreren Psychotherapeuten. Unser Mandant nahm innerhalb kurzer Frist zahlreiche Termine war, deren Kosten ihm von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet worden sind.

Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Nachweise für die Therapiebereitschaft unseres Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus einreichen. Aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sprach dies dafür, dass unser Mandant künftig kein kinderpornografisches Material mehr herunterladen würde. Er regte an, aufgrund dessen das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dem kam die Staatsanwaltschaft nach. Obwohl unser Mandant den Tatvorwurf bereits gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, gilt er weiterhin als unschuldig. Daher kann er wegen der konkret vorgeworfenen Tat auch nicht mehr bestraft werden. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

01. März 2017: Strafbefehl wegen Körperverletzung nach Nachbarschaftsstreit - Einstellung des Verfahrens

Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 - verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.

Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf zwei zwölfseitigen Strafanzeigen der Nachbarinnen, die sowohl den Tatverlauf detailliert und weit übereinstimmend aus ihrer Perspektive schilderten, als auch auf den langwierigen Nachbarschaftsstreit zwischen unserem Mandanten und den beiden Mieterinnen eingingen.

Unser Mandant verteidigte sich zunächst selbst, stellte den Sachverhalt nach besten Kräften objektiv und ohne die eigenen strafbaren Schläge und Griffe wegzulassen dar. Ebenso schilderte er, dass der Nachbarschaftsstreit mit den beiden Rentnerinnen, die vor allem seine Musikanlage als zu laut befanden, bereits seit Jahren schwelte und selbst durch eine von ihm beantragte gemeinsame Aussprache vor einem Schiedsmann nicht beigelegt werden konnte. Er erläuterte, dass sich am Tattag schlicht das dauerhaft angespannte Verhältnis entladen habe und auch er nicht unverletzt blieb, da ihm eine der Nachbarinnen einen gezielten Tritt in seine Leistengegend versetzte.

Weiterhin teilte unser Mandant mit, dass er seine Eltern pflege und zum ehrenamtlichen Betreuer seines Vaters ernannt sei. Unser Mandant ging davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Einsehen haben und auch seine Umstände sowie seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden in ihrer Erledigungsentscheidung berücksichtigen würde. Als ihm der Strafbefehl zugestellt wurde, erkannte er jedoch, dass die Staatsanwaltschaft all seine Äußerungen zur Beurteilung und Feststellung seiner Strafbarkeit benutzt hatte.

Daraufhin entschied er sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht ausführlich mit den Aussagen der Nachbarinnen auseinander und ermittelte einige Widersprüche. In einem persönlichen Gespräch mit dem nunmehr zuständigen Amtsgericht besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Umstände des Nachbarschaftsstreits und die emotional wie finanziell schwierige Situation unseres Mandanten als Pfleger seiner Eltern. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich mitteilen konnte, dass unser Mandant mittlerweile die Wohnung gewechselt hat, um dem Mieterstreit ein Ende zu bereiten, war auch das Gericht der Ansicht, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen sei. Rechtsanwalt Dietrich und das Amtsgericht mussten nun nur noch die Staatsanwaltschaft überzeugen, der Einstellung zuzustimmen, was zwei weitere Schriftsätze in Anspruch nahm.

Schließlich wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage, die erheblich unter der Geldstrafe des Strafbefehls lag, eingestellt. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Gemeinschaftlicher Betrug

16. Februar 2017: Gemeinschaftlicher Betrug an der Kasse im Warenhaus - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unsere Mandantin, eine Studentin der Psychologie, war über ein Subunternehmen seit zehn Monaten als Kassenmitarbeiterin in einem großen Berliner Warenhaus beschäftigt. Während eines ihrer Kassendienste näherte sich ihre Mutter mit einem großen Stapel Kleidungsstücke im Wert von über 1.000,00 - . Unsere Mandantin tat so, als würde sie die - Kundin? nicht kennen, und scannte zum Schein einen Großteil der Kleidungsstücke ein. Um kein Aufsehen zu erregen, druckte sie einen sogenannten - offenen Bon? aus und gab ihn ihrer Mutter, die mit den Kleidungsstücken das Warenhaus verließ. Weder Mutter noch Tochter war allerdings bewusst, dass Kaufhausdetektive den Vorgang per Videokamera beobachtet hatten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten räumten beide den Betrugsvorwurf ein. Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und diskutierte den Verfahrensstand ausführlich mit dem zuständigen Dezernenten. Rechtsanwalt Dietrich verwies auf die sozialen Umstände unserer Mandantin, die kurz vor Beendigung ihres Studiums stand und im Falle einer Verurteilung große Schwierigkeiten hätte, einen Arbeitsplatz zu finden. Er verwies ebenso darauf, dass unsere Mandantin über einen längeren Zeitraum bei dem Warenhaus beschäftigt war, ohne dass es zu vergleichbaren Vorkommnissen gekommen war. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, um auf diese Weise eine Verurteilung unserer Mandantin zu vermeiden. Der Staatsanwalt lehnte zunächst mit Hinweis auf die bei Begehung der Straftat zu Tage getretene - erhebliche kriminelle Energie? ab, konnte aber schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.

Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.

Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.

Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

11. Januar 2017: Kinderpornografie - Strafbefehl ohne Eintragung ins Führungszeugnis

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Wohnung vollstreckt und dabei eine große Menge Datenträger, darunter große Festplatten, eingezogen hatte.

Nach der polizeilichen Auswertung nur eines USB-Sticks, auf dem ausschließlich kinderpornografisches Material gemäß § 184b StGB gespeichert war, initiierte Rechtsanwalt Dietrich ein informelles Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich regte an, einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu akzeptieren, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Auswertung der weiteren Datenträger verzichten würde. Unser Mandant hatte mitgeteilt, dass ein Großteil der Festplatten mit kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB belegt sei. Die Gesamtzahl der kinderpornografischen Bilder und Videos sei kaum zu übersehen. Daher hätte bei vollständiger Auswertung der Datenträger unserem Mandanten eine Gefängnisstrafe drohen können. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Vorschlag einverstanden.

Aufgrund der ausgehandelten Zahl der Tagessätze wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Unser Mandant darf sich weiterhin legal als nicht vorbestraft bezeichnen. Unser Mandant war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert.