Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

07. Oktober 2013 Einstellung in Berufungsinstanz bei Diebstahlsvorwurf

Nach einem Diebstahl im Einzelhandelt meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant hatte ein Schloss im Werte von 40,00 - gestohlen. Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Aufgrund von Vorbelastungen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten scheiterte eine Einstellung abermals an der mangelnden Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin. Unser Mandant wurde deshalb durch das Amtsgericht verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Im Berufungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft Berlin anstelle der Amtsanwaltschaft Berlin zuständig. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Staatsanwalt und dem Landgericht Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass der Diebstahl aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation begangen worden ist. Deshalb wurde das Verfahren schließlich gegen Ableistung von 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

27. August 2013 Niedrige Geldstrafe anstatt Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Berufungsinstanz

Das Amtsgericht Tiergarten hatte unseren Mandanten wegen Diebstahls in einem Berliner Baumarkt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund der hohen Freiheitsstrafe war, dass unser Mandant in der Vergangenheit wiederholt wegen Diebstahlstaten verurteilt worden ist. Er stand bereits unter zwei Bewährungen wegen Diebstahls. Im vorliegenden Verfahren hatte unser Mandant laut der Anklage im Baumarkt Waren unter seinen Kleidungsstücken versteckt. Als er bemerkte, dass er vom Ladendetektiv beobachtet wird, hat er sich der Ware wieder entledigt. In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich den als Zeugen vernommen Detektiv insoweit verwirren, als dass der Detektiv nicht mehr wusste, ob die Ware tatsächlich unter Kleidungsstücken verborgen gewesen ist. Aufgrund der Angaben unseres Mandanten am Tatort wurde dieser deshalb lediglich wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung

10. Mai 2013 Freispruch vom Vorwurf Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlich Geschädigten gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter verprügelt zu haben. Der vermeintlich Geschädigte hatte erhebliche Verletzungen im Kopfbereich davon getragen. Der vermeintlich Geschädigte hatte angegeben, dass er vor der Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin gewartet habe. Unser Mandant, ebenfalls ein Ex-Ex-Lebensgefährte, habe mit einem Unbekannten den vermeintlich Geschädigten von Hinten angegriffen und verprügelt. Danach sei unser Mandant geflüchtet. Die unmittelbar zum Tatort gerufene Polizei hatte sofort unseren Mandanten zu Hause aufgesucht. Unser Mandant gab an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Seine Handverletzungen führte er auf Handwerkerarbeiten zurück. Er berief sich auf einen Alibizeugen. Dieser Alibizeuge bestätigte nicht die Angaben unseres Mandanten. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Ex-Lebensgefährtin unseren Mandanten um Hilfe gebeten hatte. Als unser Mandant ohne eine weitere Person vor der Wohnung erschien, hat der vermeintlich Geschädigte CS-Gas auf ihn gesprüht. Gegen diesen Angriff hat sich unser Mandant lediglich gewehrt. Den vermeintlich Geschädigten konnte Rechtsanwalt Dietrich in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Das Gericht konnte schließlich nicht mit Sicherheit sagen, welche Sachverhaltsschilderung zutreffend sei. Deshalb wurde unser Mandant trotz der ursprünglich gegenüber der Polizei gemachten falschen Angaben freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.