Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsordnungswidrigkeit
07. Mai 2021: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß
Unser Mandant suchte die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich mit dem Anhörungsbogen der Polizei auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Bußgeldverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und forderte bei der Bußgeldstelle dann Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Gegen den von der Bußgeldstelle gegen unseren Mandanten erlassenen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich zudem Einspruch ein. Dennoch wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber auf die Widersprüche in der Ermittlungsakte hinweisen, woraufhin das Amtsgericht Tiergarten schließlich dazu bereit war, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Auch entfiel dadurch die Eintragung eines Punktes, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.
Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren
06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung
Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über die Ampel
21. Oktober 2019: Einstellung bei qualifizierten Rotlichtverstoß in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und nahm Akteneinsicht. Bereits vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass ohne einen Ampelschaltplan eine Verteidigung nicht möglich sei. Deshalb forderte das Gericht einen Ampelschaltplan an. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich anhand des Ampelschaltplanes dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant nach einer Rotphase lediglich einige Sekunden zu früh losgefahren sei. Das Gericht bot deshalb an, auf das Fahrverbot zu verzichten. Hiermit war Rechtsanwalt Dietrich nicht einverstanden, Vielmehr konnte er weitere Unsicherheiten in der Vernehmung der Polizeizeugen herausarbeiten. Nach Vernehmung der Polizeizeugen konnte tatsächlich nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant nur wenige Sekunden zu früh losgefahren sei. Deshalb wurde das Verfahren einvernehmlich eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel
24. Mai 2019: Kein Punkt bei Rotlichtverstoß
Mit dem Anhörungsbogen der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Bußgeldverfahren. Nach Auswertung der Ermittlungsakte forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Bußgeldstelle zunächst Nachweise über die Funktionstüchtigkeit der Blitzeranlage an. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant auf den von dem Blitzer gemachten Fotos nicht eindeutig zu identifizieren sei und beantragte daher hochauflösende Fotos.
Die Bußgeldstelle war jedoch davon überzeugt, dass unser Mandant den Rotlichtverstoß begangen haben musste und erließ einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. Nachdem das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden war, wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifel bezüglich der Beweiskraft der Blitzerfotos sowie der Messdaten und forderte ein Sachverständigengutachten über die Funktionstüchtigkeit der Ampel und der Blitzeranlage an.
Nach diesen Einwendungen von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht schließlich bereit, die ursprünglich verhängte Geldbuße auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu reduzieren. Dadurch entfiel auch die Eintragung eines Punktes „in Flensburg“. Weil unserem Mandanten in der Vergangenheit wegen zu vieler Punkte bereits für längere Zeit der Führerschein entzogen worden war, war er über diesen Verfahrensausgang ohne Gerichtsverhandlung sehr froh. Geradezu erleichtert war unser Mandant darüber, dass das Bußgeld im Ergebnis so gering ausfiel und er in dieser Sache weder einen weiteren Punkt noch ein befürchtetes Fahrverbot erhielt.
Fachanwalt Strafrecht: Bei Rot über Ampel
06. April 2018: Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß – Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin das zuständige Amtsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumte und ausdrücklich das persönliche Erscheinen unseres Mandanten anordnete. Am Tag der Verhandlung erschien unser Mandant jedoch nicht vor Gericht, sodass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen wurde. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nun Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und versicherte unter Vorlage eines ärztlichen Attests, dass unser Mandant an besagtem Tag krankheitsbedingt verhandlungsunfähig war. Allerdings wurde auch dieser Antrag vom Amtsgericht mit der Begründung verworfen, das Attest mache keine hinreichenden Angaben zu der ärztlichen Untersuchung und der festgestellten Krankheit unseres Mandanten. Gegen diesen ablehnenden Beschluss erhob Rechtsanwalt Dietrich die sofortige Beschwerde, der vom Landgericht stattgegeben wurde. Daraufhin wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht fortgesetzt und ein neuer Termin anberaumt, der wegen einer Terminkollision sofort wieder verlegt werden musste. Schließlich teilte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht mit, dass auch der danach festgelegte Termin nicht wahrgenommen werden könne, da unser Mandant weiterhin nachweislich verhandlungsunfähig sei. Nichtsdestotrotz verwarf das Amtsgericht nun wieder den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, woraufhin Rechtsanwalt Dietrich ein weiteres Mal erfolgreich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragte. Letztlich kam es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich umfassend zugunsten unseres Mandanten vor und brachte das Gericht schließlich dazu, das Verfahren endgültig einzustellen. Unser Mandant war nach den vorangegangenen Strapazen über dieses Ergebnis sehr erleichtert.