Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

10. September 2024: Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti mangels Tatnachweises eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Personen Graffitis an Hauswände in Berlin-Kreuzberg gesprüht zu haben. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Unser Mandant und die drei weiteren Personen wurden von den Polizeibeamten dann einige Straßen weiter angetroffen. Bei einigen Teilnehmern der Gruppe konnten frische Farbanhaftungen an den Händen sowie Farbdosen im Rucksack festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher gegen alle Teilnehmer der Gruppe, einschließlich unseres Mandanten, ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schriftsatz glaubhaft vor, dass unser Mandant nicht an dem Graffitisprühen beteiligt war und wies insbesondere darauf hin, dass unser Mandant beim Eintreffen der Polizei keinerlei Farbanhaftungen aufgewiesen hatte und von der Zeugin auch nicht als Sprüher identifiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweises einstellen. 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung

08. Januar 2024: Körperliche Auseinandersetzung mit dem Uberfahrer - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Grund für die Vorladung war die Strafanzeige eines Uberfahrers, der unseren Mandanten beschuldigte, ihn im Gesicht geschlagen zu haben, wobei auch seine Brille beschädigt worden sein soll. Ferner soll unser Mandant den Uberfahrer von hinten heftig gewürgt haben, sodass dieser über eine geraume Zeit keine Luft bekommen und fast ohnmächtig geworden sein soll. Deshalb ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Besonders an diesem Fall war der Umstand, dass der vermeintlich Geschädigte und unser Mandant den Geschehensablauf unterschiedlich bei der Polizei schilderten. Auch erschienen die vorgeladenen Zeugen nicht bei der Polizei und machten keinerlei Angaben zu dem tatsächlichen Geschehensablauf.

Aufgrund dieser komplizierten Lage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Zunächst nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht gegeben war. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass kein rechtswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten vorlag. Des Weiteren machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte auf das Fehlen diverser verfahrensrechtlicher Voraussetzungen aufmerksam. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

13. September 2021: Vorwurf der Sachbeschädigung - Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung. Unser Mandant soll sich mit einer anderen Person gestritten haben und danach auf die Motorhaube von dessen Auto geschlagen und dadurch eine Delle verursacht haben.

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Er wandte sich daher an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben zunächst vor, dass die Zeugen des Vorfalls zu diesem keine näheren Angaben hatten tätigen können. Auch wies er darauf hin, dass eine Sachbeschädigung grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird und dass der vermeintlich Geschädigte vorliegend auf einen solchen Strafantrag verzichtet hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

21. Juli 2021: Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn angezeigt, da er dessen Grundstück betreten haben und dessen dort befindliche Dachrinne beschädigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht und ihn um rechtlichen Beistand geboten.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

21. Januar 2021: Verfahren wegen Sachbeschädigung trotz Vorstrafen in der Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung geführt, da sie mutwillig gegen die Hauseingangstür ihres Mehrfamilienhauses getreten haben soll, wodurch diese beschädigt wurde. Angezeigt wurde sie von ihrem Nachbarn, der den Vorfall beobachtet haben soll.

Als gegen unsere Mandantin vom Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen wurde, kontaktierte sie Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte er sich dann mit einem Schreiben direkt an das Amtsgericht Tiergarten. In dem Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen und verwies hierfür insbesondere auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin, die sich seit Jahren wegen einer Persönlichkeitsstörung in ärztlicher Behandlung befindet. Das Amtsgericht Tiergarten wollte das Verfahren zunächst dennoch nicht einstellen und bestimmte einen Termin zur Hauptverhandlung. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht dann aber persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Sachbeschädigung gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin, die bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister hat, war über das Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Sachbeschädigung

26. Oktober 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch einen Feuerlöscher

Da er eine Vorladung der Bundespolizeidirektion Berlin als Beschuldigter einer gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner rechtlichen Vertretung. Unser Mandant soll zusammen mit drei weiteren Personen während einer S-Bahnfahrt zwischen Adlershof und Altglienicke einen Feuerlöscher entleert, diesen anschließend gegen die Fensterscheibe gehauen und schließlich durch die eigene Körperkraft aus dem Rahmen getreten haben. Während die beteiligten Personen den Feuerlöscher im Wagen der S-Bahn entleerten, kam eine unbeteiligte Person, die sich ebenfalls in dem Wagen aufhielt, zu Schaden. Diese Person hatte den Löschnebel des Feuerlöschers eingeatmet. Am S-Bahnhof Altglienicke stiegen sowohl die geschädigte Person als auch die Randalierer aus, wodurch es der geschädigten Person möglich war, die Randalierer zu erkennen.

Dies war vorher aufgrund des Nebels nur unzureichend möglich gewesen. Drei S-Bahn-Stationen weiter konnten die vermeintlichen Randalierer dann von der Polizei Berlin gestellt werden. Bei einer anschließenden Gegenüberstellung konnte der Geschädigte die Personen wiedererkennen. Ein weiterer Zeuge, der die Polizei überhaupt erst gerufen hatte, machte ebenfalls eine Zeugenaussage und gab an, gesehen zu haben wie die Randalierer einen Feuerlöscher entleert und eine S-Bahn-Fensterscheibe aus dem Rahmen getreten haben. Nach Übernahme des Mandats und nach Akteneinsicht beantragte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte darin insbesondere an, dass sich nicht belegen lasse, dass unser Mandant etwas mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten zu tun habe. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, inwiefern die Zeugenaussagen unbrauchbar seien. Beide Zeugen hatten das Geschehen zwar beobachtet, konnten unseren Mandanten als Täter aber weder bestimmen noch hinreichend beschreiben. Auch eine Wahllichtbildvorlage, die der Geschädigte durchgeführt hatte, war erfolglos geblieben. Zusätzlich gab Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Bestimmung des genauen Tatorts und des genauen Tatmittels zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Volksverhetzung

12. Juni 2019: Sachbeschädigung und Volksverhetzung durch Graffiti – Einstellung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin, weil sie in Berlin-Lichtenberg mehrere Graffiti-Schriftzüge an eine Hauswand gesprüht haben soll. Diese Schriftzüge sollen sich gegen einen bestimmten Nachbarn gerichtet und ihn verleumdet haben. Weil in einem Graffiti auch ein gewisser Bezug zu NS-Verbrechen gesehen werden konnte, bestand hier zusätzlich der Tatverdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

Unsere Mandantin wurde der Tat verdächtigt, weil sie mit dem in den Graffiti-Schriftzügen benannten Nachbarn zuvor einen heftigen Streit gehabt haben soll, der auch die persönliche Beziehung zwischen den beiden betraf. Von der Polizei erhielt unsere Mandantin schließlich eine Vorladung als Beschuldigter und wandte sich daraufhin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsergebnisse sorgfältig aus. Anschließend verfasste er einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er auf die Besonderheiten des konkreten Falles hinwies und die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin anregte.

Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Graffiti-Schriftzüge in erster Linie nicht auf die bewusst verletzende und schädigende Verleumdung des Nachbarn abzielten, sondern vielmehr als Ausdruck einer persönlichen Krise zu verstehen seien. Sofern der Nachbar auf die Streitigkeiten mit unserer Mandantin verwiesen hatte, wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unsere Mandantin nach diesem Streit in große Verzweiflung und tiefste Trauer gestürzt war und insgesamt ihre Emotionen nicht mehr kontrollieren konnte. Die Schuld unserer Mandantin sei daher auch als gering anzusehen.

Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass in dem konkreten Fall der Tatbestand der Volksverhetzung überhaupt nicht erfüllt sei. Zudem distanzierte sich unsere Mandantin ausdrücklich von jeglichem nationalsozialistischen Gedankengut. Die Staatsanwaltschaft stimmte den Darlegungen von Rechtsanwalt Dietrich schließlich zu. Auch folgte die Staatsanwaltschaft der Anregung, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.