Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

05. Juli 2018: Sachbeschädigung in der Rigaer Straße – Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant hatte nachts in der Rigaer Straße randaliert und Flaschen und Steine auf neu gebaute Häuser geworfen. Anwohner hatten ihn dabei beobachtet und die Polizei alarmiert, sodass unser Mandant noch in unmittelbarer Nähe festgenommen wurde. Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

Die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem linksextremistischen Hintergrund aus. Das Amtsgericht erließ kurze Zeit später einen Strafbefehl, in dem unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant in der Strafrechtskanzlei Dietrich und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und die Ermittlungsakte angefordert hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er zunächst darlegte, dass unser Mandant in besagter Nacht stark alkoholisiert gewesen war und sich nicht unter Kontrolle hatte. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass das Verhalten unseres Mandanten keinen politischen Hintergrund hatte. Rechtsanwalt Dietrich teilte dem Gericht zudem mit, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und regte daher eine Verfahrenseinstellung an. Weil die Tatvorwürfe jedoch im Zusammenhang mit Protesten in der Rigaer Straße standen, stimmten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht einer Verfahrenseinstellung nicht zu, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. In der Hauptverhandlung machte Rechtsanwalt Dietrich erneut die Situation deutlich, in der sich unser Mandant in der Nacht befand, und konnte nochmals darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten zutiefst bereut. Durch die umfangreichen Ausführungen in der Hauptverhandlung erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Strafverfahren gegen unseren Mandanten letztlich doch eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde lediglich aufgegeben, eine Geldauflage zu erfüllen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung

23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung

Unsere Mandantin hatte in einer Bankfiliale in Berlin-Hellersdorf randaliert und dabei immer wieder heftig gegen einen Geldautomaten getreten, weil ihre EC-Karte von dem Automaten eingezogen worden war. Selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten unsere Mandantin erst nach einigen Minuten beruhigen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenkontrolle provozierte und beleidigte dann ein Begleiter unserer Mandantin die eingesetzten Polizeibeamten. Als die Polizisten ihn daraufhin zu Boden brachten und festnehmen wollten, soll wiederum unsere Mandantin einem der Polizeibeamten von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund dieser Ereignisse wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung eingeleitet.

Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

26. Februar 2016: Sachbeschädigung - Einstellung wegen Geringfügigkeit

Nach Erhalt eines Strafbefehls meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, mit einer Bierflasche die Eingangstür eines Hotels in der Warschauer Straße in Berlin eingeworfen zu haben. Es soll ein Schaden von fast 1.000,00 - entstanden sein. Unser Mandant wurde unmittelbar nach der vorgeworfenen Zerstörung der Glastür durch mehrere Personen festgehalten und der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Berliner Polizei übergeben. Die Amtsanwaltschaft Berlin nahm im Strafbefehl das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung an. Bisher hatte unser Mandant vergeblich versucht, sich mit mehreren Schreiben selbst zu verteidigen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass es schwer werden würde, einen Tatnachweis zu führen. Der Ermittlungsakte war bisher insbesondere nicht sicher zu entnehmen, welcher Zeuge tatsächlich den Wurf der Flasche gesehen haben will. Die zum ersten Termin geladenen vier Zeugen wären sicher nicht ausreichend gewesen. Rechtsanwalt Dietrich kündigte deshalb bereits mehrere Beweisanträge an. Als dann lediglich von den vier geladenen Zeugen nur ein Zeuge vor Gericht erschien, war das Gericht bereit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich darauf bestand, dass auch seine Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse getragen werden, übernahm die Staatskasse auch alle Verfahrenskosten.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer Polizeikontrolle wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die ohne Arbeitserlaubnis für unsere Mandantin, die Inhaberin einer Umzugsfirma, Umzüge durchgeführt haben sollen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts nahm das Hauptzollamt Berlin umfangreiche und mehrjährige Ermittlungen auf, die unter anderem Hausprüfungen in der Umzugsfirma und Ermittlungen bei Auftragsvermittlern unserer Mandantin einschloss.

Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.

Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.

Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.

Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

27. Mai 2015: Körperverletzung u.a. - Geldstrafe trotz mehrfachen einschlägigem Bewährungsbruches

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm vom Amtsgericht Tiergarten zwei Anklagen zugestellt wurden. In beiden Anklagen wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gegenüber zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen verbal und körperlich aggressiv aufgetreten zu sein. Einer der ehemaligen Lebensgefährtinnen soll er darüber hinaus noch mehrere Türen in deren Wohnung eingetreten und die Wohnung verwüstet haben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits wiederholt strafrechtlich verurteilt worden war.

Im letzten Verfahren wurde unser Mandant durch das Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe stellten jeweils einen Bewährungsbruch da. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst darlegen, dass eine der Anklagen insbesondere bezüglich des Tatzeitraumes nicht hinreichend konkretisiert gewesen ist. Das Amtsgericht war deshalb bereit, dieses Verfahren einzustellen.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant mittlerweile fast ein Jahr gut mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeiten würde und er erstmals seit längerer Zeit wieder ein Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Aufgrund dieser günstigen Sozialprognose verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe. Gedroht hatten die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe und ein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sachbeschädigung

25. Juli 2014: Freispruch Vorwurf Sachbeschädigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.