Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Erschleichen von Leistungen
22. Dezember 2021: Vorwurf des Fahrkartenbetruges – Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt
In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere glaubhaft dar, dass sich unsere Mandantin keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte, da sie nicht gewusst hatte, dass die BahnCard auf dem Handy ihres Ehemannes registriert war. Dies war unserer Mandantin erst kurz vor der Abreise aufgefallen. Eine Stornierung und Neubuchung des Tickets waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich wies außerdem darauf hin, dass der entstandene Schaden vorliegend als gering anzusehen ist. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main kam dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.
Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
06. Dezember 2021: Anklage wegen Beförderungserschleichung – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage
Aus diesem Grund kontaktierte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich anschließend mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Strausberg und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin eine außergerichtliche Verfahrenserledigung an. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Das Amtsgericht war daher auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Leistungsbetrug
09. September 2021: Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass nicht geklärt sei, dass unser Mandant die Unterschriften tatsächlich gefälscht hatte. Zwar sei die Unterschrift auf den Leistungsnachweisen nicht vollkommen identisch mit der abgegebenen Schriftprobe, jedoch seien leichte Abweichungen in der eigenen Handschrift keineswegs ungewöhnlich und oftmals mit den Umständen der Unterschriftsleistung verknüpft. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zunächst nicht nachkommen, war nach einem weiteren Schreiben dann aber von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren schließlich – sehr zur Freude unseres Mandanten – gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung
28. Juni 2021: Schwarzfahren in mehreren Fällen – Freiheitsstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant zunächst ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hätte somit drei Monate im Gefängnis verbringen müssen.
Unser Mandant wandte sich nach der Verkündigung des Urteils daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein und konnte das Landgericht Berlin in der Hauptverhandlung schließlich erfolgreich davon überzeugen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe doch zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung
31. Mai 2021: Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Urkundenfälschung mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste dann einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderem vor, dass unser Mandant seine Fahrkarten über seinen Arbeitgeber bezieht und dass die festgestellten Auffälligkeiten der Fahrkarte durch Abreibungen oder Veränderungen an dem Ticket entstanden sein könnten. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die in der Ermittlungsakte befindliche Kurzbewertung des angeblich verfälschten Fahrtickets keinen gutachterlichen Charakter aufweist und somit nicht geklärt sei, ob die Fahrkarte tatsächlich verfälscht ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug, Beförderungserschleichung und Urkundenfälschung
17. Mai 2021: Strafverfahren wegen des Vorzeigens einer gefälschten Fahrkarte gegen geringe Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, die er dann mit unserer Mandantin besprach. In einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichtetes Schreiben regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Er legte unter anderem dar, dass unsere Mandantin sich am Tag des Vorfalls vor der Fahrt ein gültiges Fahrticket zugelegt hatte und das verfälschte Semesterticket bei der Fahrausweiskontrolle nur verlegt hatte, weil sie ausprobieren wollte, ob ein solches rein theoretisch anerkannt werden würde. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und folgte seiner Anregung, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Schwarzfahren
03. Februar 20121: Körperliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle – Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schwarzfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt
Unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung nahm unser Mandat Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der Zeugenvernehmungen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und regte die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Schwarzfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse an.
In seinem Schreiben behandelte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unser Mandant nicht geflüchtet sei, um sich das erhöhte Beförderungsentgelt zu ersparen. Vielmehr sei er weggelaufen, da er sich von dem Kontrolleur bedroht gefühlt habe. Hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kontrolleur und unserem Mandanten legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant keinerlei Verletzungsabsicht hatte. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandat eine gültige Fahrkarte besaß, diese sich jedoch bei seinem Sohn befand, der ebenfalls in dem Zug kontrolliert worden sei. Somit beseitigte Rechtsanwalt Dietrich das Missverständnis, dass unser Mandant ohne Fahrkarte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesen war. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Kontrolleure unserem Mandanten keine Gelegenheit gegeben hatten, dies zu erklären. Stattdessen wurde durch die Kontrolleure Gewalt gegen unseren Mandanten angewendet.
Da nach der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich der Tatnachweis schwierig geworden war, stellte die Staatsanwaltschaft schließlich das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.