Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

02. Februar 2021: Schwarzfahren in 18 Fällen – Einstellung des Strafverfahrens in der Berufung

Oftmals lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und sich von einer Verurteilung nicht einschüchtern zu lassen. Diese Erfahrung konnte auch unsere Mandantin machen, die in 18 Fällen schwarzgefahren war und daraufhin einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhielt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung wollte das Gericht das Strafverfahren trotz jeglicher Bemühungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht gegen eine Geldauflage einstellen. Stattdessen wurde unsere Mandantin vom Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 €, insgesamt 900,00 €, verurteilt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen das Urteil Berufung ein.

In der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Wie auch schon vor dem Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass sich unsere Mandantin damals in einer schweren Lebensphase befand und ihr erst durch das Ermittlungsverfahren bewusst geworden war, dass ihr Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Zudem lagen einige Fahrten zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung bereits nahezu drei Jahre zurück. Das Landgericht Berlin folgte dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage von 900,00 € ein. Unsere Mandantin war froh darüber, sich nach der Einstellung des Strafverfahrens weiterhin als unbestraft bezeichnen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung

29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die S-Bahn Berlin erstattete gegen unsere Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Betruges und Beförderungserschleichung. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin auf der Höhe der Haltestelle Grünbergallee ein manipuliertes Semesterticket vorgezeigt zu haben. Unsere Mandantin soll das Semesterticket zuvor durch Überkleben manipuliert haben.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

07. Oktober 2020: Schwarzfahren – Verfahrenseinstellung trotz mehrerer Vorstrafen

Nachdem unser Mandant bei einer Fahrausweiskontrolle in der Münchner S-Bahn wiederholt weder einen gültigen Fahrausweis für sich, noch für sein mitgeführtes Fahrrad vorzeigen konnte, wurde eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen gegen ihn gestellt. Problematisch war insbesondere, dass unser Mandant bereits mehrere Vorstrafen im Bundeszentralregister hatte. Dabei handelte es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falscher Verdächtigung und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Unser Mandant nahm deshalb Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich regte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren einzustellen. Er verwies darin auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten bei den Fahrausweiskontrollen. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant bereits durch das Ermittlungsverfahren für die Zukunft ausreichend gewarnt ist. Die Staatsanwaltschaft München stimmte dem zu und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er andernfalls eine weitere Eintragung ins Führungszeugnis erhalten hätte. 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung - Schwarzfahren

23. April 2020: Urkundenfälschung und Schwarzfahren durch gefälschtes Semesterticket – Einstellung

Die Bundespolizei Berlin ermittelte gegen unsere aus Brandenburg stammende Mandantin, weil sie an der Haltestellte „Treptower Park“ von Kontrolleuren der Deutschen Bahn beim Schwarzfahren festgestellt worden war. Sie soll den Kontrolleuren ein Semesterticket vorgezeigt haben, dass anhand des Hologramm-Bildes eindeutig als Fälschung erkennbar war. Daher wurde ihr zudem der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht. Der Vorgang wurde dann zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) übersandt.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Mandatierung übernommen, Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, schickte er einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich regte darin die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an und argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unserer Mandantin. So führte Rechtsanwalt Dietrich das freundliche Verhalten unserer Mandantin während der Kontrolle, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die guten sozialen Prognosen unserer Mandantin aus. Angesichts dieser Einlassungen war die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darüber war unsere Mandantin angesichts ihres weiteren Berufswegs sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren

08. April 2020: Schwarzfahren – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) stellten Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Beförderungserschleichung in drei Fällen. Er wurde beschuldigt die Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt zu haben.

Nach Erhalt einer Belehrung und der Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und setzte dann ein Schriftstück auf. Darin regte er an, das Verfahren gegen eine Zahlungsauflage von 300 € einzustellen. Als Gründe führte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld, sowie die Kooperation unseres Mandanten an. Unser Mandant hatte seine Fahrkarte lediglich vergessen, bzw. es versäumt ein ordnungsgemäßes Ticket zu kaufen und zu entwerten. Weiterhin hat er den Schaden durch eine Zahlung an die Beförderungsentgeltsstelle wiedergutgemacht. Weiterhin war positiv anzumerken, dass zwischen den Vorfällen ein Jahr lag und der Mandant strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft folgte den Anregungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

 

 

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung

21. Februar 2020: Beförderungserschleichung – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihr wurde vorgeworfen, in Berlin innerhalb von sechs Monaten drei Mal die U-Bahn bzw. Tram, jeweils ohne einen gültigen Fahrausweis, genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wurde.

Nach erneuter Rücksprache mit unserer Mandantin und nach Auswertung der Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in dem ersten Fall aus Eile vergessen hatte, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten und in den anderen beiden Fällen jeweils über einen gültigen Fahrausweis verfügte, den sie lediglich nicht bei sich geführt hatte. Dennoch wollte das Amtsgericht das Strafverfahren zunächst nicht einstellen, weil unserer Mandantin einschlägig wegen Beförderungserschleichung vorbestraft war. Erst in der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft schließlich von einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit überzeugen. Darüber war unsere Mandantin, die als Studentin ohnehin nicht über viel Geld verfügte, sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Fälschung von BVG Ticket

29. Januar 2020: Fälschung von BVG Ticket – Einstellung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle durch die Berliner Verkehrsbetriebe legte unser Mandant einen Fahrschein vor, der im unteren Bereich mehrmals abgestempelt gewesen ist. Auf die schriftliche Äußerungsmöglichkeit hatte unser Mandant vorgetragen, diese Fahrkarte von einem Unbekannten erworben zu haben. Hierbei habe er nicht gemerkt, dass der Fahrschein bereits wiederholt abgestempelt war. Unser Mandant hoffte, dass sich das Verfahren so erledigten würde.

Stattdessen wurde ihm ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Betrug zugestellt. Mit dem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Durch die Akteneinsicht erfuhr Rechtsanwalt Dietrich, dass bereits die Polizei Zweifel an der Einlassung unseres Mandanten hatte. Rechtsanwalt versuchte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung eine Verfahrenseinstellung mit der Amtsanwaltschaft Berlin abzusprechen. Hierzu war diese aufgrund der vermeintlich erfundenen Einlassung unseres Mandanten nicht bereit. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich die missglückte Stellungnahme unseres Mandanten nochmals graderücken. Deshalb waren in der Hauptverhandlung schließlich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.