Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
18. Dezember 2019: : Erschleichen von Leistungen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verwechselung
Da unsere Mandantin tatsächlich aber nicht ohne gültigen Fahrausweis gefahren war, wandte sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und schilderte ihm die Situation in einem Erstgespräch. Sie konnte durch Zeitkonten ihres Arbeitgebers belegen, dass sie zu den vermeintlichen Tatzeiten häufig bei der Arbeit war. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich sofort als Verteidiger an. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte einsehen konnte, erhielt unsere Mandantin mehrere Schreiben eines von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beauftragten Inkassounternehmens, in denen sie aufgefordert wurde, jeweils ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen. Rechtsanwalt Dietrich handelte umgehend und machte die BVG in einem Schriftsatz darauf aufmerksam, dass anscheinend eine unbekannte Person die Personalien unserer Mandantin verwendet. Somit konnte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin zunächst vor einer Vollstreckung durch die BVG bewahren. Als Rechtsanwalt Dietrich dann schließlich die Ermittlungsakte bekam, konnte er das Missverständnis endgültig aufklären. Denn aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die beim Schwarzfahren angetroffene Person zwar denselben Namen, nicht aber dieselbe Adresse und Ausweisnummer wie unsere Mandantin hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte sofort die Einstellung des Verfahrens gegen unsere Mandantin bei der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde eingestellt und unsere Mandantin konnte sich freuen, endlich keine Angst mehr vor Schreiben der Polizei oder des Inkassounternehmens haben zu müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren – Beförderungserschleichung
28. Oktober 2019: 6 Mal Schwarzgefahren – Einstellung in Hauptverhandlung
Nach Einlegung des Einspruchs nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur zuständigen Richterin auf. Diese signalisierte, dass sie sich in einer Verhandlung für eine Einstellung aussprechen würde. In der angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf, dass unser Mandant noch vergleichsweise jung sei und er mittlerweile immer einen Fahrschein benutzen würde. Deshalb war schließlich auch die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung / Betrug
19. August 2019: Verfahrenseinstellung bei gefälschter BahnCard 100
Unser Mandant ist britischer Staatsangehöriger und suchte Rechtsanwalt Dietrich bereits mit der Aufforderung, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, auf. Schon hier beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und bat darum, das entsprechende Schreiben der Polizei Berlin zu übergeben. Sodann wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Eine Ermittlungsakte war Rechtsanwalt Dietrich noch immer nicht übermittelt worden. Daher beantragte er erneut Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Erhalt und Durchsicht der Akten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, der die Amtsanwaltschaft Berlin dazu anregen sollte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund des Brexits hatte unser Mandant große Angst, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu müssen. Er hatte daher einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt und sich ein berufliches Standbein aufgebaut. Folglich fürchtete unser Mandant angesichts des Verfahrens auch um die Verwehrung der deutschen Staatsbürgerschaft. Jedoch konnte die Amtsanwaltschaft Berlin der Argumentation Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein.
28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung
Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen
26. September 2018: Strafbefehl wegen wiederholten Schwarzfahrens – Einstellung des Verfahrens
Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Gericht und legte glaubhaft dar, dass unser Mandant sehr vergesslich sei und seinen Fahrschein bei den entsprechenden Kontrollen tatsächlich einfach vergessen hatte. Aus diesem Grund sei unser Mandant auch zu keinem Zeitpunkt mit Absicht schwarzgefahren. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung
12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens
Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren
04. April 2018: Einstellung in Hauptverhandlung trotz (einschlägiger) Vorstrafen
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin in einer schweren psychischen Situation wegen einer Essstörung und Burnout befunden habe. Mittlerweile nehme sie aber therapeutische Hilfe in Anspruch. Die Amtsanwaltschaft war aufgrund der Vorstrafen nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem lediglich eine Geldstrafe festgesetzt worden ist. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruche ein. Rechtswalt Dietrich bereitete unsere Mandantin auf die angesetzte Hauptverhandlung umfangreich vor. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals die Stabilisierung unserer Mandantin dar. Das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb in der Hauptverhandlung bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierüber ist unsere Mandantin sehr erleichtert, weil die alten Vorstrafen bald nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden.