Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelte. Er soll eine andere Fahrradfahrerin auf einer Fahrradstraße überholt haben, wobei sich die Fahrradfahrer berührten, und beide stürzten. Die andere Fahrradfahrerin soll sich dadurch verletzt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. November 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihm war vorgeworfen worden, dass er einen Motorradfahrer in Großbeeren bei einem Abbiegemanöver mit seinem Auto nicht gesehen und dadurch einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben soll. Dadurch hatte sich der Motorfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen. Auch das Auto unseres Mandanten wies deutliche Spuren des Zusammenstoßes auf. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser hatte unserem Mandanten geraten, keine Angaben zu machen, obwohl ein Unfallrekonstruktionsgutachten unseren Mandanten massiv belastete. Erst aufgrund des Gutachtens war der Strafbefehl erlassen worden.

Davon völlig überrascht entschied sich unser Mandant den Rechtsanwalt zu wechseln. Nach einem Erstgespräch beauftragte unser Mandant sofort Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt eingehend aus. Danach verfasste er einen Schriftsatz an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der tadellosen Historie unseres Mandanten als Verkehrsteilnehmer. Weiterhin bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich die vom Motoradfahrer angegebene Geschwindigkeit. Ihm war bei Durchsicht der Akte aufgefallen, dass die Spuren des Zusammenstoßes nicht zu der vom Motorradfahrer angegebenen Geschwindigkeit passen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Zweifel am Gutachten und am Tatgeschehen sähen. Zudem war das Ausmaß der Schuld unseres Mandanten daher insgesamt als gering zu betrachten. Diesen Angaben Rechtsanwalt Dietrichs folgte das Amtsgericht Zossen letztlich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen einer fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. In Berlin-Schöneberg soll unsere Mandantin bei dem Versuch aus ihrem Auto auszusteigen eine andere Person verletzt haben. Diese fuhr aufgrund der angespannten Verkehrslage mit dem Fahrrad zwischen mittlerem und rechtem Fahrstreifen. Als unsere Mandantin, die auf dem rechten Fahrsteifen parkte, aussteigen wollte und dementsprechend die Tür öffnete, konnte die Fahrradfahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren, fuhr in die Autotür und stürzte vom Fahrrad. Dadurch zog sie sich Verletzungen im Schulter- und Kniebereich zu.

Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin-Nikolassee eine andere Person, die auf ihren Inlineskates in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Unser Mandant soll mit seinem Rennrad in einem Kollektiv von mehreren anderen Fahrradfahrern gefahren sein und dann plötzlich mit der Inlineskaterin kollidiert sein. Beide stürzten daraufhin sofort, wobei sich insbesondere die Inlineskaterin schwere Verletzungen im Kopf- und Schulterbereich sowie eine Amnesie zuzog.

Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unser Mandant in Brandenburg war von seiner Nachbarin bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Sie machte unserem Mandanten zum Vorwurf, dass er seinen Hund nicht richtig kontrolliert habe und sie sich dadurch Verletzungen am Arm zugezogen habe. So soll der Hund unseres Mandanten die Nachbarin in den Arm gebissen haben. Umgekehrt hatte sich unser Mandant bei dem Vorfall durch einen Schlag von der Nachbarin Nasenbluten zugezogen.

Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.