Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

23. September 2024: Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB

Über die Internetplattform Facebook waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung, bei der auf dem Handy und dem Notebook unseres Mandanten weitere kinderpornographische Dateien aufgefunden wurden. Unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume nahm unser Mandant daher Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, wodurch er sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen konnte. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von Therapiegesprächen einzustellen. 

Weil unser Mandant dieser Weisung nicht vollständig nachgekommen war, wurde das Verfahren allerdings wieder aufgenommen. Diesmal war das Amtsgericht Tiergarten zunächst nicht bereit, das Verfahren nochmals einzustellen. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber alle für unseren Mandanten sprechenden Gesichtspunkte ansprechen und den Richter schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB aufgrund des mittlerweile eingetretenen erheblichen Zeitablaufs ohne eine Auflage einzustellen.
Unser Mandant war angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs sehr erleichtert, dass eine erneute Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

20. August 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung – Freispruch in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Unser Mandant hatte daraufhin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn gebeten, ihn in dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zu verteidigen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der Frau hinweisen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass unser Mandant den Geschlechtsverkehr bei seiner Aussage gegenüber der Polizei ursprünglich nur deshalb bestritten hatte, da er verheiratet ist und nicht wollte, dass seine Ehefrau von seinem Seitensprung erfährt.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten daher von dem Vorwurf der Vergewaltigung frei. Angesichts der Straferwartung von mindestens zwei Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

 

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

26. Juni 2024: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften – kein Eintrag ins Führungszeugnis

Unserem Mandant wurde vorgeworfen mehrere tausende Fotos und hunderte Videodateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten gemäß § 184 StGB besessen und auf seinem Arbeitsrechner gespeichert zu haben.
Im Rahmen der Ermittlungen fand bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt. Hierbei wurden ein Computer, mehrere Tablets, CD- und USB-Datenträger beschlagnahmt. Anschließend wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, beantragte dieser Akteneinsicht und arbeitete nach Durchsicht der umfassenden Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie heraus.
Weiterhin verfasste Herr Rechtsanwalt Dietrich mehrere Schriftsätze.
In der anschließenden Hauptverhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Rechtsanwalt Dietrich beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Durch sein Argumentationsgeschick konnte Herr Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, seinem Antrag zu folgen. Schließlich wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Es folgte keine Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten, worüber dieser sichtlich erfreut war.

Fachanwalt für Strafrecht: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

23. Juni 2024: Sexueller Missbrauch von Kindern – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem erwachsenen Mandanten wurde vorgeworfen, mit einer 13-Jährigen den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Das Treffen soll über Internetplattform zustande gekommen sein, auf dem das Mädchen ein Profil unterhielt und sexuelle Dienstleistungen anbot. Auf unseren Mandanten war die Polizei gekommen, nachdem das Mädchen bei der Polizei angegeben hatte, mit zwei Freiern Sex gehabt zu haben und eine der Handynummern der vermeintlichen Freier als Anschlussinhaber unseren Mandanten ergab.

Nachdem die Polizei unseren Mandanten persönlich zuhause aufgesucht und mit dem Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern konfrontiert hatte, wandte dieser sich geschockt an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese ausführlich mit unserem Mandanten und verfasste einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich führte in dem Schriftsatz an, dass allein der Umstand der Anschlussinhaberschaft die Täterschaft unseres Mandanten nicht belegen könne. Da keine Gegenüberstellung stattgefunden hatte, könne nicht einmal geklärt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um den von dem Mädchen beschriebenen Freier handeln würde. Darüber hinaus stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass das Mädchen in dem Profil wie eine junge, erwachsene Frau wirkte. Die Betreiber der Plattform hatten auf der Webseite auch angegeben, dass sich nur Frauen ab 18 Jahren registrieren dürfen. Die Nutzer der Webseite durften also davon ausgehen, dass weder Kinder noch Jugendliche auf der Plattform registriert waren. Selbst wenn unser Mandant also die Plattform genutzt und sich mit dem Mädchen getroffen hätte, hätte er sich ohne konkrete Anhaltspunkte nicht den Ausweis des Mädchens zeigen lassen müssen.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein. Da unserem Mandanten bei einer Verurteilung ganz erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen gedroht hätten, war er über die Einstellung mehr als erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

04. Juni 2024: Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit - Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamte beobachteten unseren Mandanten mit seiner Freundin dabei, wie sie Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit hatten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen unseren Mandanten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. 

Nachdem unser Mandant wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Zeugenaussagen der Polizei darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht mit Passanten rechnete, die ihn und seine Freundin während des Geschlechtsverkehrs bemerken und sich dadurch belästigt fühlen würden.
Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant während des Vorfalls erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

29. April 2024: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Über die Internetplattform Tumblr waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP-Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184 StGB. Im Zuge der Ermittlungen fand bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der diverse elektronische Geräte beschlagnahmt wurden. Besonders an diesem Fall war, dass sich unser Mandant schon vor den Ermittlungen beruflich im Ausland befand. 

Als seine Familie allerdings von den Ereignissen berichtete, geriet unser Mandant in Panik. Das Strafverfahren, wegen der Verbreitung und des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften, war für unseren Mandanten insbesondere deshalb äußerst belastend, da er Vater war und sogar Enkelkinder hatte. Daher kontaktierter unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einige überzeugende Referenzen gelesen hatte. Trotz der unterschiedlichen Zeitzonen, nahm sich Rechtsanwalt Dietrich genügend Zeit für unseren Mandanten und leistete ihm rechtlichen Beistand .Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakten. Auf diesem Wege konnte sich Rechtsanwalt Dietrich einen genauen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen. Zudem wertete er zahlreiche Zeugenaussagen aus.
Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Halle. In einem langen Telefonat wurde die Staatsanwaltschaft Halle von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien. Darüber hinaus machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam, indem er darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, folgte die Staatsanwaltschaft Halle seiner Anregung und stellte das Verfahren ein. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

23. April 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant sprach eine junge Frau auf dem Weg zur U-Bahn an und sie verabredeten sich an den darauffolgenden Tagen. Nach einigen Treffen, in denen sie auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten, zeigte die Frau unseren Mandanten jedoch bei der Polizei Berlin wegen Vergewaltigung an. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall gemäß § 177 StGB. Erschrocken über diese Beschuldigung, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Mit der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte.

Hierfür legte er zahlreiche Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen dar. In diesem Zusammenhang nannte Rechtsanwalt Dietrich auch diverse Gründe, die dafür sprachen, dass das vermeintliche Opfer ihre Aussagen bereits musterhaft vorher vorbereitet hatte. Daneben entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen. Auf diesem Wege erläuterte Rechtsanwalt Dietrich auch den tatsächlichen Geschehensablauf.

Ferner wies er in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin auf unzählige Schwierigkeiten in der Beweisführung hin, da unter anderem keine Spuren gesicherten wurden, die für unseren Mandanten belastend sein könnten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Rechtsanwalt Dietrich konnte mit seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin erreichen, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall eingestellt wurde.