Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

15. November 2016: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Von dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften erfuhr unser Mandant von seiner Ehefrau, die daheim war, als zwei Polizeibeamte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hagen vollstreckten und dabei Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten einzogen. Unser Mandant nahm den angeregten Vernehmungstermin bei der Polizei nicht wahr, sondern setzte sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte die rechtliche Vertretung an und erhielt zeitnah Akteneinsicht.

Nach Durchsicht der Akte samt Auswertungsbericht über die beschlagnahmten Datenträger stellte sich zweierlei heraus. Zum einen konnte der Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, weil der Hoster einer Website mit kinderpornografischen Bildern Logdaten seiner Nutzer erhoben und auf Anfrage an das BKA weitergeleitet hatte. Eine IP-Adresse konnte dabei dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet werden. Zugleich ergab der Auswertungsbericht, dass die Polizeibeamten auf den Datenträgern unseres Mandanten fast 80.000 private sowie 20.000 pornografische Bilder gefunden hatten, darunter auch Kinderpornografie gem. § 184b StGB.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte die Staatsanwaltschaft Hagen und besprach die Aussichten einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass unser Mandant aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Bilder möglicherweise den Überblick verloren und daher keine Kenntnis vom kinderpornografischen Material auf seinem Rechner hatte. Zudem sei das Ermittlungsverfahren auch aufgrund der Wohnungsdurchsuchung im Beisein seiner Ehefrau und des in Rede stehenden Tatvorwurfs für unseren Mandanten psychisch stark belastend.

Die Staatsanwaltschaft Hagen stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und erledigte das Ermittlungsverfahren durch Einstellung. Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten erhielt unser Mandant zurück. Und unser Mandant gilt aufgrund der Einstellung weiterhin als unschuldig, obgleich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material gefunden worden war.

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB

19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich im Sommer 2014 mit einer zu diesem Zeitpunkt minderjährigen jungen Frau in einem Hannoveraner Hotel getroffen zu haben, um sie in aufreizender Kleidung zu fotografieren, sich von ihr oral befriedigen zu lassen und schließlich mit ihr den Geschlechtsakt zu vollziehen. Dabei sollen ca. 1.000 Lichtbilder entstanden sein. Sämtliche Handlungen sollen einvernehmlich vorgenommen worden sein. Allerdings soll unser Mandant an die Minderjährige an diesem Abend 700,00 - für die Dienstleistungen gezahlt haben. Ein solches Verhalten ist gemäß § 182 Abs.

2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.

Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.

Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.

Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung

11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Unser Mandant gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Insbesondere wollte das Model auch ihre Gewaltphantasien ausleben. In der Hauptverhandlung berief sich Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten auf dessen Schweigerecht. Das Model stellte sich zunächst vor Gericht als unschuldiges Opfer sexueller Übergriffe dar. Erst durch eine konfrontative Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Model die Anzeige aus Geltungssucht erstattet hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Model aufgrund von sexuellen Fotos, die im Zusammenhang mit dem Model standen, in Bedrängnis bringen. Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hatte das Model noch angegeben, keine Gewaltphantasien zu haben. Erst nach Vorlage der Fotos durch Rechtsanwalt Dietrich wurde ersichtlich, dass dies nicht stimmte. Aufgrund dieser Befragung sah sich das Gericht nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die Mindeststrafe einer sexuellen Nötigung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.