Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.
Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.
Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.
Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.