Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung

27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant wurde durch die Polizei beschuldigt, seine Ex-Freundin mehrmals geschlagen und vergewaltigt zu haben. Erschüttert über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich

im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie

26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt kinderpornographische Schriften auf Twitter verbreitet zu haben. Durch Zurückverfolgen der genutzten IP-Adresse kamen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wohnanschrift unseres Mandanten und machten ihn zum Tatverdächtigen.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.

Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie

24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Jugendpornographie geführt wurde. Unser Mandant wurde beschuldigt in einem Chat-Portal jugendpornographische Inhalte geteilt zu haben. Die IP-Adresse des Nutzers konnte ermittelt werden und wurde auf die Adresse unseres Mandanten zurückgeführt. Anschließend kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung, und der Beschlagnahmung von mehreren Datenträgern. Auf zwei von diesen wurden mutmaßlich jugendpornographische Bilder gefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB

31. Mai. 2023: Briefe mit Kinderpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Besitzes von Kinderpornographie gem. § 184b StGB von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. In dem Schreiben wurde ihm vorgeworfen, bei einem Briefverkehr um kinderpornographische Lichtbilder gebeten und diese zugesandt bekommen zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden dann weitere kinderpornographische Bilder im Sinne des § 184b StGB aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant ihm gegenüber sein falsches Verhalten einsah und bereits eine Verhaltenstherapie durchführte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Anzahl von aufgefundenen Bildern hin. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, die Strafsache gegen eine kleine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

17. Mai. 2023: Vergewaltigung im Schlaf – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen. Bei der Auswertung des Videos gab es Hinweise darauf, dass die Frau nicht schlief, wodurch Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an ihrer Aussage erregen konnte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz oder sich verschaffen von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

26. April 2023: Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin des Besitzes oder sich verschaffen von Kinderpornographie nach § 184b StGB beschuldigt. Unser Mandant soll einen Account auf einer Internetplattform mit kinderpornographischen Inhalten gehabt haben und dort   Cartoon-Bilder favorisiert haben, die sexuelle Darstellungen mit Kindern zeigen und sich des Weiteren positiv gegenüber dem sexuellen Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Diese konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Handlungen an einem Kind

30. März 2023: Kind unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Stieftochter eines Freundes massiert und dabei unsittlich angefasst zu haben. Die Mutter des Kindes stellte eine Strafanzeige bei der Polizei, nachdem sie dies beobachtet haben soll, als unser Mandant mit ihrer Tochter alleine war. Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Die Staatsanwaltschaft erkannte, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit unklarem Ausgang handeln würde und war bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.