Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
21. März 2024: Verbreitung von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184b StGB – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Aus diesem Grund kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach ausführlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In einem ausführlichen Telefonat regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Insbesondere stützte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und wies darüber hinaus auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin.
Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Cottbus davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Kindern
01. März 2024: Sexueller Missbrauch von Kindern – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich mittels zahlreicher Chatverläufe dar, dass auf das Versenden der Dateien beide Parteien gleichermaßen gekommen waren. Auch erläuterte er ausführlich, dass zwischen den Parteien eine emotionale Beziehung bestand und unser Mandant zum Versenden der Dateien die 13-Jährige nicht genötigt hatte.
Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem ausführlichen Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Auflagen eingestellt wurde. Für unseren Mandanten, der zuvor nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung im besonders schweren Fall
12. Februar 2024: Versuchte Vergewaltigung an einer ehemaligen Arbeitskollegin – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich zunächst den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang führte er glaubhaft die eigentliche Intention des vermeintlich geschädigten Opfers bezüglich des Treffens mit unserem Mandanten aus und zeigte auf diesem Wege mithilfe zahlreicher Beweismittel aus der Ermittlungsakte, dass unser Mandant vielmehr selbst Opfer einer Falschbeschuldigung war. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung
27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.
Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich
im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie
26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.
Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie
24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB
31. Mai. 2023: Briefe mit Kinderpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant ihm gegenüber sein falsches Verhalten einsah und bereits eine Verhaltenstherapie durchführte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Anzahl von aufgefundenen Bildern hin. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, die Strafsache gegen eine kleine Geldauflage einzustellen.