Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Handlungen an einem Kind

30. März 2023: Kind unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Stieftochter eines Freundes massiert und dabei unsittlich angefasst zu haben. Die Mutter des Kindes stellte eine Strafanzeige bei der Polizei, nachdem sie dies beobachtet haben soll, als unser Mandant mit ihrer Tochter alleine war. Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Die Staatsanwaltschaft erkannte, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit unklarem Ausgang handeln würde und war bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

11. Januar 2023: Arbeitskollegin unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, seine Arbeitskollegin sexuell belästigt zu haben. Nach den Schilderungen der Arbeitskollegin, soll unser Mandant ihr mehrere Komplimente bezüglich ihres Aussehens gemacht haben, trotz der Bitte damit aufzuhören. Zudem soll unser Mandat seine Arbeitskollegin unerwünscht z.B. an den Po angefasst sowie umarmt haben. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrichs Antrag auf Akteneinsicht übergangen wurde und ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt wurde, kam es dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten, welches von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Berufung einlegte, stimmte das Landgericht Berlin Rechtsanwalt Dietrichs Anregung zu, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

29. November 2022: Veröffentlichen einer kinderpornographischen Datei auf Facebook – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornographie (184b StGB) geführt wurde. Demnach soll er auf seinem Facebook-Account eine kinderpornographische Datei veröffentlich haben.

Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In diesem drängte Rechtsanwalt Dietrich den Verdacht auf, dass auch eine unbekannte dritte Person den auf den Namen unseres Mandanten laufenden Facebook-Account benutzt haben könnte. Auch die hinterlegte Telefonnummer, die nicht auf unseren Mandanten registriert ist, legt diesen Verdacht nahe.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

15. September 2022: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger des Sohnes an und beantragte Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant von einem Mädchen aus seiner Klasse stark belastet wurde. Sie hatte behauptet, dass unser Mandant gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein soll. Zwar habe sie den Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten zunächst gewollt. Als sie dann jedoch Schmerzen verspürte, soll sie ihn aufgefordert haben, den Geschlechtsverkehr zu beenden. Dem soll unser Mandant nicht nachgekommen sein.

Aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin herausarbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die Zeugin schon vor dem Vorfall Nacktbilder an andere Jungen verschickt hatte. Zum Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten war es gekommen, weil der Freund der Zeugin noch keinen Sex mit ihr haben wollte. Die Zeugin hatte sich daraufhin mit unserem Mandanten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs verabredet. Offenbar wollte die Zeugin dies gegenüber der Polizei nicht zugeben, da sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern hatte. Rechtsanwalt Dietrich besprach seine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin mit der Staatsanwaltschaft und überzeugte diese davon, dass eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu erreichen sein würde. Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexueller Übergriff und Veröffentlichung von Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr

10 . Dezember 2021: Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant war schockiert, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhielt. Ihm wurde vorgeworfen, eine Frau mit der Veröffentlichung von Nacktfotos und Videoaufnahmen beim Geschlechtsverkehr erpresst zu haben, um den Sex mit ihr zu erzwingen. Die Mutter der Frau hatte das Geschehen angezeigt.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger unseres Mandanten an und forderte Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren einzustellen. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage der Frau heraus und wies darauf hin, dass weder sexuelle Handlungen noch die Veröffentlichung von Nacktbildern oder Videoaufnahmen nachweisbar seien. Insbesondere war nicht erkennbar, dass unser Mandant überhaupt im Besitz von Videoaufnahmen oder Nacktbildern der Frau war. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren ohne eine Geldauflage mangels Tatnachweis einzustellen. Angesichts des erheblichen Gewichts der Tatvorwürfe war unser Mandant über dieses Ergebnis sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

28. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften gemäß § 184b und § 184c StGB mangels Tatnachweises

Die Ex-Ehefrau unseres Mandanten hatte bei der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts des Besitzes und Erwerbs von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB erstattet. Auf dem alten Smartphone unseres Mandanten, das dieser seiner Tochter überlassen hatte, hatte die Zeugin vermeintlich kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial bemerkt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte daher eine Durchsuchung der Wohnräume und die Beschlagnahme sämtlicher elektronischer Geräte veranlasst. Da dabei auch einschlägiges Bildmaterial aufgefunden worden sein soll, hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Konstanz verfasst. Darin argumentierte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant unfreiwillig in Besitz der vermeintlich kinder- und jugendpornographischen Schriften gelangt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von kinderpornographischen Schriften

01. Oktober 2021: Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Über eine Online-Chat-Plattform soll unser Mandant mehrere kinderpornographische Dateien hochgeladen haben, sodass seine Chatpartner auf diese zugreifen konnten. Auch soll im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung eine Festplatte unseres Mandanten eingezogen worden sein, auf der sich weitere kinderpornographische Dateien befanden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelte deshalb wegen des Besitzes und der Verbreitung dieser Dateien.

Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht in die umfangreichen Akten und verschaffte sich einen Überblick über die Grundlage der gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe nach § 184b StGB. Er verfasste daraufhin einen umfangreichen Schriftsatz, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien verwies. Er regte daher die Einstellung des Verfahrens an. Angesichts der hohen Strafandrohung bezüglich der Verbreitung der Schriften war die Staatsanwaltschaft Cottbus zunächst nicht dazu bereit, das Verfahren einzustellen. Die Mindeststrafe für die Verbreitung gemäß § 184b StGB beträgt 3 Monate Freiheitstrafe pro Datei. Nachdem unserem Mandanten zudem eine Anklageschrift zugestellt worden war, hatte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Amtsgericht gewandt. Gegen Zahlung der im Rahmen des Verfahrens entstandenen Kosten für Sachverständige und Gutachten war das Amtsgericht schließlich dazu bereit, das mehrjährige Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.