Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie, § 184b StGB

16. April 2020: Erwerb und Besitz von Kinderpornografie nach Selbstanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser aus Rheinland Pfalz stammender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, weil er befürchtete, dass gegen ihn wegen Erwerb und Besitz von Kinderpornografie gem. § 184b StGB ermittelt werden könnte. Hintergrund seiner Befürchtungen war, dass er im Internet auf einer Pornografieseite gewesen sei, auf der auch kinderpornografische Dateien angeboten wurden. Diese Seite wurde durch die Strafverfolgungsbehörden überwacht und es gab bereits einige Hausdurchsuchungen von Benutzern dieser Seite.

Eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB wollte unser Mandant auf jeden Fall verhindern. Deshalb fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Selbstanzeige, in welcher er eine mit unserem Mandanten abgestimmte Erklärung abgab. Der Sachverhalt konnte insbesondere so dargestellt werden, dass eine Strafbarkeit nicht vorlag. Im Anschluss an die erstatte Selbstanzeige besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Staatsanwalt. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass das Verfahren gem. § 170 StGB eingestellt wurde. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich ist auch nicht mehr mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreiten Kinderpornografie

25. März 2020: Ermittlungen wegen Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Aufgrund einer Anzeige eines Internetportals wegen des Verdachts des Tauschens kinderpornografischer Dateien übernahm die Generalstaatsanwaltschaftw, als Zentralstelle Cybercrime Bayern, die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Über diesen sollen kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB ins Internet hochgeladen worden sein. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung.

Nach der Hausdurchsuchung meldete sich unser aus Bayern kommender Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst Akteneinsicht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakte legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz dar, dass kein Nachweis besteht, dass durch unseren Mandanten kinderpornografische Dateien gem. § 184b hochgeladen worden sind. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die IP Adresse durch Manipulation entstanden sei. Aufgrund der Einlassung war ein Tatnachweis nicht möglich und das Strafverfahren wurde eingestellt. Weitere Informationen zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie erhalten Sie unter: https://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de/

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB

26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.

Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung

13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit

Unser Mandant war geschockt, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter sexueller Nötigung erhielt und wandte sich mit der Vorladung umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Bereits bei der Auswertung der Ermittlungsakte kamen Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin. Diese behauptete, unser Mandant habe sie nach nicht unerheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum mit in seine Wohnung nach Berlin-Kreuzberg genommen und hier versucht, sie zu küssen und ihre Brüste zu berühren. Außerdem soll unser Mandant die Handtasche der Frau versteckt haben.

Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Kinderpornografie

30. Oktober 2019: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Durch sogenannte Online-Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) ergab sich der Verdacht, dass unser Mandant ausländische Internetseiten besucht und sich von diesen kinder- und jugendpornografisches Material verschafft hatte. Daraufhin wurde die Wohnung unseres Mandanten von der Polizei durchsucht und sämtliche Datenträger beschlagnahmt. Auf einigen Datenträgern sind später mehrere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden worden.

Wegen des sensiblen Tatvorwurfs wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Nach Auswertung der Ermittlungsakten verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass die Tatvorwürfe schon längere Zeit zurückliegen würden und auf den Datenträgern unseres Mandanten nur vergleichsweise wenige kinderpornografische Dateien vorhanden waren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es inzwischen zu mehreren Gesetzesänderungen gekommen war und der Besitz vieler der bei unserem Mandanten gefundenen Dateien zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar gewesen war. Daneben legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die strafrechtlichen Ermittlungen für unseren Mandanten eine äußerst große berufliche und persönliche Belastung darstellten, insbesondere weil auch der Arbeitscomputer unseres Mandanten beschlagnahmt wurde. Weil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Schuld unseres Mandanten auch nicht zu groß sei, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung an. Die Staatsanwaltschaft stimmte diesem Vorschlag zu. Unser Mandant war über dieses Ergebnis sehr froh, da eine Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verhindert werden konnten.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung/ schwere sexuelle Nötigung

25. September 2019: Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdacht

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.

Unser Mandant war sehr besorgt, als er die Vorladung als Beschuldigter einer Vergewaltigung und sexueller Nötigung erhielt. Er suchte dann umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf. Den Schilderungen unseres Mandanten zufolge handelte es sich um zweimaligen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dieser fand am Abend und insbesondere auch am Morgen statt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt hatte, erhielt er auch Zugang zu den Aussagen der Bekanntschaft unseres Mandanten. Diese waren sehr umfangreich, an den entscheidenden Stellen, die Vergewaltigung betreffend, jedoch widersprüchlich und insgesamt unglaubwürdig. So konnte die Bekanntschaft nicht beschreiben, wie die Vergewaltigung am Morgen abgelaufen sein soll. Die Widersprüche und falschen Beschuldigungen gegen unseren Mandanten arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz heraus. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin kam diesem Antrag nach und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften

02. September 2019: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184b StGB – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben. Er soll entsprechende Dateien mittels eines Nachrichtendienstes an eine andere Person verschickt bzw. sich mit dieser Person ausgetauscht haben. Nachdem unserem Mandanten bekannt wurde, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren geführt wird, suchte er umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf.

Nach dessen Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht. Dabei fiel Rechtsanwalt Dietrich die Methode auf, wie die Polizei Berlin auf unseren Mandanten als Beschuldigten gekommen war. Auf dem Computer einer anderen Person wurden kinderpornografische Dateien gefunden, die er über den Nachrichtendienst mit unserem Mandanten getauscht haben soll. Die bei dem Nachrichtendienst hinterlegte E-Mail-Adresse soll dabei unserem Mandanten zugeordnet werden können. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen Schriftsatz, der insbesondere Zweifel daran säte, ob diese E-Mail-Adresse überhaupt zu unserem Mandanten gehöre und er mittels dieser kinderpornografische Schriften verbreitet hat. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.