Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften
24. August 2020: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs und der drohenden Strafe, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass es unserem Mandanten nicht auf den Inhalt der betreffenden Bilder und Videos als solchen ankam, sondern er vielmehr eine Sammelleidenschaft entwickelt hatte, die im Vordergrund stand. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte sich unser Mandant bereits in psychologische Behandlung begeben, um an seinem Verhalten zu arbeiten.
Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht schließlich davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die Schuld unseres Mandanten nicht zu schwer war, sodass das Strafverfahren gegen Zahlung einer höheren Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Verfahren auf diese Weise beendet wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen gemäß § 183 StGB
29. Juli 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts
Nachdem unser Mandant eine Anhörungsvorladung erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und beauftragte ihn mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er in seinem umfassenden Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Insbesondere ging er dabei auf den Umstand ein, dass der Tatbestand des § 183 StGB nicht erfüllt worden sei. So konnte keiner der beiden Zeugen angeben, dass es unserem Mandanten gerade darauf ankam, gerade sie mit seinen Handlungen zu belästigen. Auch weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen zur Entkräftigung des Tatvorwurfs nutzen, wodurch die Staatsanwaltschaft Leipzig das Verfahren gegen unseren Mandanten antragsgemäß einstellen musste.
Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen
12. Juni 2020: Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB – Einstellung gegen Geldauflage
Die Polizei Berlin stellte unseren Mandanten noch vor Ort und nahm seine Personalien auf. Eine der beiden Frauen war zusätzlich eine zivile Polizeibeamtin, die aufgrund des vorherigen Anrufs der anderen Frau im Tiergarten nach unserem Mandanten fahndete. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant die schriftliche Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich unser Mandant zur Tatzeit in emotional und familiär schwierigen Verhältnissen befand. Auch finanziell ging es unserem Mandanten zur Tatzeit schlecht. Trotz der umfangreichen Einlassungen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich noch Einspruch ein. Kurze Zeit später wurde vom Amtsgericht Tiergarten eine Hauptverhandlung terminiert. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich erneut vor, warum die Schuld unseres Mandanten als gering zu betrachten sei und eine Einstellung gegen Geldauflage in Betracht käme. Rechtsanwalt Dietrich ging erneut auf die unterschiedlichen Belastungen unseres Mandanten ein. Auch einen regelmäßigen Betäubungsmittelmissbrauch führte Rechtsanwalt Dietrich aus und schlug dem Gericht vor, dass unser Mandant zusätzlich zur Zahlung der Geldauflage in therapeutische Behandlung hinsichtlich der exhibitionistischen Handlungen und des Drogenmissbrauchs geht. Das Amtsgericht Tiergarten ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unser Mandant war angesichts des sensiblen Vorwurfs und der vermiedenen Eintragung im Bundeszentralregister erleichtert über das erreichte Ergebnis.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
04. Mai 2020: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Unser in Brandenburg lebender Mandant war sehr überrascht, als Polizeibeamte dann vor seiner Haustür standen. Bei der Durchsuchung wurden sowohl ein Router als auch ein Laptop sichergestellt. Unser Mandant suchte daraufhin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung und Beantragung der Akteneinsicht wertete Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich aus. Dabei kamen ihm angesichts der Auswertungsergebnisse von Laptop und Router Zweifel, ob die unserem Mandanten vorgeworfene Handlung von ihm begangen worden war. Vielmehr hätte die Tat auch von einem vorherigen Besitzer begangen worden sein können, da der beschlagnahmte Rechner sehr alt sei. Von daher könne auch ein Fall der Verjährung vorliegen. In einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Cottbus teilte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken mit. Auch gab er zu bedenken, dass unser Mandant selbst sehr an der Aufklärung interessiert sei, da er ein Konto des entsprechenden sozialen Mediums nicht nutze. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Angesicht des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen - insbesondere in seinem sozialen Umfeld - war unser Mandant über das Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie, § 184b StGB
16. April 2020: Erwerb und Besitz von Kinderpornografie nach Selbstanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis
Eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB wollte unser Mandant auf jeden Fall verhindern. Deshalb fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Selbstanzeige, in welcher er eine mit unserem Mandanten abgestimmte Erklärung abgab. Der Sachverhalt konnte insbesondere so dargestellt werden, dass eine Strafbarkeit nicht vorlag. Im Anschluss an die erstatte Selbstanzeige besprach Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mit dem zuständigen Staatsanwalt. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass das Verfahren gem. § 170 StGB eingestellt wurde. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich ist auch nicht mehr mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz und Verbreiten Kinderpornografie
25. März 2020: Ermittlungen wegen Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatverdachts
Nach der Hausdurchsuchung meldete sich unser aus Bayern kommender Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantrage zunächst Akteneinsicht gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft. Nach Auswertung der Ermittlungsakte legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz dar, dass kein Nachweis besteht, dass durch unseren Mandanten kinderpornografische Dateien gem. § 184b hochgeladen worden sind. Insbesondere konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die IP Adresse durch Manipulation entstanden sei. Aufgrund der Einlassung war ein Tatnachweis nicht möglich und das Strafverfahren wurde eingestellt. Weitere Informationen zum Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie erhalten Sie unter: https://www.strafverteidiger-kinderpornographie.de/
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB
26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren
Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.