Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
29. März 2019: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie bei Anklage vor Schöffengericht
Eine Anklage vor dem Schöffengericht erfolgt in der Regel, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgeht. Eine Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. Nach der zweiten Wohnungsdurchsuchung besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Notwendigkeit einer Sexualtherapie. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Siegburg gab Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Stellungnahme für unseren Mandanten ab, in welcher er auf die mittlerweile positive Entwicklung unseres Mandanten hinwies. Insbesondere konnte er auf die laufende Therapie verweisen. Rechtsanwalt Dietrich konnte diese Erfolge auch durch Bescheinigungen belegen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es aus präventiven Gesichtspunkten nicht sinnvoll sei, unseren Mandanten ins Gefängnis zu stecken. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten abermals zu einer Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB
01. März 2019: Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB
Unser Mandant wandte sich mit der Vorladung sofort an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Anforderung und Durchsicht der Ermittlungsakte durch Rechtsanwalt Dietrich stellte sich heraus, dass die Ermittlungsbehörden unserem Mandanten den Tatvorwurf nicht nachweisen konnten. Vielmehr war unklar, wer sich die Datei verschafft haben soll, da auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten schon keine Hinweise auf eine Installation und Nutzung einer Filesharing-Software vorgefunden wurden. Darüber hinaus hat unser Mandant die durchsuchte Wohnung nicht alleine bewohnt, sodass auch andere Personen als Tatverdächtige in Betracht kamen. Mit einem umfangreichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken bei der Staatsanwaltschaft Cottbus vor und konnte eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen für unseren Mandanten erreichen.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf
18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren
Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso
06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung
Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung
03. Januar 2019: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen
Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes
11. Dezember 2018: Vorwurf Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes – Freispruch
In der Verhandlung vor dem Landgericht stellte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Anträge, insbesondere rügte er die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts. Inhaltliche Angaben machte unser Mandant nicht. Vielmehr berief sich Rechtsanwalt Dietrich auf von den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gemachten, sich teilweise widersprechenden Angaben. Nach diesen sei es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen. In der Vernehmung der Bekannten vor dem Landgericht Berlin kamen zahlreiche Widersprüche zum Vorschein. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bekannte offensichtlich mit dem Flüchtigen eine Beziehung haben wollte und dies vom Flüchtigen abgelehnt worden sei. Auch wollte die Bekannte immer noch eine Beziehung zum Flüchtigen aufnehmen. Deshalb konnte das Landgericht schließlich nicht ausschließen, dass die Anzeige nur aus Rache für die Zurückweisung erfolgt sei. Möglich schien es, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht konnte nicht mehr wegen Vergewaltigung verurteilen. Das Gericht versuchte deshalb die Verurteilung auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes zu stützen. Im Namen unseres Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich aber eine Erklärung für unseren Mandanten ab, in der er bestritt, dass unser Mandant das tatsächliche Alter der Bekannten gekannt habe. Das Gericht befragte noch mehrere Zeugen, die Angaben zum Aussehen der Zeugin zum damaligen Zeitpunkt machen sollten. Rechtsanwalt Dietrich legte in seinem Plädoyer da, dass ein Rückschluss auf das tatsächliche Alter der Zeugin und die Kenntnis darüber bei unserem Mandanten so aber nicht möglich sei. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
19. November 2018: Besitz von Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren
Hintergrund der Strafsache war, dass unser Mandant über E-Mail von einem gesonderten Verfolgen kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b StGB angefordert und erhalten hatte. Die Auswertung der Datenträger führte zum Auffinden von kinderpornografischen Schriften. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unser Mandant per Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach erfolgter Akteneinsicht per Brief an die Staatsanwaltschaft Halle und regte an, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle da, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten gehandelt hat, welches er bereuen würde. Im Anschluss besprach er den Sachverhalt nochmals am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt. Nach dem Gespräch war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte das Gericht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängen können.